Corona-Untersuchungsausschuss: Maßnahmenkritischer Anwalt will mehr Schwung bringen

In Kürze:
- Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen: maßnahmenkritischer Rechtsanwalt drängt auf neues Verfahren zur Strukturierung der Beweiserhebung
- Auch Verantwortliche auf Bundesebene sollen geladen werden
- Ausschussmitglieder behandeln Vorschläge bei der nächsten Sitzung am 21. August
Am Donnerstag, 21. August 2025, treffen sich die Mitglieder des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause. Dabei wird es nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Andreas Nowak (CDU) auch um Vorschläge des maßnahmenkritischen Juristen Sebastian Lucenti gehen, die dieser schon vor Wochen an Nowak und die übrigen Ausschussmitglieder geschickt hatte. Nowaks Bestätigung liegt der Epoch Times ebenso vor wie das Empfehlungspapier des Hammer Rechtsanwalts.
„Es ist vorgesehen, dass Ihre Anregungen zur Strukturierung der Beweiserhebung in der nächsten Ausschusssitzung am 21. August 2025 behandelt werden“, antwortete Nowak an Lucenti. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des weiteren Verfahrens liege dann allerdings im Ermessen einer Ausschussmehrheit.
Epoch Times wird mit einem Reporterteam vor Ort sein und berichten.

Andreas Nowak (CDU) leitet den sächsischen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times
Lucenti drängt auf wechselseitigen Diskurs mit kritischen Gegenstimmen
Lucenti hatte als Mitgründer des „Pädagogischen Netzwerks zur Aufarbeitung der Corona-Krise“ und „als Jurist mit mehr als 20 Jahren intensiver forensischer Erfahrung“ angeregt, einen direkten Austausch zwischen fachwissenschaftlichen kritischen Gegenstimmen, politischen und behördlichen Entscheidungsträgern sowie deren wissenschaftlichen Beratern zu ermöglichen.
Dabei sollten auch Erkenntnisse aus den inzwischen freigeklagten oder geleakten Protokollen des Robert Koch-Instituts (RKI) und die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts („PEI-Files“) berücksichtigt werden.
[etd-related posts=“4793518″]
Nach seinem ersten Vorschlagspapier mit allgemeinen verfahrensrechtlichen Hinweisen (PDF) schickte er den Ausschussmitgliedern am 26. Juli noch einen ergänzenden Text, in dem er auch auf die Vernehmung relevanter Zeugen auf Bundesebene pochte (PDF).
Lucenti hält es demnach für unerlässlich, die prominentesten Köpfe der Corona-Politik des Bundes einzuladen, nämlich Ex-Kanzlerin Angela Merkel, die beiden Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Prof. Karl Lauterbach (SPD), die alten und neuen RKI-Chefs Prof. Lothar Wieler beziehungsweise Prof. Lars Schaade, außerdem den früheren PEI-Präsidenten Prof. Klaus Chichutek und dessen ehemalige leitende Mitarbeiterin Dr. Brigitte Keller-Stanislawski. Ebenfalls den Fragen stellen sollen sich nach Meinung Lucentis der Leiter des Corona-Krisenstabs des BMG, Generalarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, und BMG-Abteilungsleiter Heiko Rottmann-Großner.
[etd-related posts=“4655516,4645009″]
Sachfragen mit Bundesbezug hält Lucenti generell auch in Gremien der Landesparlamente für zulässig, sofern die Formulierungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
[etd-related posts=“5158150,4778168″]
Prinzipiell mit Rede und Gegenrede arbeiten
Besonders wichtig, so Lucenti in seinem ersten Anregungsschreiben, seien Befragungen der Verantwortungsträger und Experten in direkter Rede und Gegenrede, wobei die Sachverständigen ihre Standpunkte faktenbasiert begründen müssten.
„So und nur so entsteht in einer mündlichen Anhörung echter Erkenntnisgewinn, weil die jeweiligen Experten sich den jeweiligen fachlichen Argumenten des anderen Experten stellen müssen“, argumentiert der Hammer Rechtsanwalt. Denn erst dann werde „in aller Regel recht schnell klar, ob die jeweiligen Feststellungen/fachlichen Bewertungen des jeweiligen Sachverständigen belastbar und richtig sind oder nicht“.
Ein entsprechendes Anhörungsformat diene der „Wahrheitserforschung“ im Sinne des Paragrafen 13 (6) des Untersuchungsausschussgesetzes Sachsen in Verbindung mit Paragraf 244 (2) der Strafprozessordnung (StPO), argumentierte Lucenti. In der StPO heißt es an dieser Stelle:
Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“
Größtmöglicher Erkenntnisgewinn allerorts erklärtes Ziel
Auf Anfrage der Epoch Times erklärte Lucenti, dass er es „für sehr gut möglich“ halte, dass sich die Ausschussmitglieder in Dresden auf seine Vorschläge einlassen könnten. Immerhin sei „ein möglichst großer Erkenntnisgewinn aus der Corona-Krise, um in künftigen potenziellen Bedrohungslagen Fehler der Vergangenheit für die Zukunft zu vermeiden“, das „öffentlich erklärte Ziel aller eingesetzten Gremien auf Landesebene“.
Lucenti hatte entsprechend angepasste Verfahrensvorschläge auch den Mitgliedern der Corona-Untersuchungsausschüsse in Hessen und Thüringen zugeschickt. Aus Wiesbaden und Erfurt lägen ihm bislang aber lediglich Eingangsbestätigungen vor, so der Anwalt am 19. August auf Nachfrage der Epoch Times. Dennoch gehe er davon aus, dass sich auch in den übrigen Aufarbeitungsgremien der Länder „die Erkenntnis durchsetzen wird, dass diese Verfahren nicht nur auf Landesebene mit großem öffentlichem Interesse von der Bevölkerung aufmerksam verfolgt werden“.
[etd-related posts=“5184217″]
Immerhin hätten die Menschen in den Jahren 2020 bis 2023 erlebt, dass die Landesregierungen „eine Fülle staatlicher Maßnahmen mit erwartbaren gigantischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden […] meist nahezu unreflektiert und ohne eine selbstständige faktenbasierte Sachprüfung des Landes übernommen und auf Landesebene schlicht durchgestellt“ hätten. „Stark geleitet“ seien die Landesregierungen seinerzeit „durch die Beschlüsse der Bund-Länderkonferenzen und den amtlichen Auskünften weisungsgebundener Bundesoberbehörden – vor allem des RKI und PEI“ gewesen.
Zu untersuchen sei seiner Ansicht nach deshalb „insbesondere die mangelnde Auseinandersetzung mit der fachwissenschaftlichen Begründung (einschließlich der den jeweils vom RKI zugrunde gelegten Daten) der Risikobewertung von COVID-19 und der Risikohochstufung des RKI am 17.03.2020 von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘“, so Lucenti.
AfD-Vertreter: „grundsätzlich sinnvoll und zielführend“
André Wendt (AfD), stellvertretender Vorsitzender sowohl im Corona-Ausschuss als auch in der Enquetekommission, hält Lucentis Vorschläge zur Strukturierung der Beweiserhebung „grundsätzlich für sinnvoll und zielführend“, wie er der Epoch Times auf Anfrage mitteilte. Das gelte insbesondere für die Anregung, im Bedarfsfall auch eine direkte fachwissenschaftliche Debatte mit unmittelbarer Rede und Gegenrede zu ermöglichen:
Gerade wenn es um strittige Tatsachenbehauptungen und kontroverse wissenschaftliche Einschätzungen geht, kann ein solches Vorgehen dabei helfen, die Faktenlage gründlicher zu ermitteln und die Aussagekraft der jeweiligen Gutachten kritisch zu hinterfragen.“

André Wendt (AfD) bekleidet im sächsischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times
Im Ausschuss werde er sich „punktuell“ genau dann für Lucentis Anregungen einsetzen, „wenn sie einer sachgerechten und objektiven Aufklärung dienen“, kündigte Wendt an. In vielen anderen Fällen – etwa, wo die Faktenlage klar sei oder „kein grundlegender wissenschaftlicher Dissens“ bestehe, halte er Lucentis „Format“ aber nicht unbedingt für erforderlich. Dann genügten nach Meinung Wendts auch „klassische, einzeln nacheinander geführte Anhörungen“.
Als „problematisch“ beschrieb Wendt den Umstand, dass die Tagungen des Ausschusses und der Enquetekommission zum Thema Corona in Sachsen „parallel und nicht nacheinander“ stattfänden. Dadurch bestehe aus seiner Sicht die Gefahr, dass wichtige Erkenntnisse aus dem U-Ausschuss in der Enquetekommission „entweder nicht ausreichend berücksichtigt oder die Arbeiten der beiden Gremien unnötig verzahnt und verwässert“ würden.
Die übrigen Landtagsfraktionen Sachsens ließen eine Bitte der Epoch Times um ihre Sichtweise trotz mehrtägiger Frist unbeantwortet.
[etd-related posts=“4976358,4865467″]
Sachsen besitzt U-Ausschuss und Enquetekommission zur Corona-Aufarbeitung
Die Einsetzung eines U-Ausschusses zur Corona-Politik in Sachsen („Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“) war am 25. Oktober 2024 mit den Stimmen der AfD-Fraktion und Teilen der ebenfalls oppositionellen BSW-Fraktion beschlossen worden – gegen den Willen der übrigen Parlamentarier. In Sachsen regiert seit Mitte Dezember 2024 eine schwarz-rote Minderheitsregierung unter Michael Kretschmer (CDU).
[etd-related posts=“5066493,4887339″]
Der Ausschuss nahm seine Arbeit am 16. Januar des laufenden Jahres auf. Die erste öffentliche Beweisaufnahme fand am 6. März statt. Dabei traten die beiden Virologen Prof. Hendrik Streeck und Prof. Klaus Stöhr auf.
Auf Betreiben der Fraktionen von CDU und SPD (PDF) war vom Landtag Mitte Dezember 2024 auch eine Enquetekommission „Pandemie“ beschlossen worden. Er tagte zuletzt am 15. Mai (Video). Auch diesem Gremium schickte Lucenti seine Empfehlungen zur Verfahrensstruktur.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion