Bundestag genehmigt Durchsuchung bei AfD-Abgeordnetem Krah

Schon kurz danach hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehrere Durchsuchungsaktionen gestartet. Nach Medienberichten laufen seitdem Razzien in Krahs Räumlichkeiten im Bundestag, in Dresden und in Brüssel.
Krah spricht von „Justizmissbrauch“
Der frühere Rechtsanwalt Krah steht im Verdacht, sich während seiner Zeit als Mitglied des EU-Parlaments der Bestechlichkeit und Geldwäsche schuldig gemacht zu haben, um chinesischen Interessen zu dienen. Der AfD-Politiker bestreitet das.
Auf seinem X-Kanal zog Krah angesichts der bisherigen Ereignisse des Tages am frühen Nachmittag eine Parallele zur politischen Lage in den Vereinigten Staaten: Flankiert von einem Video, das den tödlichen Schuss auf den rechtskonservativen Kommentator Charlie Kirk zeigt, schrieb Krah:
„In den USA sieht man die Spirale der linken Methoden im Angesicht ihres Machtverlustes: 1) Justizmissbrauch, wie bei Trump, 2) Gewalt, 3) jetzt ein Attentat. In Deutschland erlebe ich heute Stufe 1. Hier wie da: Wir geben nicht auf!“
In einem weiteren Beitrag bezeichnete er die Vorwürfe als „absurd, konstruiert und rein politisch motiviert“. Die Durchsuchung seines Büros sei ein „Versuch einer Einschüchterung“.
Beschlussvorlage von allen Fraktionen angenommen
Das Plenum folgte mit dem einstimmigen Votum einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom Vortag, die sich auf das Bundesjustizministerium berief (BT-Drucksache 21/1590, PDF). Krah muss sich damit trotz seines Mandats gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen beugen, wie der Bundestag auf seiner Website mitteilte.
Die Abstimmung zur Aufhebung der Immunität war von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) inmitten einer Debatte zur Entbürokratisierung in der Pflege eingeleitet worden, ohne dass es eine gesonderte Aussprache dazu gegeben hatte.
Weidel und Chrupalla: Schwerwiegender Vorgang
„Die Aufhebung der Immunität und insbesondere die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Herrn Krah sind ein schwerwiegender Vorgang“, erklärten die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla zu der Angelegenheit in Berlin.
„Als AfD-Fraktion erwarten wir daher einen raschen Abschluss der Ermittlungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse“, forderten sie weiter. Eine eindeutige Rückendeckung für Krah kam von den Parteichefs nicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hatte bereits im Mai dieses Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker eröffnet und den Antrag auf Immunitätsaufhebung gestellt. Der Strafverfolgungsbehörde geht es nach Angaben der „Deutschen Presse-Agentur“ nun zunächst darum, herauszufinden, ob „genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist“.
Spionageverdacht gegen Krahs Ex-Mitarbeiter
Krah selbst war zuletzt erst vor wenigen Tagen als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden in Erscheinung getreten. Dabei ging es um die mutmaßliche Spionagetätigkeit seines früheren Mitarbeiters Jian G.
G., so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, soll mehr als 20 Jahre lang heimlich für den chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben – zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2024 auch in seiner Zeit als Assistent und Fachreferent Krahs im EU-Parlament.
Krah räumte im Zeugenstand des OLG ein, dass er seinem gesamten Büroteam entgegen den EU-Parlamentsregeln Zugriff auf seinen persönlichen E-Mail-Account, seinen Terminkalender und seine Dokumente gewährt habe. Von der mutmaßlichen Spionagetätigkeit G.s habe er aber erst durch Medienberichte erfahren. Auch von offizieller Seite sei er zuvor „nicht gewarnt“ worden, dass es sich bei seinem Vertrauten um einen Geheimdienstmitarbeiter handeln könnte.
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Jian G. war im April 2024 in Dresden von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen festgenommen worden. Er soll seit 2002 zunächst als Student, später als Unternehmer in Deutschland gelebt haben. Über Geschäftskontakte in Dresden soll er Krah kennengelernt haben.
Nachdem der AfD-Politiker im Herbst 2019 in das EU-Parlament eingezogen war, stellte er G. als Assistenten für sein Brüsseler Büro ein. Krah soll G.s Qualitäten als „ausgewiesener Außenhandelsfachmann“ geschätzt haben. Seine Büroräume in Brüssel wurden Anfang Mai 2024 im Zuge der Ermittlungen gegen G. durchsucht.
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Interview mit „La Repubblica“ löste Fraktionsbeben in Brüssel aus
Wenige Tage nach dieser Bürorazzia, am 18. Mai 2024, gab Krah der italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ in seiner damaligen Rolle als AfD-Spitzenkandidat zur EU-Wahl ein Interview. Darin erklärte der Politiker unter anderem, dass nicht alle Männer in der SS automatisch auch Verbrecher gewesen seien: „Unter den 900.000 SS-Männern […] gab es sicherlich einen hohen Prozentsatz an Kriminellen, aber das waren nicht alle.“
Die Bemerkung sorgte international für Empörung. Die rechtskonservative französische Partei Rassemblement National vollzog daraufhin den Bruch mit der AfD in der EU-Parlamentsfraktion Identität und Demokratie (ID). Krah verließ freiwillig den AfD-Bundesvorstand und verzichtete auf weitere Wahlkampfauftritte. Dennoch beschloss die ID-Fraktion im EU-Parlament, die gesamte AfD-Gruppe auszuschließen.
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Die AfD versuchte zunächst, das zerschlagene Porzellan zu kitten, und schloss ihrerseits Krah aus ihrer Parlamentsdelegation aus. Doch das nützte nichts: Die ID-Fraktion hielt trotz der nahenden EU-Wahl an ihrer Entscheidung fest.
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Daraufhin gründete die AfD im Juli 2024 unter dem Vorsitz von René Aust die Fraktion Europa Souveräner Nationen (ESN) im EU-Parlament. 28 Abgeordnete aus neun Ländern traten ihr bei, darunter 14 AfD-Mitglieder. Krah gehörte nicht mehr dazu.
Direktmandat des Chemnitzer Umlands
Im Zuge der vorgezogenen Bundestagswahl kehrte Krah dem EU-Parlament den Rücken. Am 23. Februar 2025 gewann er mit 44,2 Prozent der Erststimmen sein Mandat als Direktkandidat des Wahlkreises „Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II“. Er hatte gut 16 Prozentpunkte Vorsprung vor der CDU-Kandidatin Katrin Sophie Pojar.
In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 11. September 2025 aktualisiert, um Kommentare von Maximilian Krah und Hintergründe zu dem Fall Jian G. zu ergänzen.






















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