Energiepolitik auf der Kippe: EU will nur 12 statt 20 Gigawatt an neuen Gaskraftwerken genehmigen
In Kürze:
- Die EU-Kommission will nur 12 statt 20 Gigawatt an neuen Gaskraftwerken genehmigen.
- Ministerin Reiche sieht bei Dunkelflauten die Versorgungssicherheit gefährdet.
- Streitpunkt: Milliardenförderung könnte den europäischen Energiemarkt verzerren.
- Die Bundesregierung erwägt Rückgriff auf Habecks altes Konzept.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche steht vor einem Rückschlag bei ihrer Kraftwerksstrategie. Die EU möchte ihrem Vorhaben, Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 Gigawatt zu errichten, nicht zustimmen. Stattdessen wünscht man in Brüssel, lediglich eine Kapazität von insgesamt 12 Gigawatt zuzulassen. Andernfalls würde Deutschland geltende Förderrichtlinien verletzen. Das berichtet der „Spiegel“.
Habeck stellte 2023 erstes Kraftwerkskonzept vor
Das Konzept der Backup-Kraftwerke geht dem Grundgedanken nach bereits auf Reiches Vorgänger Robert Habeck zurück. Dieser wollte durch die Errichtung der Kraftwerksinfrastruktur ein Vorsorgesystem für Tage der sogenannten Dunkelflaute schaffen. Habeck kündigte dazu bereits im August 2023 an, Kraftwerke auszuschreiben. Diese sollten von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden und eine Kapazität von 8,8 Gigawatt aufweisen.
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Bis 2035 wollte Habeck auch bis zu 15 Gigawatt an Kraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden sollten – bis zur Anschlussfähigkeit an das Wasserstoffnetz. Dazu sollten noch weitere mit Biomethan oder Biomasse betriebene Kraftwerke kommen.
Schon 2024 wollte Habeck ursprünglich bis zu 30 Gigawatt an zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten ausschreiben. In jenem Jahr musste Deutschland aufgrund der Energieknappheit einen Rekordwert an Strom importieren. Die EU-Kommission hatte Habeck signalisiert, die Kraftwerkspläne im Umfang einer Kapazität von 12 bis 12,5 Gigawatt zu genehmigen.
Versorgungssicherheit in Gefahr: Reiche pocht auf mindestens 20 Gigawatt
Katherina Reiche betonte, um die Dunkelflauten auszugleichen, seien mindestens 20 Gigawatt an Kapazitäten erforderlich. Vorsichtigere Szenarien gehen sogar von bis zu 36 Gigawatt aus. Die Kraftwerke sollen jedoch nur dann zum Einsatz kommen, wenn Wind- und Solaranlagen nicht ausreichend Strom produzierten.
Die Kraftwerke sind allerdings nicht auf eine wirtschaftliche Weise zu betreiben, da ihre Betriebszeiten auf die Zeiten der Dunkelflaute begrenzt sind. Aus diesem Grund ist der Betrieb von umfangreichen staatlichen Fördermitteln abhängig. Aus Sicht der EU wäre der Umfang dieser Beihilfen so groß, dass diese den europäischen Energiemarkt verzerren würden.
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EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera hatte bereits zu einem frühen Zeitpunkt Einwände gegen das Vorhaben Reiches angekündigt. Diese deutete bereits im August an, es laufe auf weniger als 20 Gigawatt hinaus, die Deutschland mithilfe staatlich gestützter Gaskraftwerke betreiben dürfe. Der „Spiegel“ zitiert dazu Unternehmenskreise:
„Die neue Regierung agiere so, als hätte es die Diskussionen des vergangenen Jahres nicht gegeben […]. Man finde das einigermaßen befremdlich.“
Reiche stellte „Realitätscheck“ für Energiewende in Aussicht
Zum Zeitpunkt ihres Amtsantritts hatte Ministerin Reiche einen Umbau der Energiepolitik angekündigt. Vor dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin erklärte sie, die Energiewende einem „Realitätscheck“ unterziehen zu wollen.
Dabei setzte Reiche vor allem auf die Gaskraftwerksstrategie, weil sie schnelle Abhilfe versprach und außerdem eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff auf der Agenda stand. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb auch eine Kraftwerksleistung von 20 Gigawatt vereinbart.
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Zum Ausgleich von Dunkelflauten gelten auch Batteriegroßspeicher, Biomasse oder Wasserkraft als mögliche Ansätze. Es zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung bei ihrer künftigen Backup-Strategie nun darauf zurückgreifen wird.
Habeck-Gesetz als Rettungsanker: 12 Gigawatt durch EU bereits abgesegnet
Da die Verhandlungen Habecks mit der EU-Kommission bereits weit gediehen waren, könnte die Bundesregierung auch auf das Grundgerüst des Ampelkonzepts zurückgreifen. Ein solches Vorgehen würde voraussichtlich auch die Billigung durch den BDEW finden. Immerhin sei die Bewilligung durch die EU in diesem Fall sicher.
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz Habecks würde in seiner letztgültigen Fassung 12 Gigawatt an Kapazitäten aus Gaskraftwerken vorsehen. Von diesen sollten, wie der „Münchner Merkur“ schreibt, 7,5 aus wasserstofffähigen Gaskraftwerken kommen. Batteriespeicher, die einen Anteil von 500 Megawatt beisteuern könnten, sollten neu gebaut werden. Aufgrund des Bruchs der Koalition wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet.
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