Asylanträge stark rückläufig – Gesamtzahl bleibt im Jahr 2025 jedoch über 100.000
In Kürze:
- Zahl der Erstanträge auf Asyl bleibt auch im Jahr 2025 im sechsstelligen Bereich
- Antragszahl im November jedoch um 48,5 Prozent gefallen
- Folgeanträge verdreifachen sich – Anteil steigt auf über 41 Prozent
- EuGH-Urteil zu Afghanistan treibt Folgeanträge stark nach oben
- Merz strebte weniger als 100.000 Erstanträge für 2025 an
Am Mittwoch, 3. Dezember, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Zahlen für November präsentiert. Zudem hat es die Gesamtzahlen für die bisherigen elf Monate des laufenden Jahres genannt. Für die Bundesregierung bedeutet das Licht und Schatten. Zwar ist die Zahl der Asylanträge insgesamt gegenüber den Jahren zuvor deutlich rückläufig. Allerdings wird sich die Gesamtzahl der Erstanträge – so viel steht jetzt schon fest – erneut auf mehr als 100.000 summieren. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dies im Frühjahr als eine für 2025 nicht mehr annehmbare Größenordnung skizziert.
Im November haben insgesamt 8.311 Personen in Deutschland einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Das ist gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres ein Rückgang um 48,5 Prozent. Allerdings hat sich die Zahl der Folgeanträge gegenüber November 2024 mehr als verdreifacht und lag nun bei 5.853 (plus 265,1 Prozent). Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen lag damit bei hohen 41,3 Prozent.
BAMF: EuGH-Urteil treibt Folgeanträge aus Afghanistan
Im bisherigen Jahresverlauf sind beim BAMF bis Ende November des laufenden Jahres 106.298 Erstanträge und 51.138 Folgeanträge eingegangen. Gleichzeitig hat das Bundesamt über 288.320 offene Asylanträge entschieden. In den ersten elf Monaten des Vorjahres waren 216.861 Erstanträge eingegangen. In diesem Bereich kommt das einem Rückgang um 51 Prozent gleich.
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Mit 16.579 entfiel mehr als ein Zehntel (15,6 Prozent) der Erstanträge des Jahres 2025 auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Demgegenüber nahmen die Folgeanträge zahlenmäßig an Bedeutung zu. Vor allem afghanische Staatsangehörige machten davon reichlich Gebrauch: Von Januar bis November 2025 hat sich deren Zahl mit einem Plus von 1.983,7 Prozent mehr als verzwanzigfacht.
Die meisten davon dürften Frauen und Mädchen sein. Ein Folgeantrag kann gestellt werden, wenn ein früherer Asylantrag abgelehnt wurde, aber neue Erkenntnisse oder Umstände vorliegen, die beim neuerlichen Anlauf eine Gewährung wahrscheinlich machen. Ein solcher ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Oktober 2024 (C-608/22; C-609/22).
Syrien auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer
Dieses Urteil bezieht sich auf Maßnahmen und Gesetze, die seit der Rückkehr der Taliban an die Macht in Afghanistan erlassen wurden und Frauen aus dem öffentlichen Leben zurückdrängen. Nach Auffassung des EuGH erfüllen diese Regelungen in ihrer diskriminierenden Wirkung die Kriterien, um als Verfolgungshandlungen zu gelten.
Dem BAMF zufolge ist davon auszugehen, dass dieses Urteil der wesentliche Grund dafür ist, dass die Zahl der Folgeanträge dermaßen signifikant in die Höhe geschnellt ist. Auch insgesamt ist die Zahl der Asylanträge aus Afghanistan unter allen Anträgen mit Abstand am höchsten. Im September kamen 2.494 von 9.126 Anträgen im September, 2.083 von 8.823 im Oktober und 1.940 von 8.311 im November aus dem Konfliktland.
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An zweiter Stelle liegt Syrien mit zuletzt 1.303 Anträgen, die Türkei als Hauptherkunftsland Nummer drei lag mit 874 Anträgen zuletzt bereits im dreistelligen. Asylsuchende aus Somalia stellten im November 393 Anträge, alle anderen Herkunftsländer lagen bei weniger als 300.
Anerkennungsquote in Asylverfahren des BAMF weiter rückläufig
Die Zahl der Asylanträge insgesamt lag in Deutschland seit 2013 durchgehend bei mehr als 100.000. Dies war zuvor bereits zwischen 1988 und 2001 der Fall. Die Anerkennungsquoten waren seit 2016 deutlich rückläufig. Lagen sie damals in 695.733 Verfahren bei 37 Prozent, wurden 2025 mit Stand Oktober 231.746 Entscheidungen getroffen.
Die Anerkennungsquote lag bei 16 Prozent, subsidiären Schutz gewährte das BAMF in 1,7 Prozent der Fälle. In 4,4 Prozent der Fälle wurde ein Abschiebeverbot verhängt, während 50 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. Besonders bei syrischen Asylsuchenden ist die Anerkennungsquote seit dem Machtwechsel in Damaskus vor einem Jahr deutlich gesunken.
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In 28 Prozent der Fälle erging eine sogenannte formelle Entscheidung, etwa bei Antragsrücknahme oder Ablehnung wegen Nichtzuständigkeit nach den Dublin-Kriterien. Bis Ende November 2025 gab es laut BAMF 5.112 Rücküberstellungen nach dem Dublin-Abkommen. Deutschland stellte in 33.845 Fällen ein Übernahmeersuchen, dem der zuständige Staat in 22.245 Fällen zustimmte.
Rückläufige Zahlen – aber immer noch sechsstellig
Die vom BAMF genannten Zahlen weisen mit Blick auf die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte „Migrationswende“ eine gemischte Bilanz aus. Einerseits wird sich die Zahl der Asylanträge in Deutschland auf einem deutlich niedrigeren Niveau einpendeln als in den Jahren davor.
Auf der anderen Seite bleibt Merz hinter den von ihm selbst genannten Zielen einer Senkung der Zahl an Asylsuchenden zurück. Im Januar hatte er ein „faktisches Einreiseverbot“ angekündigt. Am 13. April hatte er in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, diese dürfe 2025 bei den Erstanträgen kein sechsstelliges Ausmaß mehr erreichen. Zudem war im Koalitionsvertrag davon die Rede, dass man „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen“ wolle.
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Die SPD hatte Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen im Wahlkampf als wahrscheinlich nicht praktikabel sowie als verfassungs- und EU-rechtswidrig betrachtet. Sie hatte jedoch verschärfte und verstetigte Grenzkontrollen und Zurückweisungen mitgetragen. Diese solle es vor allem bei Personen geben, die aus einem anderen EU-Staat ohne gültige Reisepapiere einreisen.
Verwaltungsgericht Berlin bewertete Zurückweisung als rechtswidrig – Bund: „Einzelfall“
Im ersten Halbjahr wies die Polizeirund 19.600 Personen an den Grenzen zurück. Seit Verhängung der verschärften Maßnahmen seit Regierungsantritt im Mai bis Ende Juni waren es allein etwa 7.100.
Anfang Juni urteilte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung, die Zurückschiebung dreier Asylsuchender aus Somalia nach Polen ohne Durchführung eines „Dublin-Verfahrens“ sei rechtswidrig. Die Bundesregierung hielt ihre Politik jedoch aufrecht, da Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der Entscheidung keine über den Einzelfall hinausreichende Wirkung zumessen wollte.
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