Anwalt von Björn Höcke kündigt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an

Der Rechtsanwalt von Björn Höcke will den rechtskräftigen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs gegen seinen Mandanten doch noch in einen Freispruch verwandeln. Er kündigte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. Höcke war wegen zweier Äußerungsdelikte zu rund 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Thüringens AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke hat nach Angaben seiner Partei gesundheitliche Probleme und nimmt deshalb nicht wie geplant an einer TV-Runde teil. (Archivbild)
Das Archivbild zeigt Thüringens AfD-Landesschef Björn Höcke bei einem öffentlichen Auftritt.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Von 12. September 2025

Ralf Hornemann, der Rechtsanwalt des thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke (AfD), beabsichtigt, den rechtskräftigen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gegen seinen Mandanten nicht auf sich beruhen zu lassen.

Der BGH hatte an den beiden erstinstanzlichen Verurteilungen Höckes durch das Landgericht Halle vom vergangenen Jahr nichts zu beanstanden und die Revision verworfen. Der AfD-Politiker hatte sich nach Ansicht beider Gerichte in den Jahren zuvor mehrfach des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht. Der BGH bestätigte am 11. September 2025, dass Höcke deshalb knapp 30.000 Euro Geldstrafe zu zahlen habe.

Noch am selben Tag kündigte Höckes Rechtsbeistand an, die „erforderlichen Rechtsbehelfe zu den höheren Gerichten“ vorzubereiten und fristgemäß innerhalb von vier Wochen einreichen zu wollen (PDF).

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Erneuter Gang nach Karlsruhe beabsichtigt

Als nächste Instanz komme dafür nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) infrage, wie Hornemann im Telefongespräch mit Epoch Times bestätigte. Das BVerfG hat seinen Sitz wie der BGH ebenfalls in Karlsruhe.

Um die jüngste Entscheidung des BGH vom BVerfG überprüfen lassen zu können, bedürfe es als zwingender Voraussetzung aber zunächst einer „Anhörungsrüge“ vor dem BGH. Unabhängig davon, wie diese Anhörungsrüge beschieden wird, werde er innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe ziehen.

Sollte auch das BVerfG nicht im Sinne seines Mandanten urteilen, werde man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, sagte Hornemann.

Anwalt sieht Kontext bislang nicht ausreichend berücksichtigt

Er rechne allerdings nicht damit, so weit gehen zu müssen. „Eigentlich müsste uns schon Karlsruhe recht geben, weil das Gebot der Kontextberücksichtigung bislang nicht ausreichend gewürdigt wurde“, meinte der Anwalt. Außerdem hege er „Zweifel“, ob man den strafbewehrten Spruch „Alles für Deutschland“ tatsächlich als eine Parole werten könne, zumal der Spruch auch von anderen Personen abseits der NS-Zeit immer wieder straflos gebraucht worden sei.

„Ich halte es für Quatsch, anzunehmen, dass Herr Höcke damit eine Parole ‚salonfähig‘ machen wollte“, sagte Hornemann. Denn in keiner der beiden zur Anklage gebrachten Reden Höckes habe es irgendeinen Bezug zur NS-Zeit gegeben. Es habe sich schlicht um Wahlkampfauftritte für Höckes Parteikollegen in Sachsen-Anhalt gehandelt. Dabei sei es seinem Mandanten nie darum gegangen, eine wie auch immer lautende Parole zu etablieren.

Hornemann gab zu bedenken, dass Gerichte verpflichtet seien, den Kontext einer mutmaßlich strafbewehrten Äußerung „lückenlos zu ermitteln“.

Er sei überzeugt, dass das BVerfG diese Umstände würdigen und sich an die Grundsätze seiner eigenen langjährigen Rechtsprechung halten werde. Das müssten die Karlsruher Richter jedenfalls, „wenn sie noch ernst genommen werden wollen“, sagte Hornemann.

Der frühere Geschichtsgymnasiallehrer Höcke selbst hatte stets bestritten, davon gewusst zu haben, dass die Sturmabteilung der NSDAP den Spruch „Alles für Deutschland“ genutzt hatte, bevor er für dessen Aussprache angezeigt worden sei.

Stein des Anstoßes: „Alles für Deutschland“

Hintergrund der Streitigkeiten sind zwei Prozesse des Landgerichts Halle aus dem Jahr 2024.

Bei den teilweise schon Jahre zurückliegenden Vorwürfen ging es stets um die Verwendung der Losung „Alles für Deutschland“ beziehungsweise um eine abgekürzte Variante („Alles für …“). Im ersten Fall war Höcke für die volle Aussprache des Slogans innerhalb eines längeren Dreiklangs („Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“) anno 2021 in Merseburg zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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Nach dem zweiten Urteil soll der AfD-Landeschef 16.900 Euro zahlen, weil er nach Auffassung des Landgerichts Halle sein Geraer Publikum im Dezember 2023 mit einer Armbewegung zur Vervollständigung des Spruchs mit dem Ausruf „Deutschland“ bewegt hatte.

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Ermittlungen wegen Verunglimpfung des Staates und Volksverhetzung dauern an

Unabhängig von BGH und BVerfG steht Höcke noch weiterer Ärger ins Haus. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hatte im Juli 2024 erneut seine Immunität aufgehoben, um Ermittlungen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches zu ermöglichen (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole). Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera wegen einer Rede, die Höcke am 3. Oktober 2022 in Gera gehalten hatte. Anklage wurde bis jetzt nicht erhoben.

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Nach Informationen der „Bild“ soll Höcke unter anderem westliche Demokratien als ein „Regenbogen-Imperium“ bezeichnet haben. Außerdem soll er ausgeführt haben, dass es die Vereinigten Staaten „auf die Zerstörung der Nation durch Masseneinwanderung“ abgesehen hätten.

Zudem läuft am Landgericht Mühlhausen ein Strafverfahren gegen den AfD-Politiker. Er wird verdächtigt, sich 2022 mit einem Telegram-Beitrag der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Nach Informationen der Justizplattform „Legal Tribune Online“ schrieb der Politiker anlässlich einer Gewalttat: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ Ein Hauptverhandlungstermin steht noch aus.



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