Dobrindt will Schnell-Einbürgerung der Ampelregierung rückgängig machen

„Die Express-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt war ein Irrweg“, sagte Bundesinnenminister Dobrindt und will die von der Ampelregierung eingeführte beschleunigte Einbürgerung kippen.
Hamburgs Erster Bürgermeister Hans Peter Tschentscher steht auf der 58. Hamburger Einbürgerungsfeier mit 12 deutschen Neubürgern.
Hamburgs Erster Bürgermeister Hans Peter Tschentscher steht auf der 58. Hamburger Einbürgerungsfeier mit 12 deutschen Neubürgern.Foto: Markus Scholz/dpa
Epoch Times27. Mai 2025

Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch erstmals mit zwei zentralen Vorhaben von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Verschärfung der Migrationspolitik.

Er legt dabei Gesetzentwürfe zur Abschaffung von beschleunigten Einbürgerungen und zur zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge vor.

„Die Express-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt war ein Irrweg.“

Dobrindt sagte der „Bild“-Zeitung am Mittwoch, „Wir beenden den jetzt. Die deutsche Staatsbürgerschaft muss am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang.“

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Einbürgerung nach drei Jahren möglich

Die Ampelregierung hatte im vergangenen Jahr ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft gesetzt. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist seitdem eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.

Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein. Generell wurde die Frist für einen Antrag auf Einbürgerung von acht auf fünf Jahre gesenkt.

Dobrindt: falsche Anreize

Dobrindt erhofft sich mit der erneuten Gesetzesänderung, um die beschleunigte Einbürgerung rückgängig zu machen, auch einen Rückgang der Asylbewerberzahlen.

Die Express-Einbürgerung habe „zusätzlich falsche Anreize für illegale Migration gesetzt“, sagte er der „Bild“. „Wir reduzieren diese Pullfaktoren.“

Der CSU-Politiker betonte, drei Jahre in Deutschland zu leben sei zu kurz, „um sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren zu können.“

Aussetzung des Familiennachzugs

Am Mittwoch ebenfalls beschlossen werden soll die zunächst auf zwei Jahre befristete Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte.

Das sind Menschen, die weder als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigter anerkannt sind, aber im Herkunftsland womöglich durch Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung bedroht sein könnten.

Über den Familiennachzug können sehr enge Angehörige wie Ehegatten, Eltern von minderjährigen Geflüchteten oder minderjährige Kinder selbst in ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

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Bisher konnte in maximal 1000 Fällen pro Monat ein solcher Antrag bewilligt werden. Zuletzt wurde nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt dieser Rahmen in den meisten Monaten ausgeschöpft.

„Die Herausforderungen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Integration wachsen vor dem Hintergrund des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“, heißt es im Gesetzentwurf aus dem Innenministerium.

Darin wird betont, dass die Migrationspolitik nun auch die „Begrenzung von Zuwanderung“ zum Ziel habe. Die Aussetzung des Familiennachzugs – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – solle diesem Ziel dienen. „In Härtefällen“ solle der Nachzug aber weiterhin möglich sein.

Migrationspolitik verschärfen

Mit beiden Maßnahmen will die Regierung weiter die Migrationspolitik verschärfen. Anfang des Monats hatte Dobrindt bereits die Grenzkontrollen ausweiten lassen, zudem stellte er weitere Migrationsabkommen mit Drittstaaten in Aussicht.

Kritik von den Kirchen

Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs kritisierten am Dienstag die Kirchen in Deutschland. Er sehe die Pläne „sehr kritisch“, sagte Hamburgs Erzbischof Stefan Heße den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.

Das Grundgesetz stelle die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. „Dieses Schutzversprechen gilt für alle Familien in unserem Land – auch für schutzsuchende Familien.“

Auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kam Kritik. Der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Bischof Christian Stäblein sagte den Zeitungen dazu, es sei ein Gebot der Nächstenliebe, dass alle Menschen, gerade auch Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte, nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt blieben.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl lehnt die Pläne ebenfalls „entschieden“ ab. „Die Aussetzung ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien“, erklärte der flüchtlingspolitische Sprecher Tareq Alaows. Bei einer kompletten Aussetzung würden Familien völlig zerstört. (afp/red)



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