Für wen lohnt sich die Teilrente?

In Kürze:
- Teilrente als flexible Alternative zur Vollrente: Teil der Rente beziehen und parallel weiterarbeiten
- Besonders interessant für pflegende Angehörige
- Kann mit dauerhaften Abschlägen und weiteren Nachteilen verbunden sein
„Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt“ – mit diesen Worten wirbt die Bundesregierung für ihr neues Rentenpaket, das Anfang August im Kabinett beschlossen wurde. Es soll die gesetzliche Rente sichern und vor allem durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen freiwilliges Weiterarbeiten im Alter attraktiver machen. Für viele, die bald in den Ruhestand gehen, rückt damit die Entscheidung zwischen Voll- und Teilrente in den Fokus.
Im ersten Artikel dieser Reihe wurden die gesetzlichen Möglichkeiten der Vollrente beschrieben und unter welchen Bedingungen man früher aus dem Berufsleben aussteigen kann. Im Folgenden erklären wir, was genau hinter der Teilrente steckt, wie sie funktioniert und für wen sich dieses Modell lohnen kann – und für wen eher nicht.
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Was ist die Teilrente?
Die Teilrente ist keine eigene Rentenart, sondern eine besondere Form, sich die gewählte Altersrente auszahlen zu lassen – etwa die reguläre Altersrente ab 67, die Altersrente für langjährig Versicherte oder die für schwerbehinderte Menschen. Bei anderen Renten wie der Witwenrente oder der Erwerbsminderungsrente gibt es diese Möglichkeit nicht.
Jeder, der Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann die Teilrente beantragen. Das gilt sowohl für die reguläre Altersrente als auch für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen.
Das Antragsverfahren unterscheidet sich auch nicht von dem einer regulären Rente. Bereits im Erstantrag wird festgelegt, ob die Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente ausgezahlt werden soll. Dieser Anteil kann zwischen 10 und 99,99 Prozent liegen und wird ab dem Rentenbeginn ausgezahlt – zusätzlich zu einem möglichen Arbeitseinkommen. Dabei kann die Höhe auch nachträglich angepasst werden. Dafür reicht ein formloser Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch wer bereits eine Vollrente bezieht, kann in eine Teilrente wechseln.
In der Praxis nutzt bislang weniger als 1 Prozent der neuen Altersrentner die Teilrente.
Wie funktioniert die Teilrente?
Die Gestaltungsmöglichkeiten der Teilrente sind vielfältig. Wer nur 10 Prozent Teilrente bezieht, erhält einen kleinen Rentenbetrag und bezieht den Hauptteil seines Einkommens weiter aus seiner Erwerbstätigkeit. So lässt sich bei Bedarf auch weiterhin in Vollzeit arbeiten und gleichzeitig Rentenpunkte sammeln, die später die Vollrente erhöhen.
Bei einer 50-Prozent-Teilrente stammt etwa die Hälfte des Einkommens aus der Rente und die andere Hälfte aus der Erwerbstätigkeit. Wer möchte, kann ebenfalls weiter in Vollzeit arbeiten. Dann kommt die halbe Rente zusätzlich zum Gehalt.
Seit 2023 gibt es für den Hinzuverdienst keine Obergrenze mehr. Die ausgezahlte Teilrente und Ihr Arbeitseinkommen werden allerdings gemeinsam versteuert. Dadurch kann das gesamte zu versteuernde Einkommen steigen, was zu einem höheren Steuersatz führt. Das Arbeitseinkommen bleibt zudem rentenversicherungspflichtig. So werden bis zur Regelaltersgrenze weiter Rentenpunkte für die spätere Vollrente gesammelt.
Vorteile in bestimmten Fällen
Die Teilrente kann in mehreren Situationen von Vorteil sein. Abschläge betreffen nur den vorzeitig ausgezahlten Rentenanteil. Der nicht genutzte Teil wird ab der Regelaltersgrenze mit geringeren oder gar keinen Abschlägen gezahlt. Ausgenommen ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“), da sie ohnehin abschlagsfrei ist.
Wer sich für eine fast vollständige Teilrente, wie etwa zu 99,99 Prozent, entscheidet, gilt rechtlich nicht als Vollrentner. Das hat für pflegende Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 einen Vorteil: Sie bleiben rentenversicherungspflichtig und die Pflegekasse zahlt weiterhin Beiträge. Erst wenn eine Vollrente beantragt oder die Pflege beendet wird, enden diese Zahlungen.
Hürden und mögliche Nachteile
Es gibt aber auch Fallstricke: Auf den vorzeitig bezogenen Rentenanteil fallen dauerhaft Abschläge an. Die aktuellen Abschlagshöhe liegt bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen. Er bleibt also für immer gekürzt, auch wenn Sie später die volle Rente beziehen. Außerdem kann sich die Auszahlung einer Betriebsrente verzögern, wenn diese erst mit Beginn einer Vollrente vorgesehen ist.
Auch steuerlich kann es Nachteile geben: Wie bereits erwähnt, werden Gehalt und Rente gemeinsam versteuert, was die Steuerlast erhöht. Hinzu kommt, dass auf das fortlaufende Arbeitseinkommen weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung fällig werden. Damit fallen die monatlichen Abzüge insgesamt höher aus als bei einem reinen Rentenbezug, bei dem nur anteilig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Gleichzeitig sorgen die zusätzlichen Rentenbeiträge aber für weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen können.
Wer in Kombination weniger arbeiten möchte, muss mit dem Arbeitgeber eine geänderte Arbeitszeit vereinbaren. Nicht jeder Betrieb bietet flexible Modelle an. Zudem können Rente und Arbeitseinkommen zusammen höhere Krankenversicherungsbeiträge verursachen, besonders bei freiwillig Versicherten.
Fazit
Die Teilrente kann den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Sie kann helfen, Abschläge für nicht vorzeitig bezogene Rententeile zu vermeiden, den Ausstieg aus dem Beruf schrittweise zu gestalten oder Rentenpunkte zu sichern. Für pflegende Angehörige kann sie zudem den Anspruch auf Beiträge der Pflegekasse erhalten.
Doch ob sich eine Teilrente lohnt, hängt von der individuellen Lebenssituation, den Einkommensverhältnissen und den Plänen bis zur Regelaltersgrenze ab. Es empfiehlt sich, besonders in komplizierten Fällen, eine persönliche und kostenfreie Beratung mit Rentenberatern der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.
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