Bundesweite Zoll-Razzia: Über 800 Verfahren eingeleitet

Der Zoll hat in einer Razzia rund 6.500 Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Oft gab es Auffälligkeiten. Bestimmte Branchen kamen genau unter die Lupe.
Nach einer bundesweiten Razzia haben die Zollbehörden mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. (Archivbild)
Nach einer bundesweiten Razzia haben die Zollbehörden mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. (Archivbild)Foto: Thomas Müller/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times14. März 2025

Schwarzarbeitsexperten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte, waren am Donnerstag mehr als 3.000 Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt hätten sie rund 6.500 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei Arbeitgebern habe es mehr als 700 Prüfungen von Geschäftsunterlagen gegeben. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Bereits vor Ort seien rund 340 Strafverfahren eingeleitet worden, davon mehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Weitere rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man eröffnet. In mehr als 90 Fällen sei es dabei um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegangen.

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Kontrollen ergaben weitere 1.800 Verdachtsfälle

„Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht“, erklärte eine Sprecherin.

Besonders unter die Lupe nahm der Zoll Branchen, die er für besonders risikobehaftet hält, etwa das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés. Auch Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Autowerkstätten und Waschanlagen wurden überprüft.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. „Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch“, erklärte die Sprecherin. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk. (dpa/red)

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