Geld gegen Leistung – neue Vergütungsregel für Hausärzte startet 2026

Ab dem 1. Januar 2026 greift eine neue Vergütungsregelung für Hausärzte in Deutschland. Anstelle der bisherigen Strukturpauschale tritt eine Vorhaltepauschale, deren Auszahlung an klare Versorgungskriterien gebunden ist. Damit wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Primärversorgung aufwerten und gezielt Anreize für eine bessere Patientenversorgung schaffen.
Ein Stethoskop liegt in der Praxis eines Hausarztes. (Archivbild).
Ein Stethoskop liegt in der Praxis eines Hausarztes. (Archivbild)Foto: Stephan Jansen/dpa
Von 26. August 2025

In Kürze:

  • Ab 2026 ersetzt eine neue Vorhaltepauschale die bisherige Strukturpauschale für Hausärzte
  • Zuschläge und Abschläge richten sich nach klar definierten Versorgungskriterien
  • Ziel: Stärkung der Primärversorgung und effizientere Patientensteuerung

 

Die hausärztliche Versorgung soll ab dem kommenden Jahr in Deutschland eine Aufwertung erfahren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der GKV haben dazu eine Vereinbarung getroffen, die ab dem 1. Januar in Kraft treten soll. Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat sich am Montag, 25. August, in einer Erklärung dazu zu Wort gemeldet.

Vergütung für Hausärzte künftig an Angebot und erbrachte Leistungen geknüpft

Bis dato hatte für die Finanzierung der hausärztlichen Versorgung eine sogenannte Strukturpauschale gegolten. Die Praxen erhielten auf dieser Grundlage jährlich rund drei Milliarden Euro dafür, dass sie überhaupt an der Patientenversorgung teilnehmen. An die Auszahlung der zugesagten Geldmittel waren allerdings keine besonderen Bedingungen geknüpft.

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Ab nächstem Jahr soll eine Vorhaltepauschale an deren Stelle treten. Deren Zahlung hängt davon ab, inwieweit die Arztpraxen bestimmte festgelegte Kriterien erfüllen. Es gibt einen Basissatz – und dessen Höhe soll sich danach bemessen, welche der im Katalog aufgeführten Leistungen die Praxen anbieten.

Wer mindestens zwei von zehn Versorgungskriterien erfüllt, erhält einen kleinen Zuschlag. Bei acht oder mehr der umschriebenen Leistungen erfolgt eine höhere Zusatzvergütung. In einigen Fällen sind auch quantitative Kriterien an die Erfüllung geknüpft. So muss eine Praxis je Quartal mindestens 1.000 Patienten betreuen und mindestens 50 Haus- oder Pflegeheimbesuche erbringen, um das Merkmal „regelmäßige Erbringung von Hausbesuchen“ zu erfüllen.

Von Impfungen und Basisdiagnostik bis zur Kleinchirurgie

Um das Kriterium der Sprechzeiten an Mittwoch- und Freitagnachmittagen oder an Samstagen für sich beanspruchen zu können, muss die Praxis mindestens alle zwei Wochen eine dieser Dienstzeiten aufweisen. Weitere mögliche Qualifikationen sind die regelmäßige Versorgung von geriatrischen und palliativmedizinischen Patienten und die Teilnahme an der Versorgung von Pflegeheimpatienten.

Zum Katalog gehören auch die Durchführung von Impfungen, das Angebot von Videosprechstunden, hausärztliche Basisdiagnostik und die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen. Teilnahmeberechtigte Praxen sollten auch die regelmäßige Versorgung von chronischen Wunden und die Erbringung kleinchirurgischer Eingriffe anbieten.

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Ein anderes Qualitätskriterium, das für die Höhe der Vorhaltepauschale von Belang sein kann, ist der regelmäßige Austausch mit anderen Ärzten. Dafür sollten die Praxisbetreiber beispielsweise Teil von größeren Versorgungseinheiten sein oder regelmäßig an Qualitätszirkeln teilnehmen.

GKV-Spitzenverband will weitere Schritte zur Stärkung der Selbstverwaltung

Stoff-Ahnis erklärte dazu, man wisse noch nicht, wie viele hausärztlichen Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassten. Es gebe jedoch nun ein funktionierendes Anreizsystem, um zielgerichteter auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen:

„Die nun gesetzten finanziellen Anreize für die Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind der erste Schritt hin zu einer Stärkung der Primärversorgung. Für die künftige Weiterentwicklung der Primärversorgung braucht es dann einen klar definierten und verbindlichen Versorgungsauftrag.“

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Die Vizechefin des GKV-Spitzenverbandes lobt die Einigung als Beweis für die Funktionstüchtigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Künftig sollten, so Stoff-Ahnis, primärversorgende Praxen die zentrale Rolle bei der Koordination der Patienten übernehmen. Sie sollten auch dafür sorgen, dass diese gezielt durch die verschiedenen Versorgungsstufen geleitet werden. Im Gegenzug sollten ineffiziente Parallelstrukturen rückgebaut werden:

„Die pauschale Verpflichtung der Krankenkassen, gesonderte Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen, sollte entfallen.“

Lauterbach-Gesetz schuf Grundlage für neues Vergütungssystem für Hausärzte

Die gesetzlichen Krankenkassen, die der GKV-Spitzenverband vertritt, zahlen die Vorhaltepauschalen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Diese leiten die Pauschalen direkt an die Hausarztpraxen weiter. Künftig wird das von Art und Umfang der abgedeckten und erbrachten Leistungen abhängen. Auch Abschläge sind möglich – etwa, wenn bestimmte Mindestanforderungen wie etwa zehn Impfungen pro Quartal unterschritten werden.

Zuschläge ohne Mindestkriterien gibt es zum Teil bei spezialisierten Praxen, etwa für Diabetologie oder HIV. Auch für Praxisgründer oder kleine Praxen soll es weiter Absicherungsmechanismen geben, um die flächendeckende hausärztliche Versorgung nicht weiter auszudünnen. Grundlage der aktuellen Vereinbarung ist das 2025 beschlossene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Dieses hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband dazu ermächtigt, ihr Vergütungssystem im Sinne der derzeitigen Vereinbarung umzustellen.



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