Entwurf für neues Bundespolizeigesetz liegt vor – Kritiker warnen vor Eingriffen in Freiheitsrechte

Die Bundesregierung will das Bundespolizeigesetz umfassend reformieren. Ein 170-seitiger Entwurf liegt nun vor – mit tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen Überwachung, Datenzugriff und Gefahrenabwehr. Kritiker befürchten einen Abbau rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen zugunsten weitreichender Eingriffsrechte der Polizei.
Laut Gewerkschaft der Polizei sind die verstärkten Kontrollen nicht lange zu schaffen. (Archivbild)
Der Entwurf für ein reformiertes Bundespolizeigesetz befindet sich gerade in der Begutachtungsphase. (Archivbild)Foto: Peter Kneffel/dpa
Von 2. August 2025

In Kürze:

  • Der Gesetzentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes umfasst 170 Seiten und bringt weitreichende Neuerungen.
  • Darunter sind neue Überwachungsbefugnisse wie Staatstrojaner, Drohneneinsatz und Zugriff auf Passwörter und IP-Adressen.
  • Datenschutzrechte sollen teils gestärkt, teils deutlich zurückgefahren werden.
  • Kritik kommt von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen wegen weitreichender präventiver Eingriffsrechte.

 

Ende Juni hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen zeitnahen Gesetzentwurf für eine Reform des Bundespolizeigesetzes angekündigt. Seit rund zehn Tagen liegt nun ein 170-seitiger Referentenentwurf vor. Länder und Verbände haben noch bis Ende nächster Woche Zeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben.

Das Portal „Netzpolitik“ hat am Freitag, 1. August, den Entwurf veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass das Gesetz, das eine „umfassende Modernisierung“ gegenüber der im Kern seit 1994 geltenden Fassung bringen soll, zahlreiche neue Befugnisse vorsieht.

Bundespolizeigesetz sieht weitere Überwachungsrechte vor: Staatstrojaner, Drohnen, Cloud-Zugriff

Die Bundesregierung sieht unter anderem einen dringenden Anpassungsbedarf an technische und verfassungsrechtliche Anforderungen. Dies betrifft unter anderem den Bereich der Telekommunikation, der sich in den vergangenen 31 Jahren drastisch verändert hat. Die Bundespolizei soll dabei jene erweiterten Möglichkeiten erhalten, die auch das Bundeskriminalamt hat.

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Das neue Bundespolizeigesetz sieht unter anderem zusätzliche Möglichkeiten zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation und Cloud-Diensten vor. Auch der Einsatz von Drohnen als „mobile Sensorträger“ soll eine rechtliche Regelung erhalten. Dies soll eine Grundlage für die Erhebung und Auswertung von Bild-, Ton- und weiteren Daten schaffen.

Außerdem soll das reformierte Bundespolizeigesetz einschlägige EU-Richtlinien wie jene aus dem Jahr 2016 und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen oder präzisieren.

Datenschutz zwischen Ausweitung und Aufweichung

Das Gesetz soll diesbezüglich die Bestimmungen zur richterlichen Kontrolle, Transparenz und Datenlöschungspflichten anpassen. Auch wird es um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung etwa bei verdeckten Ermittlungen gehen.

Ebenfalls will das Ministerium mit dem neuen Gesetz die Anordnungsvoraussetzungen für die Erhebung von Telekommunikationsdaten, wie Passwörtern und IP-Adressen.

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Weitere Themenbereiche, denen sich das Gesetz widmen soll, sind Datenerhebungsrechte, zu denen auch die sogenannte Quellen-TKÜ gehört. Überarbeitete Regelungen soll es auch zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Handys geben.

Weitere Bestimmungen befassen sich mit dem strategischen Einsatz von Videoüberwachung. Zu Zwecken der Gefahrenabwehr soll dieser an sensiblen Orten erleichtert werden. Gleiches gilt für die Verwendung an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen.

Bundespolizeigesetz will Gefahrenbegriffe aktualisieren

Ebenfalls zur Gefahrenabwehr sollen Beamte durch das Bundespolizeigesetz mehr Befugnisse erhalten, um in bestimmten Situationen Straftaten zu verhindern. Zu den Instrumentarien sollen unter anderem Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Platzverweise gehören.

Das Bundeskabinett will auch die Voraussetzungen für Präventivmaßnahmen gegen potenzielle Gefährder präzisieren. So soll die Schwelle genauer definiert werden, ab der die Bundespolizei präventive Maßnahmen ergreifen darf. Diese sollen sich an aktualisierten Gefahrenbegriffen wie „erheblicher“ oder „dringender“ Gefahr orientieren.

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Um den Datenschutz und die individuellen Rechte zu stärken, sieht das Bundespolizeigesetz präzisere Vorgaben zur Protokollierung und Kontrolle vor. Dabei soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine größere Rolle spielen. Dem Entwurf zufolge soll es neue Transparenzpflichten geben – etwa eine Verpflichtung, Betroffene nachträglich über verdeckte und eingriffsintensive Maßnahmen zu informieren. Auch ist eine deutlichere Löschungspflicht von Daten aus solchen Eingriffen vorgesehen.

Weitere Regelungen: Extremismusprävention und Klarheit bei Zuständigkeiten

Kritiker bemängeln, dass das neue Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei erheblich erweitere – insbesondere im Bereich der präventiven Überwachung. So befürchten Vereinigungen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte freie Bahn für den sogenannten Staatstrojaner. Dieser würde den Beamten ermöglichen, Smartphones und Computer zu hacken, um Zugriff auf Messenger oder gespeicherte Daten zu erhalten.

Auch bei der Fluggastdatenüberwachung werde es deutlich weniger Datenschutz geben. So müssten die Fluggesellschaften künftig alle Passagierdaten von Flügen über Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei übermitteln. Bislang ist dafür eine Anordnung erforderlich. Zudem entfällt die bisher vorgeschriebene Errichtungsanordnung bei der Anlage automatisierter Dateien mit personenbezogenen Daten. Die Bundesregierung sieht darin eine unnötige Bürokratisierung. Für Datenschützer ist sie hingegen ein wichtiges Kontrollinstrument.

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Weitere geplante Neuerungen betreffen unter anderem eine verpflichtende Einstellungsüberprüfung, einschließlich nachrichtendienstlicher Abfrage bei Neueinstellungen. Auf diese Weise soll dem Einsickern von Extremisten in den Polizeidienst vorgebeugt werden. Außerdem soll das Bundespolizeigesetz die Aufgabenfelder der einzelnen Bereiche wie Grenzschutz, Bahnpolizei oder Luftsicherheit klarer strukturieren.



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