Bundesregierung will an einheitlicher Strompreiszone festhalten

Die Bundesregierung will entgegen der Forderung aus nördlichen Bundesländern die einheitliche Strompreiszone in Deutschland beibehalten. „Wie im Koalitionsvertrag bekräftigt, plant die Bundesregierung, an der einheitlichen deutschen Strompreiszone festzuhalten“, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.
Bislang gibt es bundesweit eine sogenannte Gebotszone für Strom. Der Großhandelspreis ist deshalb in ganz Deutschland derselbe. Er bildet sich auf Basis der günstigsten Stromproduktion, dies ist häufig Windenergie aus den nördlichen Bundesländern. Der Süden profitiert dann von den günstigen Preisen.
In Koalitionsvertrag steht: Einheitliche Strompreiszone
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) und Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) hatten in dieser Woche die Forderung bekräftigt, kleinere Strompreiszonen zu schaffen. Angebot und Nachfrage könnten sich dann lokal besser anpassen, Kosten für nicht ausreichende Übertragungsnetzkapazitäten würden entfallen.
Die Debatte über eine Aufteilung der Stromgebotszone wird schon länger geführt. In den Koalitionsverhandlungen hatte sich die SPD dafür eingesetzt, Veränderungen am Status Quo zumindest zu prüfen. Am Ende setzten sich CDU und vor allem CSU aber durch, im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“
Auf den Koalitionsvertrag verwies auch das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU). Insgesamt stärke die einheitliche Stromgebotszone den Wirtschaftsstandort Deutschland, sagte ihr Sprecher. Sie „führt zu einem liquiden Strommarkt, der es allen Strommarktakteuren ermöglicht, sich kosteneffizient gegen zukünftige Strompreisschwankungen abzusichern“.
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Nord gegen Süd: Zankapfel Strompreiszone
Innerhalb einer Stromgebotszone wird Strom ohne Beachtung der Übertragungskapazitäten gehandelt. Es wird also theoretisch davon ausgegangen, dass jeder Verbraucher Strom aus einer beliebigen Quelle innerhalb des Netzes beziehen kann. So bildet sich ein einheitlicher Großhandelspreis für Strom, der sich an der günstigsten Stromquelle orientiert.
In Deutschland gibt es eine einheitliche Stromgebotszone, zu der auch Luxemburg gehört. Der Großhandelspreis für Strom orientiert sich in der Regel am Preis für Windenergie aus den nördlichen Bundesländern, weil dort am günstigsten produziert wird.
Wenn im Norden viel Wind weht und der Strompreis deshalb sinkt, steigt die Nachfrage in ganz Deutschland. Die Übertragungsnetzkapazitäten reichen aber nicht immer aus, um den Strom in alle Regionen zu transportieren. Die Netzbetreiber müssen eingreifen und mit Einspeisungen aus Kraftwerken nachsteuern. Dadurch entstehen Kosten, die durch kleinere Strompreiszonen vermieden werden könnten.
Experten der Denkfabrik Agora Energiewende gehen davon aus, dass die Strompreise in Deutschland im Schnitt sinken würden, wenn die einheitliche Stromgebotszone aufgespalten würde. Allerdings würde nur in Gebieten, in denen viel günstige Energie produziert wird, der Preis sinken, während andernorts die Preise steigen würden.
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Warum keine Aufteilung der Preiszonen?
In Deutschland konzentrieren sich große Teil der Industrie im Süden und Westen des Landes. Landespolitiker und Unternehmen verweisen auf die hohen Strompreise, die ohnehin bereits ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb seien.
Statt mit Neuansiedlungen von Unternehmen im Norden und Osten, wenn dort der Strom günstiger ist, rechnen sie mit einer Abwanderung der Industrie aus Deutschland.
Das Bundeswirtschaftsministerium und Akteure wie die Stadtwerke, die Strom einkaufen, verweisen auf die Stabilität und Planbarkeit, welche die einheitliche Strompreiszone bietet. In kleineren Strompreiszonen wären die Preisschwankungen etwa in Abhängigkeit vom Wetter größer. (afp/red)
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