Auskunft abgelehnt: Viel Schweigen vor der Verabschiedung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO

In Kürze:
- Neue Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO treten am 19. September völkerrechtlich in Kraft
- Thema im Bundesrat am 26. September
- Termin zur Verabschiedung im Bundestag unklar
- Artikel 2 des Umsetzungsgesetzes ermöglicht Grundrechtseinschränkungen
Vor dem Hintergrund der Haushaltsdebatten im Bundestag könnte ein anderes Thema medial ins Hintertreffen geraten: die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der angepassten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO in deutsches Bundesrecht. Der Termin zur endgültigen Verabschiedung steht bisher nicht fest.
Anders als etwa die USA, Österreich oder Italien ließ die Bundesregierung die Einspruchsfrist am 19. Juli 2025 verstreichen. Im Gegenteil hatte das Bundeskabinett, also die Riege der amtierenden Bundesminister, bereits Mitte Juli grünes Licht für den dazugehörigen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben (BT-Drucksache 21/1508, PDF). Aus dem Papier geht hervor, dass die neuen Gesundheitsrichtlinien der WHO (Englisch: „International Health Regulations“, IHR) bereits am Freitag, 19. September 2025, völkerrechtlich in Kraft treten.
Gemäß Artikel 59 (2) und Artikel 84 (1) des Grundgesetzes sind noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat erforderlich, um Auslandsverträge wie die IGV-Novelle in die Bundesgesetzgebung überführen zu dürfen.
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Erster Durchgang im Bundesrat am 26. September
Innerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens wird sich als Nächstes der Bundesrat am 26. September 2025 in einem ersten Durchgang mit dem Entwurf befassen, bevor der Bundestag in drei Lesungen zum Zug kommt. Im Parlament gilt die Zustimmung einer Mehrheit als sicher: Die Fraktionen der Union, der SPD und der Grünen hatten sich schon vor Jahren immer wieder für eine erweiterte internationale Kooperation in Gesundheitsfragen sowie für mehr Befugnisse der WHO ausgesprochen.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte schon kurz nach dem Auftakt-Ja im Bundeskabinett:
„Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“
Auch am Bundesrat wird das Vorhaben der Regierung aller Voraussicht nach nicht scheitern: Selbst wenn im zweiten Durchgang Thüringen und Brandenburg geschlossen dagegen stimmen würden, weil ihre Vertreter auch aus Mitgliedern des IGV-kritischen BSW bestehen, käme der „Widerstand“ nur auf acht von 69 Stimmen. Die AfD, ein weiterer erklärter Gegner der IGV-Umsetzung in deutsches Recht, regiert in keinem Bundesland mit und ist folglich gar nicht in der Länderkammer vertreten.
BSW bezweifelt Unabhängigkeit der WHO
Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag, wo die Wagenknecht-Partei als Juniorpartner einer SPD-geführten Landesregierungskoalition sitzt, hatte im Einklang mit Gesundheitsministerin Britta Müller (SPD) bereits Mitte Juli ihre Bedenken sowohl zu den IGV-Änderungen als auch gegen den dazugehörigen WHO-„Pandemievertrag“ (WHO CA+) angemeldet. Damals verwies der BSW-Landtagsabgeordnete Andreas Kutsche in einer Pressemitteilung daraufhin, dass derzeit „rund 80 Prozent des WHO-Budgets durch zweckgebundene Privatspenden finanziert“ würden. Unter den Geldgebern befänden sich die Bill & Melinda Gates Stiftung und Akteure der Pharmaindustrie.
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Kutsche hatte die Bundesregierung erfolglos aufgefordert, den IGV-Änderungen zu widersprechen, da „die Rolle der WHO-Empfehlungen im Hinblick auf die häufig nicht evidenzbasierten Grundrechtseingriffe, Covid-Impfkampagnen und -Verpflichtungen“ bisher „ebenso wenig aufgearbeitet [worden seien] wie der Einfluss der Weltgesundheitsorganisation auf Einschränkungen der Meinungsfreiheit“.
Ein Fragenkatalog der Epoch Times an die BSW-Fraktion in Thüringen blieb bis zur Veröffentlichung dieses Artikels ebenso unbeantwortet wie unsere Anfragen an die Linksfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.
Linke und die FDP stehen hinter dem Ansatz der Bekämpfung globaler Gesundheitsgefahren
Die Linke unterstützt grundsätzlich die Arbeit der WHO und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) als völkerrechtliches Instrument zur Bekämpfung globaler Gesundheitsgefahren. Das geht aus den Antworten hervor, die auch Linke-Abgeordnete im Bundestag dem Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ im Oktober 2024 geschickt hatten (PDF). Demnach sehe Die Linke ähnlich wie das BSW allerdings die Gefahr einer „zunehmenden Abhängigkeit der WHO von Spenden privater Personen, Unternehmen und Organisationen“.
Die FDP-Fraktionen in Rheinland-Pfalz und in Sachsen-Anhalt hatten trotz mehrtägiger Frist nicht auf Fragen der Epoch Times geantwortet. Aus einer Bundestagsdebatte vom 16. Mai 2024 lässt sich allerdings ableiten, dass die Liberalen ebenfalls hinter dem Pandemieabkommen mit der WHO und damit auch hinter den IGV stehen. Ihr Redner Prof. Andrew Ullmann betonte damals die Notwendigkeit einer „internationalen Antwort auf Gesundheitskrisen“. Angesichts der „Gefahr einer neuen Pandemie“ müsse man alles tun, „um besser vorbereitet zu sein“. Eingriffe der WHO in die Souveränität von Einzelstaaten seien dadurch nicht zu befürchten.
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Die Haltung der Freien Wähler zu den IGV bleibt weiterhin unklar. Bundespolitisch besitzen sie nur über ihre Koalition mit der CSU in Bayern ein gewisses Gewicht, nämlich sechs Stimmen im Bundesrat. Auf Anfrage der Epoch Times erklärte ein Fraktionssprecher, dass man sich zum Thema IGV „derzeit nicht äußern“ könne.
Umsetzungsgesetz macht Grundrechtseinschränkungen möglich
Aus Sicht von IGV-Kritikern wie etwa dem Journalisten Norbert Häring sorgt seit einigen Tagen eine bestimmte Passage aus dem Gesetzentwurf für neues Misstrauen. In Artikel 2 heißt es nämlich:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (Hervorhebungen: Epoch Times)
Die Epoch Times wollte vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen, in welchen Fällen welche Einschränkungen vorgesehen sind. Außerdem baten wir das BMG um eine Erklärung dafür, dass in der Liste der einschränkbaren Grundrechte die Meinungsfreiheit nicht auftaucht, obwohl die Vertragsstaaten via IGV verpflichtet werden, auch gegen medizinische Desinformation vorzugehen. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels kamen keine Antworten.
AfD-Vertreter befürchtet „Einstieg in eine staatlich verordnete Wahrheit“
Dennis Hohloch, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, befürchtet jedenfalls „massive Eingriffe in die Meinungsfreiheit“ durch die neuen IGV. „Schon in der Corona-Zeit wurden kritische Stimmen zensiert und diffamiert. Mit diesem Gesetz könnte das künftig offiziell zur Pflicht werden. Das ist nicht Gesundheitsschutz – das ist der Einstieg in eine staatlich verordnete Wahrheit“, meinte Hohloch erst kürzlich auf seinem X-Kanal.
Das Onlineportal „Apollo News“ befürchtet im Fall einer Krise vor allem einen hohen Impfdruck, ähnlich wie zur Corona-Zeit, außerdem die Pflicht reicherer Länder zur finanziellen Beteiligung an der Impfstoffversorgung ärmerer Staaten, zu viel Einfluss für die neu zu schaffende nationale Koordinierungsstelle sowie eine Politik, die der Einführung verpflichtender digitaler Gesundheitsdokumente weiter Vorschub leisten könnte.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (PDF) schrieb dem IGV als Teil der „beiden künftigen Pfeiler des internationalen Gesundheitsrechts“ ebenfalls „weitgehendere Einwirkungsmöglichkeiten in den nationalen Rechtsraum“ zu als dem ergänzenden Pfeiler des WHO-Pandemievertrags. Dazu zähle gemäß IGV-Artikel 12 (PDF, Seite 17) vor allem die Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstands, der „bestimmte Verpflichtungen aus dem Pandemievertrag auslösen“ könne. In Artikel 1 des IGV-Papiers wurde dafür inzwischen der Begriff „pandemische Notlage“ („pandemic emergency“) eingeführt.
WHO und Bundesregierung bestreiten Untergrabung der nationalen Souveränität
Befürchtungen, nach denen WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus via IGV damit unbeschränkte Macht über die Vertragsstaaten bekommen könnte, traten sowohl die Bundesregierung als auch die WHO stets entgegen. In den IGV-FAQ auf der WHO-Website heißt es dazu:
„Die WHO wird nicht in der Lage sein, der Bevölkerung irgendeines Landes Gesundheitsmaßnahmen aufzuerlegen, darunter Ausgangssperren oder andere Beschränkungen.“
Die Bundesregierung betonte ebenfalls, dass die per IGV-Novelle künftig gestattete Ausrufung einer „pandemischen Notlage“ dem WHO-Generaldirektor zwar gestatten würde, „zeitlich befristete Empfehlungen“ zu geben. „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“ blieben von sämtlichen IGV-Anpassungen aber „unberührt“. In Artikel 49 (6) der IGV (PDF, Seite 33) ist tatsächlich nur von „zeitlich befristeten“ oder „vorläufigen“ Empfehlungen die Rede.
Änderungsbedarf vor dem Hintergrund der Corona-Krise
Der Zweck der neuen Gesundheitsvorschriften liegt laut Gesetzentwurf in erster Linie darin, „der WHO und den Vertragsstaaten“ zu ermöglichen, „schneller und effizienter auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren und hierdurch die Bevölkerung zu schützen“. Das BMG fasst die wichtigsten Inhalte wie folgt zusammen:
„Mit den beschlossenen Änderungen wird unter anderem eine Warnstufe eines pandemischen Notfalls eingeführt, das Prinzip der Solidarität und Gerechtigkeit durch verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten untereinander und mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verankert sowie Koordinierungsmechanismus [sic] für eine effizientere Nutzung von Finanzmitteln für den Aufbau der für die IGV notwendigen Kernkapazitäten etabliert.“
Weitere zentrale Punkte seien die Einrichtung eines IGV-unterstützenden „Implementierungskomitees“ bei der WHO sowie die Anpassung des „Prüfalgorithmus für Ausbruchsgeschehen“. „Zudem enthält das Änderungspaket Regelungen zu möglichen Empfehlungen der WHO über die Verfügbarkeit und Verteilung relevanter Gesundheitsprodukte, die Aufrechterhaltung essenzieller Lieferketten sowie Reisemöglichkeiten von Gesundheitspersonal und zahlreiche weitere Änderungen, einschließlich einer Möglichkeit der Anwendung von digitalen Nachweisen in Gesundheitskrisen.“ (Hervorhebungen: Epoch Times)
WHO-„Pandemievertrag“ in der Warteschleife
Das IGV-Änderungspaket war nach Angaben der WHO bereits am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung per Resolution angenommen worden.
Der parallel auf den Weg gebrachte, ergänzende WHO-Pandemievertrag wurde erst ein Jahr später während der 78. Versammlung im „Konsensverfahren“ ohne eigentliche Abstimmung verabschiedet, obwohl Detailfragen über Zugangsrechte zu bestimmten Krankheitserregern voraussichtlich bis mindestens 2026 ungeklärt sein werden. Auch danach bräuchte es abermals ein deutsches Zustimmungsgesetz.
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Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil bezeichnete das Zustandekommen beider WHO-Pakete in Genf Mitte Juni 2025 gegenüber der Epoch Times als „fragwürdig“.
Andere Skeptiker wie die Anwältin und Buchautorin Beate Bahner, der frühere Gesundheitsamtsleiter und EU-Abgeordnete Dr. Friedrich Pürner (früher: BSW), der Virologe Prof. Martin Haditsch, der Internist Dr. Wolfgang Wodarg, der Risikoexperte Prof. Werner Bergholz, der ehemalige LKA-Präsident Thüringens, Uwe Kranz, aber auch Organisationen wie die eigens gegründete International Association of Lawyers for Human Rights (IAL) befürchten schon seit Jahren, dass beide WHO-Novellen der Weltgesundheitsorganisation in Genf noch mehr Macht verleihen und die Bürgerrechte weiter einschränken könnten.
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