Berliner Senat will Wälder für Windkraftanlagen lichten

Die Energiewende gestaltet Berlin um: Der Senat hat acht neue Areale in der Hauptstadt zu Windenergiegebieten erklärt. Bis 2032 soll im Stadtstaat eine Fläche von insgesamt 637 Fußballfeldern für diese Art der Stromerzeugung reserviert sein.
Berlin
Windkraftanlagen am Horizont von Berlin. Der Senat der Hauptstadt weist nun auch im Stadtgebiet neue Flächen für Windturbinen aus.Foto: Alexsandr Mol/iStock
Von 13. Juni 2025

Die Ampelregierung ist abgelöst. Doch ihr im Jahr 2022 verabschiedetes Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bleibt bestehen. Nun hat die Senatsverwaltung von Berlin neue Pläne veröffentlicht, die die vorgegebenen Bebauungsziele für die Millionenstadt erfüllen sollen.

Welche Gebiete sind betroffen?

Dazu hat der Senat insgesamt acht Berliner Areale zu künftigen Windenergiegebieten erklärt, die teilweise aus mehreren Teilflächen bestehen. Die Flächen liegen hauptsächlich in den Randbereichen der Hauptstadt.

Alle neu geplanten Windkraftflächen in Berlin. Foto: SenStadt Berlin

Erholungsgebiet nur noch für begrenzte Zeit?

Ein größeres Windenergiegebiet sieht die Stadtverwaltung für den Grunewald im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor. Dieses soll laut dem Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt aus drei einzelnen Sektionen bestehen.

Der Grunewald ist das größte Waldgebiet im Westen Berlins. Der Forst besitzt mehrere Seen und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger und Radfahrer – noch. Denn mit der Errichtung neuer Windräder in diesem Gebiet könnte dieses seinen Erholungswert verlieren. So warnte das Bundeswirtschaftsministerium bereits 2014 davor, dass Solar- und Windkraftanlagen die Landschaftscharakteristik zunehmend beeinflussen. Das habe „abwechslungsreiche Kulturlandschaften“, die für den Tourismus wichtig sind, „bereits stark verändert“.

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Die südliche Sektion ist dabei nur rund 700 Meter Luftlinie vom Ortsteil Schlachtensee entfernt. Viele Menschen reagieren empfindlich auf hörbare und nicht hörbare Schallemissionen, die durch den Betrieb der Windräder entstehen.

Das nördliche Gebiet grenzt direkt an den Sprengplatz der Polizei.

Die geplanten Windkraftflächen im Grunewald. Foto: SenStadt Berlin

Windkraft auf dem Feld

Ein vergleichsweise großes Windenergiegebiet ist für die Rieselfelder Karolinenhöhe bei Gatow im Bezirk Spandau geplant. Hier funktioniert die Stadtverwaltung einen Großteil der Landwirtschaftsfläche in eine Windenergiefläche um. Auf den Feldern um die Windkraftanlagen herum wird aber wohl auch künftig Landwirtschaft betrieben. Nur wird hier wohl eine unbekannte Anzahl an Anlagen Strom erzeugen – und jährlich rund 100 Kilogramm Abrieb pro Anlage.

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Südlich von diesem neuen Windenergiegebiet in rund 600 Metern Entfernung befindet sich die Einfamilienhaussiedlung Habichtswald mit wenigen hundert Anwohnern. Ein Wohngebäude ist nur rund 400 Meter von dem neuen Windareal entfernt. Dabei ist laut der Stadt ein Mindestabstand von 500 Metern zu Siedlungsflächen und Wohngebieten vorgeschrieben.

Berlin

Die geplanten Windkraftflächen bei Gatow. Foto: SenStadt Berlin

Noch mehr Bäume müssen weichen

Ebenso ist das Windenergiegebiet Blankenfelde/Arkenberge im Bezirk Pankow erwähnenswert. Es besteht aus drei Abschnitten, von denen zwei bewaldet sind.

Wie auch im Grunewald müssen künftige Betreiber hier zunächst etliche Hektar Wald kahl schlagen, um den Bauplatz, die Tausende Tonnen schweren Stahlbetonfundamente im Boden sowie die Zuwegung zu den Anlagen zu errichten.

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Zudem befindet sich dort der „Kleine Biotopsee Arkenberge“. Er ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes. Die Stadt hat eigenen Angaben zufolge die Wald- und Freiflächen für die Windkraftareale identifiziert, bei denen die geringsten Konflikte erwartet werden. Der Senat schreibt:

„Der Schutz von Tieren und Pflanzen wird bei der Ausweisung der Windenergiegebiete und der Genehmigung der einzelnen Anlagen berücksichtigt. Es sind u.a. spezielle Maßnahmen wie z.B. Abschaltautomatiken vorzusehen, um eine Gefährdung auszuschließen.“

Im Bezirk Pankow gibt es nun drei einzelne Windkraftflächen. Foto: Foto: SenStadt Berlin

Weitere neu ausgewiesene Windkraftflächen befinden sich in den Bezirken Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf.

Was ist die gesetzliche Zielvorgabe?

Das WindBG verpflichtet Berlin – wie die übrigen Stadtstaaten auch –, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 Prozent und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 Prozent seiner Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das entspricht einer Fläche von rund 446 Hektar oder der Fläche von etwa 640 Fußballfeldern.

Aktuell stehen in Berlin sechs große Windenergieanlagen und produzieren bei ausreichend Wind Strom. Unabhängig von der FNP-Änderung können weitere Windkraftanlagen mit entsprechenden Genehmigungen jederzeit gebaut werden.

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Die übrigen 13 Bundesländer haben höhere Vorgaben. Sie müssen bis 2032 im Durchschnitt 2 Prozent ihrer Landesfläche zur Windkraftzone erklärt haben, wobei die nördlichen Bundesländer dies bereits heute erfüllen oder kurz davorstehen.

Der Ausbau anderer Formen der erneuerbaren Energien wie Solaranlagen oder Erdwärme kann die Vorgaben für Windkraft nicht ersetzen. Gesetzt den Fall, dass die gesamte Landesfläche mit Solaranlagen bedeckt wäre, müssten demzufolge einige abgebaut werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Wie viele neue Anlagen sind geplant?

Bisher hat die Berliner Stadtverwaltung nur die Windenergiegebiete ausgewiesen. Eine konkrete Projektplanung für einzelne Anlagen oder gar einen Windpark ist bisher nicht erfolgt. Dementsprechend steht noch nicht fest, wie viele Windkraftanlagen mit welcher Höhe in den einzelnen Arealen entstehen werden.

Die Stadt geht davon aus, dass Anzahl und Höhe der Windenergieanlagen von der jeweiligen Gebietsgröße, der konkreten Situation, den immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, der Wirtschaftlichkeit und weiteren Faktoren abhängen werden.

Die zukünftigen Windkraftanlagen unterliegen indes keiner Höhenbegrenzung. Andernfalls wären diese Gebiete gemäß WindBG nicht auf den Berliner Flächenbeitragswert anrechenbar. Die Höhe spiele aber eine wesentliche Rolle im späteren Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. In der Höhe „unbegrenzte“ Windenergieanlagen sind deshalb nicht zu befürchten.

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Beteiligung der Bürger ist möglich

Die Stadtverwaltung bietet den Berlinern eine Beteiligung und Stellungnahme im Rahmen des Projekts an. Diese erfolgt vom 10. Juni bis zum 11. Juli 2025 im Internet auf dieser Internetseite. Ein Kontaktformular befindet sich hier, führte aber bis zur Veröffentlichung dieses Artikels zu einer Fehlermeldung. Zusätzlich bietet die Stadt die Beteiligungsunterlagen an.

Eine weitere Möglichkeit für die Einwohner ist der Besuch der begleitenden Ausstellung. Diese befindet sich laut der Stadt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 0026, Württembergische Straße 6 in 10707 Berlin.

Die Stadtverwaltung zeigt sich offen für Stellungnahmen ihrer Bürger. Demnach wolle sie diese in die weitere Planung einbeziehen und im Rahmen der Abwägung prüfen. Im nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ist zu sehen, wie sich die Planung weiterentwickelt hat. Auch dann sind weitere Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit möglich.

Epoch Times wird sich mit einem Fragenkatalog an den Berliner Senat wenden. Schreiben Sie uns Ihre Fragen an die Stadtverwaltung unter dem Stichwort „Windkraft Berlin“ an [email protected].



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