Gericht: Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

Seit Jahren versucht die Bahn die Projektpartner mit einer Klage zu einer Beteiligung an den milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 zu zwingen. Nun ist klar: Die Bahn muss selbst zahlen.
Der neue Stuttgarter Tiefbahnhof wird deutlich teurer als ursprünglich geplant. (Archivbild)
Der neue Stuttgarter Tiefbahnhof wird deutlich teurer als ursprünglich geplant.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times5. August 2025

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung zufolge alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab.

Das Verwaltungsgericht hatte am 7. Mai 2024 entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projektes an den Mehrkosten beteiligen müssen.

Eine entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Gericht: Keine ernstlichen Zweifel an Richtigkeit des Urteils

Diesen Antrag lehnte der Gerichtshof nun ab. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, so das Gericht. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Der neue Tiefbahnhof in der Stuttgarter Innenstadt soll vermutliche Ende 2026 teilweise in Betrieb gehen. (Archivbild)

Der neue Tiefbahnhof in der Stuttgarter Innenstadt soll vermutlich Ende 2026 teilweise in Betrieb gehen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg ist unanfechtbar – damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn einer Gerichtssprecherin zufolge ausgeschöpft. Theoretisch sei es noch möglich, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, so die Gerichtssprecherin.

Gesamtkosten 11 Milliarden Euro

Damit dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert.

In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn hängen bleiben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist mit der Entscheidung des VGH rechtskräftig (Beschluss vom 1. August 2025, 14 S 1737/24). (dpa/dts/red)



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