Diszipliniarverfahren gegen Hallenser OB wegen vorzeitiger Corona-Impfung

Nach Vorwürfen im Zusammenhang mit Coronavirus-Impfungen hat das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt Diziplinarverfahren gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand und zwei Landräte eingeleitet. Die Kommunalpolitiker wurden vorzeitig geimpft.
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Insgesamt soll es in mindestens 585 Fällen zu einem Verstoß gegen die Priorisierungsvorgaben gekommen sein.Foto: Kay Nietfeld/dpa-pool/dpa/dpa
Epoch Times20. Februar 2021

Nach Vorwürfen im Zusammenhang mit Coronavirus-Impfungen hat das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt Diziplinarverfahren gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand und zwei Landräte eingeleitet.

Hintergrund für die Prüfung möglicher Dienstvergehen sind Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Impfabfolge, wie die Landesbehörde am Freitag in Halle mitteilte. Neben Wiegand laufen auch Disziplinarverfahren gegen die Landräte des Saalekreises und des Landkreises Wittenberg.

Die Kommunalpolitiker hatten eingeräumt, bereits eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten zu haben, obwohl sie laut der gesetzlich festgelegten Impfreihenfolge noch nicht an der Reihe waren. Auch mehrere Stadträte von Halle wurden bereits geimpft. Der parteilose Wiegand begründete die Impfungen damit, dass damit übrig gebliebene Impfdosen vor dem Wegwerfen bewahrt werden sollten.

Vorwurf: Beamtenrechtliche Pflichten verletzt

Der Wittenberger Landrat Jürgen Dannenberg (Linke) wurde bereits vor dem offiziellen Impfstart am zweiten Weihnachtstag geimpft. Auch er hielt Kritikern entgegen, er habe bei einem Testlauf übrig gebliebenen Impfstoff erhalten.

Den Landräten wird demnach vorgeworfen, durch das Impfen entgegen der festgelegten Reihenfolge beamtenrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Wiegand habe nicht nur sich selbst vorzeitig impfen lassen, sondern habe den Hallenser Stadträten ein entsprechendes Impfangebot gemacht.

Insgesamt soll es in mindestens 585 Fällen zu einem Verstoß gegen die Priorisierungsvorgaben gekommen sein. Zudem soll der Oberbürgermeister „mit wahrheitswidrigen Aussagen“ beamtenrechtliche Pflichten verletzt haben.

Die Einleitung der Disziplinarverfahren „stellt keine Vorverurteilung dar“, sondern habe zum Ziel, das dienstrechtlich relevante Verhalten der Hauptverwaltungsbeamten in einem geordneten Verfahren zu prüfen, erklärte das Landesverwaltungsamt.

Auch in anderen Bundesländern wurden Landräte, Polizisten oder Kirchenvertreter vorzeitig geimpft. (afp)



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