„Einfluss auf Verfassungsschutz“: U-Ausschuss berät hinter verschlossenen Türen

In Kürze:
- Der Untersuchungsausschuss 8/2 des Thüringer Landtags tagte am 29. August nicht öffentlich
- Im Vorfeld gab es Streit um die Aktenvorlage zwischen Ausschusschef Henkel (CDU) und dem Innenministerium (SPD-geführt).
- Im Oktober sollen Zeugen und Sachverständige benannt werden.
- Thüringen war das erste Bundesland, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte.
Am Freitag, 29. August, hat der Untersuchungsausschuss 8/2 des Thüringer Landtags „Mögliche politische Einflussnahme auf den Verfassungsschutz“ seine dritte Sitzung abgehalten. Die Sitzung war nicht öffentlich, bis dato haben sich Abgeordnete nicht im Detail über den Inhalt der Beratungen geäußert.
In einer Presseerklärung hieß es, Gegenstand der Sitzung seien Anträge und Verfahrensfragen gewesen. Man habe „über zahlreiche Beweisanträge, die Aktenvorlagen, Auskünfte sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen“ Beschluss gefasst. Die nächste Sitzung sei für den 24. Oktober anberaumt.
Vorwurf des Mauerns gegen Thüringens Innenministerium
Im Vorfeld der Zusammenkunft hatte es Unstimmigkeiten zwischen Vertretern der Regierungsfraktionen gegeben. Der Vorsitzende des Ausschusses, Martin Henkel, hatte zuvor dem SPD-geführten Innenministerium vorgeworfen, diesem relevante Akten vorzuenthalten. Die Rede war gar von einer „Missachtung des Ausschusses“.
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Henkel verwies auf Akten und Dokumente, die nicht rechtzeitig vor der Sommerpause im Landtag angekommen seien. Der Ausschussvorsitzende witterte damals Intransparenz und äußerte, man habe „die unschöne Situation, dass das Innenministerium verweigert hat, dem Ausschuss Informationen zu liefern“. Es entstehe der Eindruck, dass „vonseiten des Innenministeriums gemauert wird“.
Stattdessen habe das Ministerium den Ausschuss selbst dazu aufgefordert, Rechenschaft abzulegen – insbesondere über die Sicherheit der Landtagsserver. Aus dem Innenministerium hieß es, man verweigere sich keinesfalls der Zusammenarbeit. Allerdings schreibe die Rechtsprechung strenge Mindeststandards bei der Sicherung von Informationen aus elektronischen Akten vor. Um gewichtige Persönlichkeitsrechte und die Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten, sei es „wichtig, vorher die digitale Sicherheitsstruktur zu kennen“.
Verständigung in letzter Minute vor der Ausschusssitzung
Im Vorfeld der Ausschusssitzung vom Freitag zeichnete sich eine Verständigung ab. Einem Bericht der „Deutschen Presse-Agentur“ zufolge hatte es Gespräche zwischen Henkel und Vertretern der Landesregierung gegeben.
Henkel sei auch eine zeitnahe Übermittlung der Akten zugesichert worden. Er gehe, so der CDU-Politiker, „davon aus, dass diese Lösung in den nächsten zwei Wochen erfolgen wird und wir die Akten dann auch bekommen werden“. In der Oktober-Sitzung soll dann auch geklärt werden, welche Zeugen und Sachverständigen konkret zu laden seien.
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Die AfD-Fraktion hatte den Untersuchungsausschuss eingesetzt. Es soll geklärt werden, ob Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer gegen gesetzliche Pflichten verstoßen habe. Thüringen war das erste Bundesland, in dem der Landesverfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte.
Thüringen als Vorreiter bei Rechtsextremismus-Einstufung der AfD
Kramer leitet den Verfassungsschutz im Freistaat seit 2015. Im Jahr 2018 hat er die Partei als „Prüffall“ eingestuft, im Jahr 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“. Als Indizien nannte der Dienst unter anderem eine die Menschenwürde infrage stellende Fremden- und Islamfeindlichkeit, einen völkischen Nationsbegriff, eine gezielte Delegitimierung demokratischer Institutionen sowie Geschichtsrevisionismus.
Die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt zogen später nach, auch in Brandenburg wird die Partei mittlerweile als gesichert dem Rechtsextremismus zugeordnet. Bezüglich einer im Mai verkündeten Einstufung dieser Art ist noch ein Gerichtsverfahren anhängig.
Der Untersuchungsausschuss soll nun die Entscheidungsfindung im Verfassungsschutz sowie im zuständigen Innenministerium prüfen. Die vorgebrachten Vorwürfe sollen im Ausschuss auf ihre rechtliche Relevanz und ihre Auswirkungen auf Behörde und politische Neutralität geprüft werden.
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