AfD will „Antifa“-Gruppen verbieten lassen – Bundestag debattiert Antrag

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der AfD-Fraktion beraten, der auf ein Verbot von Gruppierungen der sogenannten Antifa abzielt. Die Fraktion fordert gesetzliche Voraussetzungen, um gegen gewaltbereite linksextreme Netzwerke besser vorgehen zu können. Der Vorstoß stieß auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen.
Titelbild
Eine Antifa-Flagge auf einer Demonstration gegen die AfD vor dem Reichstag in Berlin am 21. Januar 2024.Foto: Hami Roshan/Middle East Images/AFP via Getty Images
Von 17. Oktober 2025

In Kürze:

  • Bundestag verweist AfD-Antrag für Verbot der „Antifa“ an die Ausschüsse
  • AfD fordert Vorgehen gegen gewaltbereite linksextreme Gruppierungen nach Vereinsgesetz
  • Vergleich mit Maßnahmen in den USA und den Niederlanden
  • Kritik aus anderen Fraktionen: „Antifa“ kein klar abgrenzbarer Verein

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober, einen Antrag der AfD-Fraktion auf ein Verbot von Gruppierungen der sogenannten Antifa zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Die Fraktion fordert, die Voraussetzungen zu schaffen, um nach dem Vereinsgesetz gegen „länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen“ vorgehen zu können, die unter Begriffen wie „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ agieren.

AfD sieht „Antifa“ als Gefahr für den inneren Frieden

Ein besonderes Augenmerk solle dabei gewaltbereiten Gruppierungen mit festen Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden geschlossenen Personenkern gelten. Als gewaltorientiert sollen dabei auch solche Zusammenschlüsse gelten, deren Schwerpunkt Angriffe auf kritische Infrastrukturen seien.

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Auch auf EU-Ebene und mit den USA soll nach dem Willen der AfD-Fraktion enger zusammengearbeitet werden. Im Antrag findet sich unter anderem die Forderung nach einer Änderung der EU-Terrorrichtlinie, um „typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“.

Mit dem Antrag knüpft die AfD-Fraktion offenbar an ein härteres Vorgehen gegen gewaltbereite Linksextremisten an, das sich zuletzt in den USA und in den Niederlanden abgezeichnet hat. US-Präsident Donald Trump hat die Antifa-Bewegung nach dem Attentat auf den konservativen Influencer Charlie Kirk im September zur terroristischen Vereinigung erklärt. In den Niederlanden hat das Parlament einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Die AfD will mit einem „Antifa-Verbot“ den „inneren Frieden in Deutschland wiederherstellen“.

Verfassungsschutz: „Antifaschismus“ als Aktionsfeld des Linksextremismus

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess begründet den Vorstoß damit, dass sich in Deutschland „Linksextremismus zu Linksterrorismus ausgeweitet“ habe. Die Antifa sei „eine linksextremistische Schlägertruppe, die mit Entschlossenheit bekämpft werden muss“, erklärt er gegenüber „Euronews“.

Tatsächlich waren Linksextremisten zuletzt durch mehrere Gewaltakte und sonstige Straftaten in Erscheinung getreten, die überregional Beachtung fanden. Dazu gehörten die Gewaltexzesse der sogenannten Hammerbande in Ungarn ebenso wie folgenschwere Brandanschläge auf Einrichtungen der Stromversorgung in und um Berlin. Der Verfassungsschutzbericht 2024 wies für das Vorjahr 532 linksextremistisch motivierte Gewaltakte und 5.850 linksextremistisch motivierte Straftaten aus.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet den „Antifaschismus“, wie die entsprechenden Gruppen ihn verstehen, als „Aktionsfeld“ im Bereich des Linksextremismus ein. Ein Verbot einzelner Antifa-Gruppen auf Grundlage des Vereinsgesetzes ist nach Einschätzung von Fachleuten wie dem Extremismusforscher Klaus Schroeder schwierig, weil die dezentrale und lose Struktur der Gruppen die Fassbarkeit erschwere.

Martin Hess will ein solches Argument nicht gelten lassen – er verweist auf erfolgreiche Verbote gegen „die RAF, die Hisbollah oder [die rechtsextreme Gruppe] Combat 18“. Die RAF wurde in Deutschland allerdings nicht auf der Basis des Vereinsgesetzes verboten. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden stützte sich auf Paragraf 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung).

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Kritik aus Regierung und Opposition – SPD wirft AfD „Zynismus“ vor

Aus den übrigen Fraktionen im Bundestag gab es für den Vorstoß der AfD, die das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst als Verdachtsfall des Rechtsextremismus beobachtet, keine Unterstützung. Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor forderte die AfD auf, sich „lieber mit extremistischen Bestrebungen in ihren eigenen Reihen“ auseinanderzusetzen. Politischer Extremismus jeder Art müsse bekämpft werden, und der Rechtsstaat habe dafür Instrumente. „Antifa“ sei jedoch ein Sammelbegriff und keine klar benennbare Organisation.

Ihr SPD-Kollege Helge Lindh betonte, niemand werde „linksextreme Gewalt gegen Sachen oder gegen Menschen verharmlosen, relativieren oder legitimieren“. Der AfD gehe es allerdings eher um einen „Blankoscheck für Rechtsextremismus“. SPD-Vizefraktionschefin Sonja Eichwede erklärte gegenüber der „Mediengruppe Bayern“, es sei vor dem Hintergrund ihrer eigenen Äußerungen und Bestrebungen „zynisch“, wenn die AfD vorgebe, gesellschaftlichen Frieden herstellen zu wollen.



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