Barley statt Brosius-Gersdorf? Gerüchte über Vorschlag für Bundesverfassungsgericht verdichten sich

In Kürze:
- SPD könnte statt Frauke Brosius-Gersdorf Katarina Barley nominieren
- Union signalisiert Zustimmung, offiziell bestätigt ist jedoch nichts
- Barley gilt als „Top-Favoritin“, war bereits Justizministerin und ist EU-Parlamentsvize
In die Debatte um die erforderliche Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht könnte Bewegung kommen. Bereits am Donnerstag hatte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch gegenüber „RTL/ntv“ erklärt, die Koalition diskutiere mit Grünen und Linken gerade einen konkreten Personalvorschlag. Nun wird spekuliert, ob die Sozialdemokraten die frühere Justizministerin Katarina Barley anstelle von Frauke Brosius-Gersdorf nominieren werden.
Barley von der Union bereits als Justizministerin akzeptiert
Die „Bild“ nennt Barley als „Top-Favoritin“ und deren mögliche Nominierung als „heißes“ Gerücht. Aus den Reihen der Koalition will nach den Erfahrungen vom Juli niemand bestätigen, ob dieser Vorschlag tatsächlich diskutiert werde. Allerdings sollen auch bereits Unionskreise bestätigt haben, dass die derzeitige Vizepräsidentin des EU-Parlaments als „gute Kandidatin“ gelte.
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Es werde damit gerechnet, dass Barley, die in den schwarz-roten Kabinetten Merkel III und IV als Justizministerin diente, auch bei CDU und CSU „mehrheitsfähig“ sei. Zumindest wäre der Erklärungsbedarf aufseiten der Union hoch, wenn sie einer Kandidatin die Stimme verweigern wolle, die sie bereits als Justizministerin und EU-Parlamentsvize akzeptiert hatte.
Barley selbst teilte inzwischen mit, sie wolle keine Richterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden, und wies entsprechende Spekulationen zurück. Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte sie: „Zu Personalfragen äußere ich mich grundsätzlich nicht. Aber zu meiner Person kann ich sagen, dass ich in Europa noch viel vorhabe.“
Als mögliche weitere Kandidatin hatten Medien zuvor auch den Namen der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser genannt. Sie besäße die Fähigkeit zum Richteramt, was eine Mindestvoraussetzung für die Ernennung zur Bundesverfassungsrichterin wäre. Allerdings war diese lediglich als Anwältin tätig und hatte nie ein Richteramt ausgeübt.
Grüne kritisieren Geheimniskrämerei um SPD-Kandidatin
Barley war am Bundesverfassungsgericht bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin der früheren Richterin Renate Jaeger tätig. Als Richterin fungierte sie am Landgericht Trier und am Amtsgericht Wittlich. Seit 2013 gehörte sie dem Deutschen Bundestag und seit 2019 dem EU-Parlament an.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hatte in der Vorwoche das Vorgehen der SPD bezüglich der Nominierungsgespräche kritisiert. Miersch habe ohne vorherige Rücksprache mit ihrer Fraktion und der Linken öffentlich angekündigt, es gebe einen Namen für eine Brosius-Gersdorf-Ersatzkandidatin. Die sei „nach dem bisherigen Verlauf der gescheiterten Wahl unklug und heizt zudem unnötig Spekulationen an“.
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Am 11. Juli war die geplante Wahl dreier Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gescheitert. In der Union hatte es Widerstände gegen die von der SPD nominierte Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf gegeben. Als dieser so groß wurde, dass ein Scheitern der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Raum stand, erzwang die Union eine Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Druck auf Abgeordnete der Union nach Medienberichterstattung
Offiziell hatte die Union ihre Vorbehalte mit Plagiatsvorwürfen begründet, die gegen Brosius-Gersdorf im Raum standen. Allerdings berichteten Medien nach Bekanntwerden des Personalvorschlags über mögliche „aktivistische“ und teilweise linksautoritäre Tendenzen der Kandidatin. So hatte Brosius-Gersdorf in öffentlichen Äußerungen ihre Sympathien für eine Impfpflicht und ein AfD-Verbotsverfahren erkennen lassen.
In Teilen der Union hatte man jedoch auch an der Position Anstoß genommen, die Brosius-Gersdorf in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs eingenommen hatte. Die Juristin argumentierte in einem Fachaufsatz, eine Legalisierung in den ersten Wochen setze voraus, dass die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes erst ab der Geburt greife.
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Damit widersprach Brosius-Gersdorf der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In einigen Medien wurde die Juristin daraufhin als „lebenskritisch“ bezeichnet und als Befürworterin einer Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt dargestellt. Dies entsprach nicht der Position, die Brosius-Gersdorf in dieser Frage tatsächlich eingenommen hatte. Der Druck auf CDU und CSU, sich gegen diese auszusprechen, wurde jedoch stetig größer.
Barley noch stärker Pro-Choice als Brosius-Gersdorf?
Katarina Barley vertritt im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch eine möglicherweise noch weitreichendere Position als Brosius-Gersdorf. Sie brachte zusammen mit anderen Abgeordneten im Jahr 2024 einen Entschließungsantrag im EU-Parlament ein. Dieser forderte die Aufnahme eines Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der EU.
Im EU-Parlament fiel Barley zudem auch dadurch auf, dass sie – entgegen der Linie der SPD in Deutschland – für eine Lieferung von Marschflugkörpern mit großer Reichweite an die Ukraine stimmte. Die Politikerin äußerte sich auch positiv zur Idee, dass die EU Atombomben besitzen solle.
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