BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass diese an der Impfung liege.
AstraZeneca-Impfstoff zu COVID-19.Foto: Marco Bertorello/AFP via Getty Images
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege.
Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)
Ob der Hörsturz der Klägerin, einer Zahnärztin, mit der Impfung zusammenhängt, ist unklar. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg. Das Verhältnis von Nutzen zu Risiko bei dem Impfstoff gelte als positiv, erklärte dieses. Nun überprüft der BGH das Urteil.(afp/red)
Kommentare
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion