Asyl-Deal um Rücknahme ab 2026: Was Dobrindt mit Griechenland und Italien vereinbart hat

Deutschland, Griechenland und Italien haben sich auf ein neues Rücknahmeprogramm für Migranten verständigt, die zuerst in einem der beiden Mittelmeerstaaten registriert wurden. Ab Juni 2026 sollen Dublin-Überstellungen wieder regulär laufen. Die Einigung gilt als Schlüsselbaustein der EU-Asylreform.
Innenminister Dobrindt will die Flughäfen in Deutschland besser vor Störungen durch Drohnen schützen. (Archivbild)
Alexander Dobrindt zeigt sich mit den Ergebnissen der EU-Innenministerkonferenz zum GEAS und den bilateralen Asyl-Vereinbarungen zufrieden. (Archivbild)Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Von 10. Dezember 2025

In Kürze:

  • Griechenland und Italien sagen zu, ab 2026 wieder Dublin-Fälle zurückzunehmen.
  • Deutschland verzichtet auf die Überstellung mehrerer Tausend „Altfälle“.
  • Berlin wird im Solidaritätsmechanismus entlastet: keine Zahlungen, keine neuen Aufnahmen bis 2027.
  • EU-Staaten sollen Asylsuchende künftig gerechter verteilen oder finanziell ausgleichen.
  • GEAS tritt 2026 in Kraft, bringt schärfere Verfahren und mehr Grenzkontrollen.

 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich zufrieden mit den Vereinbarungen, die er am Montag, 8. Dezember, auf dem EU-Innenministertreffen in Brüssel erzielen konnte. Dies bezieht sich nicht nur auf die Verständigungen zur Umsetzung des Gemeinsamen Asyl- und Migrationssystems (GEAS) der EU. Darüber hinaus ist es dem Minister gelungen, mit Griechenland und Italien Vereinbarungen zur Vornahme sogenannter Dublin-Überstellungen zu treffen. Dobrindt nannte die Abreden einen „echten Meilenstein“ der geplanten EU-weiten Asylreform.

Bilaterale Asyl-Deals sollen die Umsetzung des GEAS beschleunigen

Dem Deal mit den beiden klassischen Ersteinreisestaaten zufolge sollen ab Juni 2026 wieder vermehrt solche Dublin-Rückführungen stattfinden. Diese betreffen Asylsuchende, die bereits bei der Einreise in eines dieser beiden Länder einen Antrag gestellt hatten und dann nach Deutschland weitergereist sind.

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Laut dem Dublin-System seien die Ersteinreisestaaten auch verpflichtet, die Asylverfahren durchzuführen. In der Vergangenheit hatten sie jedoch häufig Rücknahmen weitergereister Asylsuchender verweigert. Bisweilen verhinderten auch rechtliche Hürden eine Rückführung. Vor allem hatten die betroffenen Länder eine eigene hohe Belastung mit der Bewältigung von Migrationsbewegungen geltend gemacht.

Ende 2023 einigten sich die EU-Staaten auf die Grundzüge des GEAS. Das EU-Parlament segnete die Vereinbarung im April 2024 ab – nun sollen alle Mitgliedstaaten sie bis Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Einige Mitgliedstaaten hatten ihre Asylgesetzgebung ohnehin schon zuvor verschärft. Im April 2025 kündigte die EU-Kommission an, Teile des GEAS sogar vorziehen zu wollen.

Für nächstes Jahr geht die EU von 21.000 Asylbewerbern zur Verteilung aus

Asylbewerber, die sich bereits jetzt in Deutschland befinden und über Griechenland eingereist sind, sollen von der Vereinbarung jedoch nicht betroffen sein. Wie die „WELT“ berichtete, haben sich Dobrindt und sein griechischer Amtskollege Athanasios Plevris „auf die Löschung aller ausstehenden Altfälle geeinigt“.

Im ersten Halbjahr 2025 hatte sich Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge um etwa 3.500 Überstellungen auf der Grundlage des Dublin-Abkommens bemüht. Geglückt seien davon lediglich zwanzig. Athen wertet den Verzicht Deutschlands auf den Abschluss der Altfälle jedoch als „Solidaritätsleistung“. Diese soll Berlin auf EU-Ebene zugutekommen, wenn es um den GEAS-Solidaritätsmechanismus geht.

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Bereits im kommenden Jahr sollte dieser Solidaritätsmechanismus einen ersten Funktionstest erfahren. Die EU-Innenminister gehen davon aus, dass gemäß dem im GEAS festgelegten Schlüssel 21.000 Asylbewerber von den besonders belasteten in andere EU-Länder umverteilt werden sollen.

Immer mehr Staaten erklären sich von „ausgeprägter Migrationslage“ betroffen

Als besonders belastet gelten dabei Griechenland, Italien, Spanien und Zypern. Sechs weitere Länder – Österreich, Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien und Polen – gelten als solche in einer „ausgeprägten Migrationslage“. Sie können deshalb davon ausgehen, von Solidaritätsleistungen befreit zu sein.

Dem Mechanismus zufolge sollen die übrigen Mitgliedstaaten eine ihnen zugedachte Quote an Asylsuchenden aus den besonders belasteten Staaten aufnehmen – oder für jeden nicht aufgenommenen Asylbewerber eine Summe von 20.000 Euro an Brüssel überweisen. Unter diesen Staaten wäre auch Deutschland.

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Allerdings reklamieren immer mehr von den eigentlich solidaritätsverpflichteten Staaten, zu stark belastet zu sein, um sich noch am Solidaritätsmechanismus beteiligen zu können. Deutschland macht insbesondere sein besonders starkes Engagement bei der Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden in der Vergangenheit geltend.

Deutschland aufgrund von Größe und Wirtschaftsleistung weiterhin in der Pflicht

Einige Länder wie Ungarn, Polen oder die Slowakei lehnen es grundsätzlich ab, sich an den Solidaritätsvereinbarungen zu beteiligen. Die besagten Mitgliedstaaten zeigen sich weder zur Aufnahme von Flüchtlingen noch zur Vornahme von Ersatzzahlungen bereit. Dies betonte erst im November wieder Polens Premier Donald Tusk auf X.

Wie der EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, gegenüber „Euronews“ einräumte, haben Polen und Ungarn bislang noch nicht einmal einen Umsetzungsplan für das GEAS präsentiert. Wie ein Spitzenbeamter in Brüssel gegenüber dem Medium betonte, würde eine Verweigerung eines Beitrags zum Solidaritätsmechanismus eine „Verletzung von EU-Recht“ darstellen.

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Die Konsequenz daraus könnte ein Vertragsverletzungsverfahren nach der endgültigen Inkraftsetzung der Vereinbarung im Juni 2026 sein. Bei der Berechnung des Schlüssels zur Aufteilung sollen Faktoren wie Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft eine Rolle spielen. Damit soll dem „Fair Share“-Prinzip Rechnung getragen werden. Länder wie Deutschland müssten sich jedoch weiterhin auf die Übernahme einiger Tausend weiterer Fälle einstellen.

GEAS sieht Rückführungszentren außerhalb der EU vor – Zweifel an Rechtmäßigkeit

Für Erleichterung sollen dem GEAS zufolge ein verstärkter Grenzschutz und sogenannte Rückführungszentren außerhalb der EU sorgen. In diesen sollen Menschen abgeschoben werden können, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Die Niederlande haben in diesem Kontext Ende September eine Initiative für ein Zentrum dieser Art in Uganda vorgestellt. An dieser soll sich auch Deutschland beteiligen können.

Spanien lehnt einen solchen Vorstoß ab und verweist auf Erfahrungen von Ländern wie Großbritannien mit entsprechenden Initiativen. Neben den hohen Kosten, die mit dieser Lösung verbunden waren, hatten auch Gerichte in vielen Fällen die Verbringung in solchen Zentren als unzulässig betrachtet.

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Auch Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska zweifelte an der Vereinbarkeit einer solchen Abschieberegelung mit internationalem und humanitärem Recht. Immerhin haben die betroffenen Länder zuletzt eine leichte Entlastung im Bereich der Asylzahlen erfahren. Die Zahl irregulärer Grenzübertritte in der EU hatte in der Zeit von Juli 2024 bis Juni 2025 um 35 Prozent abgenommen.



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