Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Partei spricht von Inländerfeindlichkeit und Willkür

Der brandenburgische AfD-Landesverband hatte lange um einen Blick in das Verfassungsschutzgutachten gekämpft, auf dessen Grundlage die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Am 14. August stellten Landesinnenminister Wilke und Verfassungsschutzchef Peters das Papier der Öffentlichkeit vor. AfD-Fraktionsvorsitzender Berndt ließ kein gutes Haar daran.
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Hans-Christoph Berndt, Landeschef und Fraktionsvorsitzender der AfD Brandenburg, wirft dem Verfassungsschutz Willkür vor.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 14. August 2025

Im Brandenburger Innenministerium ist das Gutachten zum „Einstufungsvermerk“ des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ am 14. August 2025 offiziell präsentiert worden. Die AfD Brandenburg gilt damit offiziell nicht mehr nur als „rechtsextremer Verdachtsfall“.

Es handelt sich um den vierten AfD-Landesverband, der die strenge Zuschreibung bekam: Die Verfassungsschutzämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten ihre jeweiligen Landesverbände schon länger als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das macht den weitergehenden Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich.

Brandenburger Innenminister: AfD will demokratischen Staat zerstören

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist nach Aussage des parteilosen Landesinnenministers René Wilke (früher: Linke) eine Grundvoraussetzung für ein Parteiverbotsverfahren. Er hege die Hoffnung, dass die AfD sich ändern werde, falls das Gericht die Einstufung im Hauptverfahren bestätigen sollte. Die Einstufung ermögliche auch leichter den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu Überwachung und Ausspähung, hieß es.

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Auf einer Pressekonferenz am Vormittag sagte Wilke, die AfD verfolge zunehmend das Ziel, den demokratischen Staat und seine Institutionen zu zerstören: „Auch wenn sie es immer wieder bestreiten, legen bedeutende Vertreter der Partei diesen Weg mit ihren Äußerungen offen“. Im Zuge eines „Abstumpfungs- und Gewöhnungsprozesses“ habe es die AfD in den vergangenen Jahren „bewusst unternommen“, die „Sphären des Sagbaren Schritt für Schritt auszuweiten“.

Zudem habe die AfD über Jahre hinweg Institutionen „verächtlich gemacht und versucht, ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen“. Das gelte auch für die von der AfD als „Systemmedien“ titulierte Presse. Unter dem Begriff verstehe die Partei all jene, die nicht das berichteten, „was die AfD für wünschenswert“ halte.

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Nach Wilkes Einschätzung werden „freundliche Worte“ gegenüber AfD-Nacheiferern nicht genügen

Seiner Auffassung nach, so Wilke, seien nicht alle AfD-Wähler rechtsextrem. „Aber wenn aus ihnen Anhänger werden, kann man davon ausgehen.“ Die AfD habe längst einen „kulturellen Gemeinschaftsraum“ und „eigene Informationsblasen“ geschaffen. Der Innenminister warnte:

„Diejenigen, die der AfD nacheifern, werden wir nicht mit freundlichen Worten dazu bringen, ihr Tun zu unterlassen.“

Wilke hatte der AfD schon in seinen Vorbemerkungen lächelnd attestiert, dass die Partei seit Wochen „enorm nervös und unsouverän“ agiere, was im Widerspruch zu ihren „eigenen Beteuerungen“ stehe.

Dass die AfD-Fraktion für den Nachmittag eine eigene Pressekonferenz anberaumt habe, zeige für ihn, dass die AfD „Angst“ und „Sorge“ habe, „irgendwie eine Gegenkommunikation aufbauen“ zu müssen. Das allein belege schon „den Wert dieses Vermerkes“ (PDF-Datei).

Epoch Times fragte, woran man erkenne, dass Vertreter der brandenburgischen AfD die Partei als „Vehikel für die Entgrenzung des Rechtsextremismus“ nutzen wollen und welche extremistischen Positionen konkret entgrenzt würden? Die Formulierung ist Teil des jetzt veröffentlichten Gutachtens.

Darauf erklärte Wilke, dass dies an der Kooperation der AfD mit Strukturen, „die nun weit, weit im rechten Spektrum sich befinden“, deutlich würde.

Als parlamentarische Kraft mit gewählten Politikern, würden sie begleitend die Verächtlichmachung von staatlichen Institutionen betreiben, „indem sie sich mit diesen Leuten nicht nur zeigen, sondern auf Demonstrationen gehen, zu Veranstaltungen gehen und die Gefahr [die von diesen Strukturen ausgeht] zu negieren versuchen“.

Damit würden sie den Korridor für diese Strukturen öffnen und damit erneut Grenzen des Denkbaren, des Machbaren und des Sagbaren verschieben, antwortete der ehemalige Linken-Politiker.

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Peters: Brandenburger AfD gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip – für „Diskriminierung und Ausgrenzung“

Wilfried Peters, der Leiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, pflichtete seinem Dienstherren bei: Die Brandenburger AfD verstoße mit ihrer „zunehmenden Radikalisierung“ gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Der Partei gehe es um „Diskriminierung und Ausgrenzung“, sagte Peters: Wer nicht „zum deutschen Mainstream“ gehöre, solle nach Vorstellungen der AfD zur Ausreise bewegt werden.

Seiner Einschätzung nach sei die AfD in Brandenburg damit „in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch“, die Partei vertrete darüber hinaus einen „ethnokulturellen Volksbegriff“.

Im Gutachten seien außerdem „gravierende Äußerungen von AfD-Funktionären“ aufgelistet, „die als unmittelbare Kampfansage gegen die Demokratie und ihren zentralen Kern, die freiheitliche demokratische Grundordnung, gerichtet sind“.

AfD-Fraktionsvorsitzender kontert

AfD-Fraktionsvorsitzender Hans-Christoph Berndt wies zu Beginn seiner Replik während der nachmittäglichen AfD-Pressekonferenz im Potsdamer Landtag darauf hin, dass es die AfD gewesen sei, die auf die Veröffentlichung des Gutachtens zum Einstufungsvermerk bestanden habe.

Der Hintergrund: Ursprünglich hatte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Brandenburger AfD bereits im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Landesverband reagierte dagegen mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam. Daraufhin setzte das LfV seine Einstufung per „Stillhalteerklärung“ vorläufig aus. Um dennoch an das Gutachten zu gelangen, zog wiederum die AfD ihren Eilantrag vor wenigen Tagen zurück.

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Dass das Papier nun offiziell einsehbar sei, mache den Landesverband „einerseits froh“, erklärte Berndt, bedeute andererseits aber auch „Grund zur Sorge“. Denn der Einstufungsvermerk zeige, wie der Verfassungsschutz eigentlich arbeite. Selbst aus den USA seien zuletzt Stimmen laut geworden, die sich besorgt über den Zustand der Menschenrechte in Deutschland geäußert hätten, mahnte der stellvertretende Landesvorsitzende.

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Berndt: Vermerk getragen von Feindseligkeit gegen die AfD und Inländer

„Der Verfassungsschutz wägt nicht ab, sondern er urteilt ab“, stellte Berndt fest. Der gesamte Einstufungsvermerk sei nicht nur „getragen von einer Feindseligkeit gegen die AfD“, die schon an Hass erinnere, sondern auch von „Inländerfeindlichkeit und von einer teilweise lachhaften vormundschaftlichen Anmaßung“. Berndt skizzierte den Blick der Behörde auf die Menschen aus seiner Perspektive wie folgt:

„Der ideale Bürger des Verfassungsschutzes sieht nichts und sagt nichts, er ist ein dummer und folgsamer Untertan.“

In Wahrheit sei nicht die AfD der Feind der Demokratie, „sondern dieser Verfassungsschutz“ selbst, führte Berndt weiter aus: Das Amt verhalte sich wie ein „Schiedsrichter im Parteienstreit“ und wie ein „Vormund“ für die Bürger, nicht aber wie ein „Diener der Demokratie“.

Die Grundhaltung zeige sich schon in der Begründung für die Hochstufung. Das LfV argumentiere dabei mit der Behauptung, dass sich der AfD-Landesverband „extrem radikalisiert“ habe, nachdem René Springer, Dennis Hohloch und er selbst 2023 in höhere Verantwortung gelangt seien. Springer und Hohloch seien jedoch zuvor jahrelang SPD-Mitglieder gewesen, er selbst Personalratsvorsitzender in der medizinischen Fakultät der Charité. „Ich glaube nicht, dass der Verfassungsschutz im Ernst annehmen kann, dass wir über Nacht alle Rechtsextremisten geworden sind“, gab Berndt zu bedenken.

Berndt: Kontaktschuldvorwürfe, Unterstellungen, Lügen und Willkür

Zudem habe das LfV für seine Einstufung ausdrücklich nicht nur das Handeln der AfD herangezogen, sondern auch „sonstige Verhaltensweisen und Verbindungen, also Kontaktschuld“, wie aus Seite drei des Gutachtens hervorgehe. Es gehe dem Verfassungsschutz also „nicht darum, was wir tun. Es geht darum, was man uns unterstellt“, so Berndt. Das sei für ihn „pure Willkür“.

Selbst wenn die AfD den laut LfV erlaubten Begriff „Remigration“ erklärtermaßen in einer defensiven Variante gebrauche oder wie in der Causa „Lauchhammer“ unmittelbar Parteiordnungsmaßnahmen ergreife, beschreibe das LfV das als „wenig glaubhaft“ oder unterstelle Verschleierungsabsichten:

„So arbeitet der Verfassungsschutz: Egal, was die AfD tut, es ist immer böse.“

Um eine „Lüge“ handele es sich, wenn der Verfassungsschutz behaupte, dass die AfD deutsche Staatsbürger mit und ohne Migrationshintergrund unterschiedlich behandele oder ihnen unterschiedlichen Wert zumesse. Dass dem nicht so sei, habe er selbst „unzählige Male“ im Plenum und in Pressekonferenzen klargestellt. Dennoch griffen insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien dieses Narrativ immer wieder auf.

Berndt: „Was stimmt mit dieser Behörde nicht?“

Zudem greife das LfV zum Mittel der „Kriminalisierung“, etwa indem es „selbstverständliche“ Aussagen wie „Deutschland ist das Land der Deutschen“, „Wir müssen die deutschen Interessen wahren“ oder „Integration ist eine Pflicht derjenigen, die ins Land kommen“ in seinem Papier auftauchen lasse. Dass die AfD „das deutsche Volk in seinem ethnisch-kulturellen Bestand erhalten“ wolle, habe der Verfassungsschutz ebenfalls negativ angemerkt. „Da frage ich mich: Was stimmt mit dieser Behörde nicht? Wir reden immerhin über eine Behörde in Deutschland.“ (Video auf YouTube)

Wenn Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und sein Innenminister Wilke sich heute mit dem Vermerk „identifizieren“ würden, so würden sie „einen eklatanten Mangel an politischer Klugheit und demokratischem Anstand“ beweisen, meinte Berndt. Die ehemalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) habe im Mai 2025 dagegen diesen Anstand bewiesen, als sie den Vorgänger von Peters beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der AfD-Hochstufung entlassen habe. Lange war kurz danach selbst zurückgetreten.

Auch Dennis Hohloch, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, wehrte sich gegen das nun vorgelegte Gutachten. Das LfV halte er für „politisch gesteuert und politisch missbraucht“. Für ihn spreche daraus der Wunsch, „Deutungshoheiten zu erlangen“ (Video auf YouTube).

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Die Gesamtpartei AfD war ebenfalls Anfang Mai 2025 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in die Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet worden. Die Partei wehrt sich juristisch gegen diese Hochstufung. Bis zur finalen Gerichtsentscheidung verzichtet das BfV auf den Terminus und listet die AfD im Rahmen einer Stillhalteerklärung weiterhin lediglich als Verdachtsfall.



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