Dobrindt kündigt Vorratsdatenspeicherung an – Praxis seit Jahren umstritten

Bei der Verbrechensbekämpfung will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) künftig auch auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung setzen.
Auf die Wiedereinführung der derzeit in Deutschland ausgesetzten Praxis einigten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag – laut Dobrindt soll „in den nächsten Wochen“ Einigkeit über die Details einer Gesetzesänderung herrschen.
In der Vorgängerregierung hatten sich FDP und Grüne noch quergestellt.
Telefon- und Internetdaten
Mit der Maßnahme würden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Nutzer anlasslos zu sammeln und drei Monate lang zu speichern. Betroffen wären sowohl Telefon- als auch Internetdaten. Diese müssten Ermittlungsbehörden im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden.
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Ziel sind mehr Ermittlungserfolge bei schweren Verbrechen: Die Polizei soll im Bedarfsfall sehen können, wer mit wem wann in Kontakt, in welcher Funkzelle und mit welcher IP-Adresse eingeloggt war. Da auch die Daten von Unverdächtigen gesammelt werden, ist die Vorratsdatenspeicherung aber umstritten.
Bis 2017 gab es die Vorratsdatenspeicherung bereits. Sie wurde ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige Regelung für für europarechtswidrig erklärte. Mit einer Entscheidung von 2022 erlaubte der EuGH aber unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Datenspeicherung. (afp/red)
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