Bis zu 30.000 Euro Bußgeld: Worauf Bankkunden bei Auslandsüberweisungen achten müssen

In Kürze:
- Meldepflicht für Auslandsüberweisungen erst ab 50.000 Euro (statt 12.500 Euro).
- Ziel: Bürokratieabbau für Unternehmen und Privatpersonen bei internationalen Zahlungen.
- Ausnahmen gelten u. a. für Warengeschäfte, kurzfristige Kredite oder Überweisungen zwischen eigenen Konten.
- Verstöße gegen die Meldepflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Ob Dauerauftrag, Kartenzahlung oder eine größere Überweisung für einen Immobilienkauf im Ausland: Geldtransfers über die Grenze hinweg gehören längst zum Alltag. Was viele Bankkunden jedoch nicht wissen: Ab bestimmten Beträgen greift in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Seit Januar 2025 hat sich diese Pflicht deutlich verändert – mit wichtigen Folgen für Unternehmen und Privatpersonen.
Meldepflichtgrenze steigt deutlich
Bis Ende 2024 galt: Alle Zahlungen über 12.500 Euro ins Ausland oder von dort nach Deutschland mussten bei der Deutschen Bundesbank angezeigt werden. Diese Schwelle war seit vielen Jahren unverändert und führte dazu, dass auch relativ alltägliche Transaktionen von der Meldepflicht erfasst wurden. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Grenze nun bei 50.000 Euro. Erst ab dieser Höhe sind Zahlungen meldepflichtig.
Die Änderung geht auf eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zurück, die gemeinsam mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Regeln für internationale Geldflüsse bestimmt. Die Bundesbank nutzt die gemeldeten Daten, um die Außenwirtschaftsstatistik zu erstellen – also um im Blick zu behalten, wie viel Kapital Deutschland verlässt und wie viel in das Land hineinfließt. Diese Daten sind unter anderem Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und internationale Vergleichszahlen.
Warum wurde die Grenze angehoben?
Die damalige Ampel-Bundesregierung begründete die Neuerung mit einer Entlastung für Wirtschaft und Bürger. „Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist als Daueraufgabe Teil des staatlichen Handlungsauftrags“, hieß es dazu im Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums.
[etd-related posts=“5142604″]
Vor allem mittelständische Unternehmen, die regelmäßig größere Beträge an Geschäftspartner im Ausland überweisen, mussten bislang zahlreiche Meldungen abgeben. Bislang waren diese verpflichtet, jede einzelne Transaktion gesondert zu melden – eine Pflicht, die oft als überzogen empfunden wurde, da viele Informationen ohnehin bereits bei den Banken vorlagen.
Die Anhebung auf 50.000 Euro bedeutet für diese Unternehmen einen spürbaren Abbau von Bürokratie. Auch Privatpersonen profitieren: Wer etwa eine Ferienwohnung im Ausland kauft, größere Summen an Familienmitglieder überweist oder Geldanlagen tätigt, muss künftig seltener Meldungen ausfüllen.
Welche Zahlungen sind betroffen?
Meldepflichtig sind nicht nur klassische Banküberweisungen. Die Vorschriften erfassen sämtliche Formen von Zahlungen, darunter:
- Überweisungen in Euro oder Fremdwährungen
- Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte
- Lastschriften
- Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen
- Wertpapiergeschäfte
- Dienstleistungen, die international abgerechnet werden
- Anlagen mit Laufzeit über zwölf Monate
Wichtig: Die Pflicht betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Es spielt also keine Rolle, ob ein Geldtransfer geschäftlich oder privat motiviert ist.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht jede Überweisung über 50.000 Euro ist automatisch meldepflichtig. Laut dem Blog „Finanztip“ sind folgende Zahlungen ausgenommen:
- Bargeld, das physisch ins Ausland mitgenommen wird, muss nicht bei der Bundesbank gemeldet werden, allerdings Summen über 10.000 Euro dem Zoll.
- Zahlungen für den Import oder Export von Waren.
- Einlagen oder Kredite mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
- Überweisungen zwischen eigenen Konten.
Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass vor allem rein statistisch relevante Finanzströme erfasst werden und nicht alltägliche Vorgänge wie das Umschichten von Geld auf dem eigenen Sparkonto.
Wie und wann muss gemeldet werden?
Die Meldung an die Deutsche Bundesbank muss spätestens am siebten Werktag des Folgemonats erfolgen. Die Bank stellt dafür verschiedene Möglichkeiten bereit: ein Online-Portal oder eine Hotline unter der kostenlosen Nummer 0800/1234 111. Dort erhalten Betroffene auch Beratung in Einzelfällen.
[etd-related posts=“5137922″]
Die Meldung erfordert genaue Angaben: Höhe und Währung der Zahlung, Zahlungsgrund, beteiligte Personen oder Unternehmen und die Länder, zwischen denen das Geld fließt. Fehler, Auslassungen oder unvollständige Angaben gelten rechtlich ebenfalls als Verstoß.
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Sanktionen. Verstöße – etwa durch gar nicht abgegebene, verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Meldungen – gelten rechtlich als Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beziehungsweise die Deutsche Bundesbank können hierfür Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß verhängen.
Für viele Privatpersonen ist das Risiko, von den Behörden belangt zu werden, mit der Neuregelung geringer, weil sie meist nur selten hohe Beträge ins Ausland transferieren. Dennoch kann es insbesondere bei Immobilienkäufen, Erbschaften, Darlehen oder größeren Investitionen schnell zu meldepflichtigen Summen kommen. Werden diese nicht korrekt gemeldet, drohen die genannten Bußgelder.
[etd-related posts=“5119719″]
Wie die neue Regelung in der Praxis wirkt, zeigt ein Beispiel: Die fiktive „Muster GmbH“ aus München überweist 80.000 Euro an einen US-Lieferanten für eine Maschine. Keine Meldung erforderlich – nicht wegen der Höhe, sondern weil es sich um einen Warenimport handelt. Auch ein Auftrag an eine Schweizer Beratungsgesellschaft über 30.000 Euro bleibt meldefrei, da der Betrag unterhalb der neuen Schwelle liegt.
Anders beim Kapitalverkehr: Ein Darlehen über 200.000 Euro, das die Muster GmbH von ihrer spanischen Muttergesellschaft erhält, muss der Bundesbank gemeldet werden. Gleiches gilt für vergleichbare Finanztransaktionen oberhalb der Grenze. Vergisst das Unternehmen, diese Zahlung fristgerecht der Bundesbank zu melden, droht ein Bußgeld – auch wenn die Transaktion an sich vollkommen legal ist. Ebenso riskiert eine Privatperson Strafen, die etwa 60.000 Euro an ein Kind im Ausland überweist, aber die Meldepflicht übersieht.
Tipps für Bankkunden
Wer eine größere Überweisung ins Ausland plant, sollte frühzeitig prüfen, ob diese meldepflichtig ist. Entscheidend ist dabei die sogenannte Sieben-Tage-Regel, die Unternehmen verpflichtet, ihre Meldungen zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats anzugeben.
Um Fristversäumnisse zu vermeiden, ist es zu empfehlen, die Meldung direkt nach der getätigten Transaktion vorzunehmen. Hilfreich ist es auch, Rechnungen, Verträge oder Zahlungsbelege griffbereit zu haben, da sie die Angabe des Zahlungsgrundes erleichtern. Und falls dennoch eine Unsicherheit besteht, können sowohl die Hotline der Bundesbank als auch die eigene Bank mit Auskünften weiterhelfen.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion