Bayern führt Wassercent ein: Was Haushalte ab 2026 erwartet

In Kürze:
- Bayerisches Kabinett verabschiedet Novelle zum bayerischen Wassergesetz
- Bestandteil ist der „Wassercent“: geschätzte Kosten pro Kopf und Jahr 5 Euro
- Abrechnung für Großentnehmer auf Vertrauensbasis
- Gemeindetagspräsident fordert Dokumentation sämtlicher Entnahmemengen
Nach jahrelangen Querelen will nun auch die bayerische Landesregierung einen „Wassercent“ für Endverbraucher und Wasserversorger erheben: Am 29. Juli 2025 verabschiedete das Landeskabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine entsprechende Novelle des bayerischen Wassergesetzes. Der Landtag soll im Herbst darüber beraten. Nach dem Willen des Ministerrats soll der Startschuss für die Zahlungspflicht am 1. Juli 2026 fallen.
Bayern wäre dann das 14. Bundesland, das zu dieser Maßnahme greift: Lediglich in Hessen und Thüringen gibt es noch keinen Wassercent. „Was die Menschen bekommen: den wichtigsten Wert des Lebens. Denn ohne Wasser kein Leben“, erklärte Landesumweltminister Thorsten Glaube von den Freien Wählern am Tag des Kabinettsbeschlusses vor der Presse (Video auf YouTube).
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Was kommt auf die Endverbraucher zu?
Nach Angaben von Florian Streibl, dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Freien Wähler, soll jeder Kubikmeter Wasser vom Versorger mit 10 Cent beaufschlagt werden. „Das sollte uns gutes, sauberes, gesundes Wasser in Bayern wert sein“, so Streibl auf der Fraktionswebsite.
Bei seiner letzten Erhebung maß das Statistische Landesamt Bayerns im Jahr 2022 einen täglichen Wasserverbrauch von durchschnittlich 136,1 Litern pro Person. Eine vierköpfige Familie hatte damit im Schnitt fast 200 Kubikmeter Wasser pro Jahr verbraucht. Bliebe es dabei, so würden beim anvisierten Satz von 10 Cent je Kubikmeter Wasser jährliche Zusatzkosten von 20,00 Euro auf diesen Haushalt zukommen. Die Faustregel lautet damit: 5 Euro pro Person und Jahr.
Hochgerechnet auf die rund 13 Millionen Einwohner Bayerns würde der Freistaat allein durch den Endverbraucher somit jährlich rund 65 Millionen Euro zusätzlich kassieren. Zuzüglich der Einnahmen, die von Großentnehmern kommen sollen.
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Freigrenze von 5 Millionen Litern für Großentnehmer
Unter den Großentnehmern, zu denen neben Landwirtschafts- und Industriebetreiben, Zweckverbänden und Kommunen sowie Feuerwehren beispielsweise auch Mineralwasserhersteller zählen, sollen nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung allerdings nur jene ein Wasserentnahmeentgelt gleicher Höhe zahlen müssen, die im Jahr mehr als 5.000 Kubikmeter aus Brunnen oder dem natürlichen Wasserkreislauf entnehmen. Erst ab dieser Freigrenze soll für jeden weiteren Kubikmeter ein Obolus von 10 Cent fällig werden, wie aus einer Pressemitteilung der Landesregierung hervorgeht.
Bei den Großentnehmern soll für die Abrechnung laut Landesregierung hauptsächlich „der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung“ gelten: „Im Gesetzentwurf ist dementsprechend keine Messverpflichtung vorgesehen.“ Festgesetzt würden die Rechnungsbeträge also entweder auf Grundlage der vom Entnehmer an die Wasserrechtsbehörde gemeldeten Entnahmemenge oder über den im Zulassungsbescheid fixierten jährlichen Entnahmewert.
Ausnahmen von der Zahlungspflicht
Die Gesetzesnovelle sieht Regierungsangaben zufolge zudem eine Reihe weiterer Ausnahmen vor. Gänzlich befreit vom Wassercent sollen demnach folgende Verbrauchssituationen bleiben:
- Wasserentnahmen aus genehmigungsfreien Quellen wie etwa Gartenbrunnen
- Löschwasser aus Brunnen für die Feuerwehr
- Trinkwasserentnahme für Vieh auf Bauernhöfen
- „Entnahmen in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck“ auf Bauernhöfen
- Kühlwasser
- Wasserentnahmen für die Fischerei
- Bewässerungsbedarf von Wasser- und Bodenverbänden
- Wasserentnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien
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Hochwasserschutz als oberste Priorität
Weitere Änderungen des Wassergesetzes zielen unter anderem auf einen verbesserten Hochwasserschutz ab: Dieser soll in den Rang eines Problemfeldes von „überragendem öffentlichem Interesse“ erhoben werden, sodass ihm im Zweifelsfall Vorrang zugebilligt werden muss. Enteignungen waren damit grundsätzlich möglich, meint nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) Uwe Brandl (CSU), der Präsident des Bayerischen Gemeindetags.
Kommunen sollen im Gegenzug das Recht erhalten, Hochwasserschutzmaßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen. „Hierfür bedarf es lediglich der Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, damit kommunale und staatliche Hochwasserschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung.
„Daneben sollen die wasserrechtlichen Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern.“
Kritik von Kommunalpolitikern und Parteien
Gemeindetagspräsident Brandl hält die Neuregelung – anders als der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek – weder für gerecht noch für „zielkonform, was den ursprünglichen Zweck des Gesetzes betrifft“. Er bemängelte gegenüber dem BR insbesondere die „Ausnahmen für eine bestimmte Klientel“. Brandl habe gefordert, sämtliche Entnahmemengen dokumentieren zu lassen, um „eine geschlossene Wasserbilanz zu erhalten“. Der Gemeindetag denke bereits darüber nach, sich auf juristischem Wege gegen das Gesetz zu wehren.
Nach Angaben der „Welt“ forderte auch Bernd Buckenhofer, der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, die Ausnahmen für die Landwirtschaft und andere Wirtschaftsbetriebe zu streichen: „Wenn ein Wassercent das kostbare Gut Grundwasser besser schützen soll, müssen alle Verbraucher erfasst werden.“ Demzufolge bedürfe es digitaler Messungen aller Wasserverbräuche.
Anna Rasehorn, die bayerische SPD-Fraktionssprecherin für Umwelt- und Verbraucherschutz, hatte laut BR ebenfalls die „großzügigen Freimengen und Ausnahmen“ für „industrielle Großverbraucher“ kritisiert. Auch Marian Rappl vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft habe sich gewünscht, „dass alle Verbraucher den Wassercent bezahlen müssen“.
Kritik gabs laut BR auch vom Bund Naturschutz: Der Verein betrachte die fehlende Messverpflichtung für Großentnehmer als „Einladung zum Betrug“. Davon abgesehen begrüße man grundsätzlich das Vorhaben, den Wassercent zur Zukunftssicherung der Versorgung einzuführen.
Warten auf die Stellungnahmen von Verbänden
Gesetzeskraft hat die Novelle des bayerischen Wassergesetzes bisher nicht erlangt. Bis zum Herbst sollen nach Regierungsangaben zunächst die betroffenen Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. „Parallel zur Verbändeanhörung“ soll dann auch der aktuelle Gesetzentwurf auf der Website des Landesumweltministeriums veröffentlicht werden. Bislang ist lediglich das Eckpunktepapier der CSU/Freie Wähler-Koalition vom Dezember 2024 für jedermann einsehbar (PDF).
Nach Aussage von Walter Nussel, dem bayerischen Landesbeauftragten für Bürokratieabbau, wurden „die Eckpunkte des Wassercents“ bereits „in vielen Gesprächen mit den Verbänden abgestimmt und einem intensiven Praxischeck unterzogen“. Ein erster Evaluationsbericht sei nach fünf Jahren Praxiserfahrung vorgesehen.
„Ziel ist es, das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen und unser Trinkwasser noch besser zu schützen“, heißt es auf der Website der Bayerischen Staatsregierung. Diese verspricht zudem, dass sämtliche Einnahmen rein „zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet“ werden sollen.
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Wasser auch beim WEF Zukunftsthema
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz verfolgt mit seiner Langfriststrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ das Ziel, „Anpassungsmaßnahmen“ im Kampf gegen die „bislang absehbaren Folgen des Klimawandels“ abzuleiten. Der Gesamtplan umfasse „die vier strategischen Bereiche Wassersicherheit (Trockenheit und Dürre), Hochwasserschutz, Ökologie und Sozialfunktion“, heißt es auf der Website des Ministeriums. Im Programm „Wassersicherheit 2050“ geht es speziell um ein „umfangreiches Trockenheits- und Dürremanagement“.
Auch beim Word Economic Forum nimmt das Thema Wasser seit einigen Jahren immer mehr Raum ein (Video auf YouTube). „Wasser lässt sich besteuern wie CO₂. Man kann es auch privatisieren und monopolisieren. Da ist viel Geld zu holen“, meint dazu Prof. Stefan Homburg, pensionierter Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz Universität Hannover. „Nicht von ungefähr laufen DWD, ÖRR, Helmholtz & Co. zu Hochform auf, wenn es um die Suggestion eines Wassermangels geht, der im wasserreichen Deutschland nicht existiert.“
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