Drogenbeauftragter Streeck fordert Rückkehr zu strengeren Cannabis-Regeln

Hendrik Streeck, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat eine Rückkehr zu schärferen Cannabis-Gesetzen gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse etwa überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln zuzulassen.
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Vernehmung von Herrn Prof. Dr. Hendrik Streeck bei der 1. öffentliche Anhörung im Corona-Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen in Dresden.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Epoch Times20. Oktober 2025

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu schärferen Cannabis-Gesetzen gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse zum Beispiel überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, sagte Streeck der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung werde die Union in Teilen zurücknehmen.

„Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CDU das Cannabis-Gesetz noch einmal aufschnüren wird“, sagte der Mediziner. So übersehe die von der Vorgängerregierung durchgesetzte Teillegalisierung, dass Jugendliche unter 25 Jahren nach dem Cannabiskonsum langfristige psychische Probleme entwickeln könnten.

Auch sei die Menge von 25 Gramm, die jeder Erwachsene mit sich führen dürfe, viel zu hoch. Das sei mehr als in jeden anderen EU-Land.

Streeck: Zu leicht zugänglich für Minderjährige

Zudem müssten die Inhalte und Füllmengen von E-Zigaretten strenger überwacht werden, forderte Streeck. Diese sogenannten Vapes richteten sich in Geschmack und Aufmachung an Jugendliche, obgleich sie nur an Erwachsene abgegeben werden dürften. „Auch Minderjährige kommen schon dran“, warnte der CDU-Abgeordnete.

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Es gebe „unter dem Ladentisch E-Zigaretten mit viel mehr Zügen drin als zugelassen, dagegen müssen wir vorgehen“, sagte Streeck. Er verlangte, „endlich die Inhaltsstoffe daraufhin zu untersuchen, ob man sie überhaupt inhalieren sollte“.

Die Ampel-Regierung hatte Cannabis zum 1. April vergangenen Jahres teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. (afp/red)



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