Falsche Väter und Ausländerbehörden: Gesetzesänderung soll Betrug verhindern
Die Bundesregierung will stärker gegen missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft vorgehen, deren Ziel die Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder Sozialleistungsbetrug ist. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch laut Innen- und Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Durch die Neuregelung sollen die Ausländerbehörden künftig einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, „wenn eine missbrauchsgeneigte Konstellation vorliegt“. Für Fälle von Missbrauch soll auch ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.
Ein Beispiel: 24 Kinder anerkannt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte die Änderung „zwingend notwendig“. Dobrindt verwies dabei vor Journalisten auf einen in Nigeria lebenden Deutschen, der bereits 24 Kinder anerkannt habe, wodurch Bleiberechte und Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland entstanden seien. Dem Minister zufolge gibt es regelrechte „kriminelle Geschäftsmodelle“ zur Vaterschaftsanerkennung, bei denen „Aufenthaltstitel und Sozialleistungen erschlichen werden“.
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Es gehe um Vaterschaftsanerkennungen, die gezielt den Zweck hätten, „Mutter und Kind einen Aufenthaltstitel zu verschaffen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Oft machen die Männer damit Kasse.“
Es gehe dabei um Konstellationen, „in denen zwischen dem Anerkennenden und der Mutter ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt“, erläuterten Innen- und Justizministerium. Dies wäre demnach gegeben, wenn in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht vorliegt, im anderen aber nicht.
Welche Fälle sind davon ausgenommen?
Ausgenommen von der Zustimmung der Ausländerbehörde sollen aber Fälle sein, in denen ein Missbrauch von vornherein ausscheidet – etwa wenn die leibliche Vaterschaft aufgrund eines Gentests feststeht. In solchen Konstellationen sei die Anerkennung der Vaterschaft auch bei einem Aufenthaltsgefälle ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam.
„Das neue Prüfverfahren greift nur dann, wenn eine missbräuchliche Anerkennung ernsthaft möglich ist“, betonte Hubig. „Wer als Vater Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, dem machen wir das Leben nicht unnötig schwer.“
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Die Neuregelung sieht auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus vor. Erfolgte die Vaterschaftsanerkennung „aufgrund von arglistiger Täuschung, Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben“, könne „die Ausländerbehörde die Zustimmung zurücknehmen, sodass die Vaterschaft rückwirkend entfällt“.
Unterhalt zahlt der Staat
Männer, die als Scheinväter auftreten, sind oft mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen. Für Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.
Das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben.
Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können.
Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, oft erst so spät erkannt, dass eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist. (afp/ks)
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