Berliner Polizei dementiert Absprachen mit dem Zentrum für Politische Schönheit

Die Berliner Polizei hat die Aussage des Gründers des Zentrums für Politische Schönheit zurückgewiesen, nach der dessen Störaktion „in enger Absprache“ mit der Polizei stattgefunden habe. Zum zögerlichen Umgang mit den Teilnehmern der beiden Protestaktionen verwies die Polizei auf Details zur Rechtslage.
Ein totes Baby wird in Berlin an einem Gehweg gefunden, die Polizei ermittelt.
Das Symbolbild zeigt zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei.Foto: Jens Kalaene/dpa
Von 23. Juli 2025

Nach Angaben der Berliner Polizei hat es vor der Aufzeichnung des ARD-Sommerinterviews mit Alice Weidel am Nachmittag des 20. Juli 2025 keine Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) gegeben. Die Pressestelle der Polizei widersprach damit Aussagen von ZPS-Gründer Dr. Philipp Ruch (44), die einen anderen Eindruck erzeugt hatten.

Am Nachmittag des 23. Juli verschickte die Polizei eine zweite Pressemitteilung an Medienvertreter, nachdem es in den vergangenen Tagen zu „zahlreichen Anfragen im Zusammenhang mit den Störaktionen“ vom Sonntag gekommen war. Auch die Epoch Times hatte der Berliner Polizei immer wieder Fragen gestellt und die Stellungnahme erhalten.

Der entscheidende Satz aus dem neuen Polizeistatement lautet: „Absprachen oder Genehmigungen seitens der Polizei Berlin gab es nicht.“ Ob die Polizei nun ein Ermittlungsverfahren gegen Ruch wegen Verdachts auf Verleumdung oder übler Nachrede einleiten wird, ist zur Stunde unklar.

Verweis auf Ausnahmeregelung für Versammlungen in befriedeten Bezirken

Der neue Pressetext bleibt im Wesentlichen bei der bereits am 21. Juli veröffentlichten Darstellung. Neu ist insbesondere der Verweis auf das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG). Aus dessen Paragraf 3 (1) geht hervor, dass öffentliche Versammlungen auch in einem befriedeten Bezirk zuzulassen sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundbedingung ist laut Gesetz, dass „eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichts sowie ihrer Organe und Gremien und eine Behinderung des freien Zugangs zu ihren in dem befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu besorgen ist“.

Die Entscheidung zur Zulassung der beiden Versammlungen des 20. Juli habe in der Hand des „zuständigen Polizeiführers“ gelegen, heißt es im neuen Pressetext. Neben der ZPS-Protestaktion hatte es wenige Meter weiter an der Spreeufertreppe unter dem Motto „Keine Bühne für die AfD“ auch eine Spontankundgebung der Omas gegen rechts gegeben.

Polizei: Protestaktionen vom Grundgesetz geschützt

Da am Sonntag kein Parlamentsbetrieb stattfand, sah der Polizeiführer anscheinend keinen Grund, die Versammlungen aufzulösen. Im Gegenteil, so das Argument der Polizei, hätten die Aktionen auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 315) unter dem Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes (GG) gestanden. Die Polizei wies zudem darauf hin, dass eine Versammlungsanzeigepflicht oder auch deren Verletzung „nicht automatisch zur Auflösung der Versammlung“ führten.

Die rechtliche Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit sei auch der Grund dafür gewesen, dass „das Parken des Busses im Halteverbot nicht umgehend geahndet wurde“: Die Straßenverkehrsordnung sei hier nachrangig zu betrachten, „sofern der demonstrative Charakter der Handlung im Vordergrund“ stehe „und dieser Ausdruck kollektiver Meinungsäußerung“ sei.

Auch „das Mitführen oder Abspielen themenbezogener Inhalte mittels Lautsprecher“ unterliege unter denselben Bedingungen dem Schutzbereich aus Artikel 8 GG. Ein Verstoß gegen das Halteverbot und die Lautsprechernutzung hätten „nicht ohne Weiteres als Verkehrsverstöße sanktioniert werden“ dürfen.

Nach den Ereignissen vom Sonntag habe es nicht nur die beiden bereits kolportierten „Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG)“ gegeben. Dazu gekommen seien noch je eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Lärmbekämpfungsverordnung (LärmVO) und wegen Verstoßes gegen das Parkverbot.

Das Zentrum für Politische Schönheit hatte „enge Absprache“ zugegeben

Der Druck auf die Polizei war gestiegen, nachdem ZPS-Gründer Philipp Ruch am 22. Juli erklärt hatte, dass seine Störaktion mithilfe der Berliner Polizei zustande gekommen war. Ruch sagte im Podcast des „Bild“-Reporters Paul Ronzheimer:

„Dort sind wir tatsächlich, ja, wir sind – ich will da jetzt keine Details nennen – aber in enger Absprache natürlich mit der Berliner Polizei auch in Kontakt getreten und konnten dort eigentlich machen, was wir vorhatten.“

Ruch sprach vom „Fernsehmoment des Jahres“, den das ZPS „in Kooperation, in enger Kooperation, muss man sagen, mit der ARD und der AfD“ geschaffen habe. Nähere Einzelheiten wolle er als „Betriebsgeheimnis“ nicht preisgeben. Für ihn habe es sich bei der pausenlosen Lärmbeschallung der Interviewaufzeichnung mit Alice Weidel via Buslautsprecher übrigens nicht um eine Störaktion, sondern um eine „Verschönerungsaktion“ der „wehrhaften Zivilgesellschaft“ gehandelt, so der „Philosoph und Aktionskünstler“.

Antworten auf eine E-Mail der Epoch Times mit Fragen an das ZPS standen bis zur Veröffentlichung dieses Artikels noch aus.

Das Bild zeigt Alice Weidel und ARD-Hauptstadtstudioleiter Markus Preiss während des ARD-Sommerinterviews vom 20. Juli 2025. Im Hintergrund rechts sind ein Polizeiwagen und der Aktivistenbus des „Zentrums für politische Schönheit“ (ZPS) zu sehen. Foto: Bildschirmfoto/ARD-Mediathek

Das Bild zeigt Alice Weidel und ARD-Hauptstadtstudioleiter Markus Preiß während des ARD-Sommerinterviews vom 20. Juli 2025. Im Hintergrund rechts sind ein parkender Polizeiwagen und der Aktivistenbus des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) zu sehen. Foto: Bildschirmfoto/ARD-Mediathek

Widersprüche und Ungereimtheiten

Zuvor hatte die Epoch Times die Berliner Polizei unter anderem auf den Widerspruch zwischen beobachtbarem Geschehen und der Situationsbeschreibung aus der ersten Polizeipressemitteilung hingewiesen.

Sowohl Netzvideos als auch das Originalvideo in der ARD-Mediathek vom Weidel-Sommerinterview zeigen, dass die Polizei bereits mit Einsatzwagen vor Ort war, bevor der Aktivistenbus „Adenauer SRP+“ in der befriedeten Zone ankam und parkte. In einem mittlerweile gelöschten X-Video waren Personen durch die offene Bustür zu erkennen, während ein Uniformierter in einen dahinter parkenden Polizeivan einstieg.

Ein weiteres Kurzvideo auf X bestätigt, dass der Bus vor Zielankunft an einem stillstehenden Einsatzfahrzeug vorbeifuhr und parkte, ohne dass eine Reaktion seitens der Beamten erfolgte. Überhaupt waren während der gesamten Lärmaktion des ZPS immer wieder an- und abfahrende Einsatzfahrzeuge zu sehen.

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In der ersten Pressemitteilung hieß es, die Polizei sei erst aufgetaucht, nachdem sie von der Polizei des Deutschen Bundestages gerufen worden sei. Beiden Texten zufolge hatten die Einsatzkräfte den Aktivistenbus erst gegen 15:10 Uhr im Halteverbot festgestellt.

Nachdem man die im Bus angegebene Kontaktperson telefonisch herbeizitiert habe, sei um 15:20 Uhr ein 39-Jähriger am Platz erschienen. „Er gab an, nicht der Fahrer zu sein und den Bus nicht bewegen zu können“, heißt es auch im neuen Polizeistatement.

Der bereits skizzierte Hinweis der Polizei, dass „Lautsprecher oder das Halten im Bereich von Halteverboten“ im Rahmen einer Versammlung „nicht ohne Weiteres als Verkehrsverstöße sanktioniert werden“ dürften, steht in einem gewissen Widerspruch zu dem, was dann passiert sein soll: „Die Polizei wies ihn an, die Schallemissionen umgehend zu beenden, da diese sowohl den Verkehr als auch die öffentliche Ordnung beeinträchtigten.“

Dieser Anweisung sei der Aktivist jedenfalls erst um 15:30 Uhr nachgekommen. Danach findet sich der Satz: „Darüber hinausgehende Absprachen oder Genehmigungen seitens der Polizei Berlin gab es nicht.“

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Eine Nachfrage der Epoch Times, warum die Polizei ihre Abschaltanweisung erst nach 10 Minuten durchgesetzt hatte – wohl wissend, dass die Interviewaufzeichnung der ARD darunter leiden würde –, blieb bislang unbeantwortet.

Fragwürdig erschien auch, warum die Polizei es nicht geschafft hatte, wenigstens auf den Lärmpegel einzuwirken. In Punkt 8 des Berliner Merkblattes „Hinweise für die Durchführung von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel“ heißt es nämlich:

„Die Inbetriebnahme von Lautsprechern ist nur insoweit und in einer Lautstärke zulässig, wie es die Meinungskundgabe an die Versammlungsteilnehmenden und das direkte Umfeld der
Versammlung erforderlich macht. Eine besondere Rücksichtnahme ist gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern und sonstigen Dritten geboten.“

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ARD lässt viele Fragen unbeantwortet

Auch der ARD und dem ARD-Hauptstadtstudio hatte die Epoch Times am Dienstagnachmittag Fragen zugeschickt. Die ARD-Pressestelle verwies lediglich auf ihr Hauptstadtstudio. Dessen Sprecherin erklärte, dass man „nichts von der geplanten Störaktion“ gewusst habe: „Es gab keinen Kontakt mit der Gruppe der Störer.“ Unbeantwortet blieben unter anderem folgende Fragen:

  • Wie erklären Sie sich, dass das ZPS den genauen Aufzeichnungszeitpunkt und -ort des Weidel-Interviews kannte?
  • Warum ist es den ARD-Mitarbeitern vor Ort nicht gelungen, den Lärm vor der Ausstrahlung des Interviews wenigstens so weit herauszufiltern, dass man die Gesprächspartner besser hätte verstehen können?
  • Steht bereits fest, welche Konsequenzen die ARD aus den Umständen des Interviews ziehen wird? Falls ja, welche?
  • Wird es eine neue Aufzeichnung des Interviews mit Alice Weidel geben? Falls ja, für welchen Zeitpunkt ist diese geplant?

Die Frage, warum die ARD-Verantwortlichen nicht schon mit Beginn der Lärmbelästigung die Aufzeichnung kurzfristig an einen geräuschärmeren Ort verlegt hatten, wurde ebenfalls nicht beantwortet. Der Hauptstadtstudioleiter und Fragesteller Markus Preiß aber hatte sich dazu schon am selben Abend in der „Tagesschau“ geäußert (Video circa ab Minute 2:50 auf YouTube). Demnach hätten Weidel und er selbst „während eines Beitrags auch kurz darüber gesprochen, wie wir jetzt mit der Situation weiter umgehen“. Sie seien sich beide einig gewesen, das Interview fortzusetzen. Preiß kritisierte die Störer wie folgt:

„In Deutschland darf jeder demonstrieren, protestieren, das ist ein gutes demokratisches Recht.
Normalerweise werden Demos aber angemeldet. Diese war es nicht.“

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Revisionsverfahren zur Beitragspflicht ab 1. Oktober

Der gesamte Vorfall könnte womöglich einer Klägerin in die Hände spielen, die sich mithilfe der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD ORF SRG seit Jahren gegen die Beitragspflicht zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) vor Gericht wehrt. Das Mandat der Klägerin liegt seit einigen Monaten in den Händen des Münchner Rechtsanwalts Dr. Harald von Herget. Direkter Beklagter im Rechtsstreit ist der Bayerische Rundfunk.

Ab dem 1. Oktober soll nun im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Frage geklärt werden, ob der ÖRR seinem gesetzlichen Auftrag zur Vielfaltssicherung überhaupt noch pflichtgemäß nachkommt (Az: BVerwG 6 C 5.24).



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