Dobrindt will Bundespolizei mehr Befugnisse geben – Gesetzentwurf wird „derzeit finalisiert”

Die Bundespolizei soll besser ausgestattet sein, um Straftätern auf die Schliche zu kommen. Dafür seien umfassendere Befugnisse nötig, die derzeit vom Innenministerium in einem Gesetzentwurf zusammengetragen werden. Die Bundespolizei dürfte demnach bald Spähsoftware auf Handys von Verdächtigen installieren.
Titelbild
Beamte der deutschen Bundespolizei stoppen an einer Grenze zu Polen.Foto: Jens Schlueter/afp via Getty Images
Epoch Times28. Juni 2025

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will der Bundespolizei mehr Befugnisse geben und plant eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes.

Die von der Ampel geplanten Kontrollquittungen und die Kennzeichnungspflicht für Einsatzkräfte sollen einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge dabei entfallen.

Nach Informationen aus Koalitionskreisen wird der Gesetzentwurf bereits informell zwischen den Ressorts abgestimmt. „Der Entwurf wird derzeit finalisiert“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit.

Spähsoftware zur Überwachung

Dobrindt will der Bundespolizei auch neue Befugnisse gewähren, etwa die Quellen-TKÜ, die es der Behörde erlauben würde, Spähsoftware auf Handys von Verdächtigen zu installieren, um die Kommunikation zu überwachen.

Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz soll ermöglicht werden. Neben den Änderungen an der Rechtsgrundlage will das Innenministerium die Bundespolizei auch besser ausstatten und finanziell stärken.

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Eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll es Bundespolizisten in ihrem Zuständigkeitsbereich zudem ermöglichen, beim Aufgriff illegal eingereister Migranten „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ einzuleiten.

In Sicherheitskreisen wird der Kurswechsel begrüßt. „Die Novellierung des Bundespolizeigesetzes ist zwingend notwendig“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann.

Die Abkehr von Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht habe für Erleichterung gesorgt. Auch Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei befürwortete die neue Linie. Die Kennzeichnung sei nur mit anonymem Code tragbar gewesen. Die Ausstellung von Quittungen hätte die Beamten zusätzlich belastet.

Für Abschiebehaftbefehle seien ausländerrechtliche Kompetenzen nötig

Zustimmung kommt auch von der SPD: Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation sei „richtig“, so der Innenpolitiker Sebastian Fiedler. Er kündigte aber auch noch Beratungsbedarf an.

„So muss die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, die Bundespolizei mit zusätzlichen Kompetenzen im Bereich des Ausländerwesens auszustatten, sich zwingend an der Praxis messen lassen“, sagte Fiedler.

Bei der Beantragung von Abschiebehaftbefehlen seien ausländerrechtliche Kompetenzen und Informationen erforderlich, die bei der Bundespolizei nicht vorliegen würden. „Der Teufel steckt wie so oft im Detail“, sagte Fiedler.

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Kritik kommt von Grünen und Linkspartei. „Mit Kontrollquittungen hätten wir für mehr Transparenz und gegen Racial Profiling wirken können“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Die Streichung der Kennzeichnungspflicht sei ebenfalls ein Rückschlag.

Die Innenexpertin der Linke, Clara Bünger, sagte: „Die Pläne der Bundesregierung sind mit weitgehenden Grundrechtseingriffen verbunden, zugleich werden Ansätze verworfen, die zu mehr demokratischer und justizieller Kontrolle der Polizei führen könnten.“

Gegenwind kommt auch aus der AfD. Sie hält die geplanten Überwachungsmöglichkeiten für problematisch. Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD sagte, seine Partei sehe „ein großes Missbrauchspotential“. „Wenn überhaupt wäre eine Quellen-TKÜ für die Bundespolizei mit strikter Einschränkung auf bestimmte Tatbestände wie zum Beispiel dem Einschleusen von Ausländern diskutabel.“ (dts/red)



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