Bundestagspolizei im Einsatz: Abgeordnete müssen Regenbogenfahnen entfernen

Im Bundestag beklagen sich derzeit Abgeordnete über Interventionen der Bundestagsverwaltung gegen von ihnen angebrachte LGBTQ-Symbolik. Am Montag, 7. Juli, postete die Linken-Abgeordnete Stella Merendino auf Instagram einen Beitrag. In diesem äußerte sie, jemand habe die Bundestagspolizei „wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro“ gerufen. Diese war an der Außenseite des Fensters und damit am Gebäude selbst angebracht.
Wenig später postete die Vereinigung „neun.und20“, die Bundestagsverwaltung habe „mehrere Bundestagsabgeordnete“ dazu aufgefordert, „Regenbogenflaggen aus ihren Büros zu entfernen“.
Bundestagsverwaltung bestätigt „Routinevorgang“
Die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hat eine ähnliche Beschwerde geäußert. Gegenüber dem ZDF erklärte sie am Freitag, es habe „sehr, sehr viele Fälle in den letzten Wochen“ gegeben, in denen diese gegen Regenbogensymbolik eingeschritten sei.
Die SPD-Parlamentarierin Lina Seitzl sprach gegenüber dem „Tagesspiegel“ von einer „Jagd auf Regenbogenfahnen“. Man sei sogar gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Die Bundestagsverwaltung hat bestätigt, dass es entsprechende Aufforderungen gegeben habe. Dies sei ein „Routinevorgang“ gewesen. Gegenstand der Intervention seien ausschließlich Fahnen gewesen, die am Gebäude selbst angebracht gewesen seien. Dieses sei „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, betonte ein Sprecher. Bestätige sich ein entsprechender Sachverhalt, setzen die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten geltendes Recht um.
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Klöckner will Regenbogenfahne nur am 17. Mai anbringen
Die entsprechende Hausordnung sei allen Abgeordneten bekannt, hieß es weiter. Es gehe „nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen“. Anlässe zum Einschreiten fänden sich immer wieder – und es seien auch schon Deutschland- oder Europafahnen davon betroffen gewesen.
Vor einigen Wochen hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) deutlich gemacht, dass die Regenbogenfahne nicht zum sogenannten Christopher Street Day am Reichstagsgebäude gehisst werde. Auch zum „Pride Month“ werde das nicht der Fall sein. Der „Internationale Tag gegen die Diskriminierung queerer Menschen“ am 17. Mai werde künftig der einzige Anlass sein, die Fahne anzubringen.
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Die Regenbogenfahnen-Debatte habe, so Klöckner gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, „an Maß und Mitte verloren“. Man könne „nicht bei jedem guten und wichtigen Anlass Fahnen hissen“. Deshalb hisse man etwa auch am „Orange Day“, der sich gegen die Gewalt gegen Frauen richte, nicht die entsprechende Flagge. Es müsse „gute Gründe geben, warum man die Deutschlandfahne herunterholt und durch eine andere Fahne ersetzt“, äußerte Klöckner. Sie sei generell gegen politische Symbole im Parlament.
Slawik (Grüne) spricht von „mangelndem Zeichen der Solidarität“
Nyke Slawik spricht demgegenüber von einem Ausdruck einer „feindseligen Stimmung“, die sich derzeit ausbreite. Sie könne zwar das Verbot politischer Symbole und Schriftzüge im Parlament nachvollziehen. Allerdings sei es „höchst problematisch“, die Regenbogenflagge zu einem politischen Symbol zu erklären.
Der Regenbogen sei „zuallererst das Erkennungszeichen queerer Menschen“. Und diese seien „keine Ideologie, sondern einfach Menschen“. Die Entscheidung, den Reichstag zum Christopher Street Day nicht damit zu beflaggen, sei „höchst problematisch und ein mangelndes Zeichen der Solidarität“.
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Der Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages sieht „Solidaritätsbeflaggungen“ dieser Art hingegen nicht vor. Dessen Absatz 2 befasst sich mit dem „Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind“. Dieses sei „ausnahmslos nicht gestattet“.
Das Recht der im Deutschen Bundestag gebildeten Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibe davon unberührt. Eine „Anbringung unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“, habe jedoch zu unterbleiben.
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