Das ändert sich im Dezember: Neuer Fahrplan und neue Regeln für Balkonkraftwerke

Am 14. Dezember wechselt die Deutsche Bahn zum Winterfahrplan. Konkurret Flix bietet eine höhere Taktung an – und mehr Fernbusse zu Weihnachten. Auch bei Balkon-Solaranlagen und für Rentner gibt es Änderungen.
Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst immer schneller. (Archivbild)
Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst.Foto: Stefan Sauer/dpa
Epoch Times24. November 2025

Ab Mitte Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn. Ab Anfang des Monats gelten zudem neue, einfachere Regeln für Balkonsolaranlagen. Diese und weitere Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Überblick.

Neuer Fahrplan

Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn gilt ab dem 14. Dezember. Insbesondere fahren dann mehr Züge auf zentralen Strecken wie der Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Frankfurt.

Auch kommen etwa auf der Strecke Berlin-München mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Der Fernverkehr in weniger dicht besiedelten Gebieten wird ausgedünnt.

Flibus bietet mehr Strecken an

Auch der Bahn-Konkurrent Flix bietet ab dem 14. Dezember eine höhere Taktung auf manchen Strecken und einige neue Verbindungen an. Über die Weihnachtszeit stockt das Münchener Unternehmen zudem sein Angebot an Fernbussen auf.

Flixtrain hat im deutschen Bahnnetz viel vor.

Flixtrain hat im deutschen Bahnnetz viel vor. Foto: Soeren Stache/dpa

Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker

Ab dem 1. Dezember ist für kleine Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, offiziell keine teure Spezialsteckdose mehr nötig.

Die Anlagen können dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden.

Voraussetzung ist, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt hat und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenzt.

Rentenzuschläge steigen

Für viele Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente steigen zum 1. Dezember die Zuschläge. Hintergrund ist eine Neuberechnung des seit Juli 2024 gezahlten Rentenzuschlags, der sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten richtet.

Einen Antrag stellen müssen die Rentner nicht, die Deutsche Rentenversicherung passt die Beträge automatisch an.

Mit der Neuberechnung wird der bisherige „Übergangszuschlag“ dauerhaft in die Rente integriert und steigt künftig mit jeder Rentenanpassung. Allerdings gilt der Zuschlag dann als regulärer Rentenbestandteil und wirkt sich als Teil des Einkommens auf Leistungen wie das Bürgergeld aus. (afp/ks)



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