„Forum konstruktiver Kritik“: Neue Vereinigung fordert mehr Pluralität im ÖRR

Über hundert engagierte Persönlichkeiten haben sich in einem „Forum konstruktiver Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ vereint. Dies geht aus einer am Montag, 14. Juli, veröffentlichten Pressemitteilung hervor. Das Forum bündelt „einige der vielfältigen Initiativen und Stimmen, die der Meinungsvielfalt im ÖRR wieder eine verlässliche und transparente Plattform geben wollen“, heißt es.
Die Initiatoren verfolgen eine Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, „der damit zu einem starken Akteur und Vorreiter für Demokratie und
Nur ein grundlegend erneuerter ÖRR könne das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen, so die Überzeugung der Unterzeichner der Erklärung.
„Charta der Vielfalt“ deckt nicht die Interessen des Forums ab
In der Pressemitteilung ist von „aktuellen Defiziten bei der Meinungsvielfalt“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Rede. Zugleich wirft man den Verantwortlichen vor, den „gemeinsamen Diskurs über diese wichtige Frage“ zu verweigern.
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Bislang versuchen öffentlich-rechtliche Medien, auf unterschiedlichen Wegen den gesetzlichen Auftrag zu einer ausgewogenen Programmgestaltung und Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Um die Binnenpluralität sicherzustellen, setzt man auf die Vertretung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen in Rundfunkräten und Programmbeiräten.
Zudem haben Medienstaatsvertrag und Rundfunkstaatsvertrag eine Überwachung durch unabhängige Gremien und Landesmedienanstalten vorgesehen. Diese sollen auch Maßnahmen ergreifen können, sollte das Gebot der Vielfalt nicht hinreichend gewährleistet sein.
Anlässlich des „Deutschen Diversity Tages“ haben auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten eine „Charta der Vielfalt“ unterschrieben. Diese solle ein „vielfältiges Programm für eine vielfältige Gesellschaft“ gewährleisten. Verbunden sein solle dies mit einer „Kultur, die auf gegenseitigem Respekt basiert und unterschiedliche Talente erkennt und fördert“.
Vertrauen in ÖRR wieder gestiegen – bei Mehrheit im Osten aber nicht vorhanden
Einige Personen und gesellschaftliche Gruppen sehen sich und ihre Anliegen offenbar dennoch nicht hinreichend durch die öffentlich-rechtlichen Sender abgebildet. Dazu gehören unter anderem die Unterzeichner der Gründungserklärung des „Forums konstruktiver Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk“.
Unter diesen finden sich auch einige bekannte Namen. Unterzeichnet haben unter anderem die Politologin Ulrike Guérot, der frühere Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der Kabarettist Uwe Steimle und die Journalistin Gabriele Krone-Schmalz. Sie erklären:
Ohne umfassende Berichterstattung, die eine Vielfalt an Positionen und Blickwinkeln wiedergibt, sind weder demokratische Entscheidungen noch ein friedlicher Ausgleich unterschiedlicher Interessen möglich.“
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Zwar ist das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Medien gegenüber 2023 um zwei Prozentpunkte auf 55 Prozent gestiegen, allerdings sagen deutschlandweit 38 Prozent und in Ostdeutschland sogar eine Mehrheit von 54 Prozent der Befragten, sie würden ihnen nicht vertrauen.
Forum weist auf bevorstehenden Gerichtstermin zum Rundfunkbeitrag hin
Die Initiatoren des Forums weisen in ihrer Erklärung auch auf einen bevorstehenden Gerichtstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hin. Am 1. Oktober wird dort darüber entschieden, ob ein behauptetes „strukturelles Versagen bei der Gewährleistung der Meinungsvielfalt“ eine Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags rechtfertigt. (Az: BVerwG 6 C 5.24)
Die Klage wird von der Initiative Leuchtturm ARD des Filmproduzenten Jimmy Gerum unterstützt. Vor dem Verwaltungsgericht München (Urteil vom 21.09.2022 – M 6 K 22.3507) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 17.07.2023 – 7 BV 22.2642) hatte diese bislang keinen Erfolg.
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Die bisherigen Instanzen betonten, dass die einzige Gegenleistung der öffentlich-rechtlichen Medien zur Zahlung des Rundfunkbeitrags in der Möglichkeit bestehe, deren Angebote zu nutzen. Die Einhaltung der staatsvertraglichen Vorgaben durch die Sender selbst obliege deren jeweils dafür zuständigen Gremien. Der Verwaltungsgerichtshof sah keine Zuständigkeit seinerseits, zu beurteilen, ob das behauptete „strukturelle Versagen“ der Sender vorliege.
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