BA warnt vor zögerlicher Digitalisierung der Verwaltung

Zu große Bedenken im Datenschutz dürfen nicht die Digitalisierung der Verwaltung behindern, sagt Andrea Nahles. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer könnten Daten der Bürger verwaltungsübergreifend genutzt werden. Dem sollten keine rechtlichen Hürden im Wege stehen.
Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, erläutert die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, will Daten der Bürger rechtssicher über Verwaltungsgrenzen hinweg nutzen – auch in den Jobcentern.Foto: Daniel Löb/dpa
Epoch Times10. November 2025

Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hat die Sorge geäußert, dass die Digitalisierung der Verwaltung wegen allzu großer Datenschutzbedenken ausgebremst werden könnte.

Natürlich hätten Datenschutz und Datensouveränität Priorität, schreiben Nahles und BA-CIO Stefan Latuski in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. „Sie dürfen aber nicht als Vorwand genutzt werden, um sich einer echten Verwaltungsdigitalisierung zu verschließen.“

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Vielmehr gehe es darum, die technischen Möglichkeiten im Sinne der Bürger zu nutzen, durch die rechtssichere Verknüpfung von Daten und Nachweisen über Verwaltungsgrenzen hinweg.

Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer als Basis verwaltungsübergreifend nutzen

Nahles fordert eine konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung. „Wenn wir Modernisierung wirklich wollen, müssen wir ganzheitlich denken“, so Nahles und Latuski.

„Jetzt, wo so viele Kommissionen der Bundesregierung Entscheidungen vorbereiten, muss der digitale Schulterschluss gewagt werden – damit tatsächlich die Daten laufen und nicht mehr die Menschen.“ Nahles und Latuski warben für das sogenannte „Once-Only-Prinzip“.

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Bürger sollten ihre Daten dem Staat nur einmal übermitteln müssen. Die Menschen sollten „dann darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen diese berechtigt und sicher wiederverwenden“, schreiben Nahles und Latuski. „Nicht die Menschen sollten von Behörde zu Behörde wandern, sondern die Daten.“

Die technischen Voraussetzungen dafür seien längst vorhanden, und mit der steuerlichen Identifikationsnummer könnten Daten verwaltungsübergreifend genutzt werden. Dies würde jedoch durch rechtliche Hürden behindert. (dts/red)



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