Fall Fabian: Haftbefehl gegen Tatverdächtige bestätigt
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft Rostock am Mittwoch mitteilte, lehnte das zuständige Amtsgericht bei einem Haftprüfungstermin einen Antrag des Verteidigers der Frau auf Haftentlassung ab.
Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht, hieß es. Nach Ansicht des Verteidigers der Beschuldigten rechtfertigten die von den Ermittlern bislang vorgelegten Indizien hingegen keine Untersuchungshaft. Er kündigte daher an, Beschwerde beim Landgericht Rostock einzulegen.
Fabian verschwand vor fast zwei Monaten
Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.
Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.
Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.
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Zuletzt hatte Nowack auf den Umfang der Ermittlungen verwiesen. Von „fast 1.000 Spuren, die ausgewertet werden müssen“, hatte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft gesprochen. „Wir haben zwar priorisiert. Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse.“
Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. „Zu den Ermittlungsergebnissen kann ich momentan noch keine Angabe machen.“ (dpa/afp/red)
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