Familiennachzug ausgesetzt: Noch keine Visa für Härtefälle

Über eine Härtefallregelung ist seit der Aussetzung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch niemand nach Deutschland gekommen.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) hervor, die dpa vorliegt. Danach liegen dem Auswärtigen Amt rund drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zwar Fälle zur Prüfung vor. Von bereits erteilten Visa, nach denen Bünger auch gefragt hatte, ist in der Antwort nicht die Rede.
Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist – anders als für andere anerkannte Flüchtlinge – seit dem 24. Juli für zwei Jahre ausgesetzt.
Er war zuvor auf 1.000 Angehörige pro Monat beschränkt gewesen. Nur in „Härtefällen“ sollen subsidiär Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.
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Bisher rund 1.500 Härtefallanzeigen
Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde von der Möglichkeit, einen solchen Härtefall anzuzeigen, bisher in rund 1.500 Fällen Gebrauch gemacht.
In diesen Fällen folge dann eine „Sachverhaltsermittlung“ mit Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration. Danach würden die Fälle in Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt übermittelt.
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Dieses prüfe dann, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgen könne. „Erste Fälle liegen dem Auswärtigen Amt vor“, heißt es in der Antwort weiter. Maßgeblich für die Entscheidung im Einzelfall ist neben dem entsprechenden Passus im Aufenthaltsgesetz eine Weisung des Auswärtigen Amtes.
Ziel der Aussetzung des Familiennachzugs sei „die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben“, führt das Auswärtige Amt dazu aus. (dpa/red)






















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