Fast eine Million abgelehnter Asylbewerber in Deutschland – Afghanen, Türken, Kosovaren an der Spitze

In Deutschland leben derzeit 934.553 Menschen mit abgelehntem Asylantrag, vor allem Afghanen, Türken und Kosovaren. Die Zahl der Abschiebungen stieg in den ersten zehn Monaten 2025 um 18 Prozent auf 19.538 Personen.
Titelbild
Trotz abgelehnter Asylanträge ignorieren viele Asylbewerber die Ausreisepflicht.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Von 26. November 2025

In Kürze:

  • Rund 935.000 Migranten leben in Deutschland trotz abgelehntem Asylantrag
  • Abschiebungen stiegen 2025 auf 19.538 Personen, 18 Prozent mehr als 2024
  • Bundesregierung plant konsequente Rückführungen und Gesetzesänderungen

 

In Deutschland leben aktuell fast 1 Million Menschen, deren Asylanträge von den Behörden abgelehnt wurden. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor, wie die „Bild“ berichtet.

Laut Angaben der Regierung waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 genau 934.553 Personen im Ausländerzentralregister (AZR) mit abgelehntem Asylantrag erfasst. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Sommer 2023 um fast 40.000. Damals waren 896.065 Personen in dieser Kategorie registriert.

Afghanen stehen in AZR-Statistik an der Spitze

Den Spitzenplatz in der Statistik nehmen laut „Bild“ Afghanen ein, von denen 153.550 erfolglos Asyl beantragt haben. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Türken mit 93.762 beziehungsweise Kosovaren mit 68.261 abgelehnten Anträgen. Zum selben Stichtag lebten in Deutschland 2.386.267 Ausländer mit anerkanntem Schutzstatus.

Laut Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz (Co-Direktor des Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht) halten nur wenige Ausländer die Pflicht zur Ausreise ein, werden abgeschoben oder kehren mit finanzieller Unterstützung in ihre Herkunftsländer zurück. Dies zeige, dass „bei der Ausreisepflicht seit Jahren vieles im Argen liegt“.

Hinzu kämen Bleiberechte, die „häufig auch dann gewährt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und teilweise Sozialleistungen bezogen werden“.

[etd-related posts=“5238990″]

Die Ausreisepflicht ist in § 50 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Sie tritt ein, wenn ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt oder dieser erloschen ist – vorausgesetzt, es liegen keine laufenden Klagen oder eine Duldung vor. In einem solchen Fall ist der Betroffene verpflichtet, das Bundesgebiet unverzüglich oder innerhalb einer gesetzten Frist zu verlassen.

Die Ausreisepflicht gilt auch gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Schengen-Staaten, sofern dort kein Aufenthaltsrecht besteht. Ende 2024 lebten in Deutschland 72.500 ausreisepflichtige Ausländer, die sich bereits seit mindestens sechs Jahren im Land aufhielten. Dies verdeutlicht, dass die Verfahren teilweise sehr lange dauern können.

Springer: „Abgelehnte Asylanträge bleiben folgenlos“

Die kleine Anfrage stammt vom AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer. Er kritisierte, dass „abgelehnte Asylanträge folgenlos bleiben“ und bezeichnete dies als „staatlichen Kontrollverlust“ (Bild).

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums stieg die Zahl der Abschiebungen in den ersten zehn Monaten 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent. Von Januar bis Oktober wurden 19.538 Menschen zurückgeführt – durchschnittlich 65 pro Tag. 2024 waren es im gleichen Zeitraum 16.563.

[etd-related posts=“5237091″]

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, den eingeschlagenen Kurs fortzuführen: „Es geht um Kontrolle, klare Linie und Konsequenz in der Migrationspolitik – das gilt auch für Rückführungen“, sagte er der „Bams“. „Wir setzen diesen Kurs konsequent fort und bereiten gezielte Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan vor.“

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen. Dafür sind unter anderem Gesetzesänderungen geplant: So soll etwa der Pflichtanwalt in der Abschiebehaft wieder abgeschafft werden, während die Bundespolizei zusätzliche Kompetenzen erhält. Gefährder und Straftäter sollen in einen dauerhaften Ausreisearrest genommen werden können, und die Kapazitäten für die Abschiebehaft sollen deutlich ausgebaut werden.

Menschenrechtsbedenken bei Abschiebungen

Menschenrechts‑ und Flüchtlingsorganisationen warnen, dass schnelle Rückführungen und eine härtere Abschiebepolitik in der Praxis oft nicht funktionieren — viele Betroffene seien de facto nicht abschiebbar, teils aus rechtlichen oder kooperationsbedingten Gründen.

Die Organisation Pro Asyl etwa warnt vor zunehmender Härte und möglichen Grundrechtseingriffen, insbesondere wenn Haft und Abschiebungsdruck ausgeweitet werden. Auch Migrationsexperten wie Gerald Knaus betonen, dass heimliche Rückführungen häufig scheitern und viele Ausreisepflichtige de facto langfristig im Land verbleiben.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion