Corona-Petition verfehlt Quorum – Petentin reicht Verfassungsbeschwerde ein
In Kürze:
- Corona-Amnestie-Petition verfehlte das Quorum
- Petition wird dennoch weiter überprüft
- Petentin reichte Verfassungsbeschwerde ein
Die Sammelpetition für eine Amnestie für alle Menschen, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, hat das erforderliche Quorum von 30.000 Stimmen nicht erreicht. Dadurch konnte keine öffentliche Anhörung im Bundestag erwirkt werden. Zwischen dem 23. September und dem 17. November 2025 kamen rund 22.000 Stimmen zusammen.
Trotzdem ist die Petition nicht automatisch beendet. Die Petentin betont, dass sie weiterhin geprüft wird und der Petitionsausschuss des Bundestags über das weitere Vorgehen entscheidet. „Nur weil das Quorum nicht erreicht wurde, bedeutet das nicht, dass es nicht zugelassen wird“, betonte sie auf Nachfrage der Epoch Times.
Der Petitionsausschuss muss gegebenenfalls eine Stellungnahme beim zuständigen Fachausschuss anfordern und die Petentin über den Stand der Dinge informieren.
„Ich bin in Anbetracht der Gesamtumstände enttäuscht, dass potenzielle Unterstützer sich auch darin uneinig sind, ob man das nun unterstützen solle oder ob das falsch ist“, teilte die Bittstellerin, die aus familiären Gründen lieber anonym bleiben möchte, der Epoch Times mit. „Teile und herrsche, wird auch hier sehr erfolgreich durchgeführt.“
Corona-Verfolgte sollen Amnestie erhalten
Mit ihrer Corona-Petition forderte die Frau eine Amnestie für alle Menschen, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, einschließlich Ärzten, die Atteste ausstellten. Besonders Bürger und medizinisches Personal, die aus Gewissensgründen handelten oder ihrer Fürsorgepflicht nachkamen, sehen sich bis heute mit Strafen, Einträgen oder Berufsverboten konfrontiert.
Aus Sicht der Petentin würde eine Amnestie Rechtsfrieden schaffen, die Justiz entlasten und gesellschaftliche Versöhnung ermöglichen. Sie betont, dass eine Amnestie ein Akt der Gerechtigkeit und der Vernunft wäre.
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Nachdem die Epoch Times am 22. Oktober über die Petition berichtet hatte, stieg die Zahl der Unterzeichnenden innerhalb von knapp vier Wochen von rund 9.000 auf etwa 22.000. Dies reichte jedoch nicht aus, um eine öffentliche Anhörung im Bundestag mit Liveübertragung im Parlamentsfernsehen zu ermöglichen.
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Die Erstellerin der Petition ist eine ehemalige Polizeikommissarin aus Niedersachsen. Vor einem Jahr wurde sie wegen Urkundenfälschung vom Landgericht Stade zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte das Urteil im August.
Zwischenzeitlich beauftragte sie ihren Rechtsbeistand Ralf Ludwig, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Der Jurist bestätigte, dass die Beschwerde fristgerecht bis zum 27. November eingereicht werde.
Sollte seine Mandantin in der Zwischenzeit ein Schreiben zum Haftantritt erhalten, werde er eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Aussetzung beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Einzelpetition beim Landtag einzureichen.
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