Bundestag erleichtert Abschiebung – Beweis für die Verfolgung notwendig

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung ohne Bundesrat festlegt, Asylanträge aus diesen Ländern schneller als unbegründet ablehnt und den Zwangsanwalt bei Abschiebehaft abschafft.
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Bundestagssitzung am 03.12.2025. Symbolbild.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Dezember 2025

Der Bundestag hat am Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen.

In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für, 130 gegen den Entwurf, mit dem sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können – ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.

Beweis für die Verfolgung notwendig

Die Maßnahme soll nach Einschätzung der Bundesregierung Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen werden können. Das Gesetz soll zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Gestrichen werden soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsams droht, ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingeführt.

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Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist.

Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Gesetz grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“ – außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen.

Mit dem Bundestagsbeschluss „geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter“, erklärte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er kündigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer an. (afp/red)



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