Freispruch für „Impfen macht frei“-Schild: Elektroingenieur verteidigt sich vor Gericht selbst und gewinnt

Das Karlsruher Landgericht spricht Meinrad Spitz vom Verdacht der Volksverhetzung frei. Der 56-Jährige hatte über Monate gegen Pandemiemaßnahmen und Corona-Impfungen demonstriert. Vor Gericht verteidigte er sich selbst und erreichte einen Freispruch.
Titelbild
„Impfen macht frei“-Plakat auf einer Demonstration. Symbolbild.Foto: DANIEL MIHAILESCU/AFP via Getty Images
Von 20. Juli 2025

Mit einem Freispruch endete am vergangenen Montag (14. Juli 2025) vor dem Landgericht Karlsruhe der Prozess gegen Meinrad Spitz. Der in Freiburg lebende Elektroingenieur war wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 (3) Strafgesetzbuch (StGB) und konkret wegen Verharmlosung“ angeklagt.

Das zweitinstanzliche Urteil begründet der Richter damit, dass die Aufschrift auf Spitz‘ Schild zwar den Holocaust verharmlost, der Spruch aber seiner Ansicht nach nicht dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In erster Instanz hatte das Amtsgericht in der baden-württembergischen Metropole den 56-Jährigen im Januar dieses Jahres zu 800 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.

Meinrad Spitz ist vor dem Karlsruher Landgericht von der Anklage der Volksverhetzung freigesprochen worden. Foto: Meinrad Spitz

Vier Monate lang täglich in Berlin demonstriert

Im Gespräch mit Epoch Times erzählt Spitz, wie er in das Fadenkreuz der Justiz gelangte. Schon 2020 war er auf Anti-Corona-Demos dabei, unter anderem auch Ende August bei der großen, von „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg organisierten Kundgebung mit offiziell zehntausenden Menschen in Berlin. Um dabei zu sein, fuhr er die Strecke von Freiburg bis in die Bundeshauptstadt mit dem Fahrrad. Die kritischen Hinweise des Mediziners und früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg, der Corona als nicht mehr als eine Grippe bezeichnete, ließen ihn aufwachen. Anfangs habe er auch Maske getragen und in seiner Firma Türklinken mit Spiritus gereinigt, weil von ihnen die größte Möglichkeit einer Ansteckung ausgehen könnte, so vermutete er.

Als dann die Impfungen auf den Markt kamen und die Politik begann, über eine gesetzliche Impfpflicht zu diskutieren, stellte sich Spitz dagegen. Fortan hatte er auf Demos selbst gebaute LED-Leuchtschilder dabei, auf denen unter anderem „Impfen macht frei“ zu lesen war. Im Herbst 2020 stand er damit – und mit anderen Schildern – vier Monate lang jeden Tag für mehrere Stunden im Berliner Regierungsbezirk vor dem Kanzleramt oder dem Bundestag.

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Für diese Aktion hatte sich der 56-Jährige eigens unbezahlten Urlaub genommen. Tag für Tag stand er dort allein, um mit Menschen und Politikern ins Gespräch zu kommen. Es ging ihm hauptsächlich darum, Andersdenkende zu erreichen. Bereits zwei Personen wirken eher abschreckend auf potenziell Neugierige, meint Spitz. Außerdem kann im Gegensatz zu einer anmeldepflichtigen Demo (ab zwei Personen) eine Einzelmeinungskundgebung auch ohne Genehmigung innerhalb der Bannmeile stattfinden. Also sogar am Eingang des Bundestages und des Kanzleramtes, wo einige Politiker gelegentlich ein und ausgehen (es gibt mehrere Eingänge).

Unterschiedliches Verhalten der Polizei

Im Januar 2021 begann der Ingenieur wieder zu arbeiten – allerdings nur zu 75 Prozent. Er arbeitete volle Tage, das bescherte ihm eine freie Woche pro Monat, die er für Fahrten nach Berlin nutzte, um dort seinen Protest im Regierungsviertel fortzusetzen. An einem jener Tage nahm ihm die Polizei sein LED-Schild mit „Impfen macht frei“-Tor-Symbol zwar kurzfristig ab, doch blieb dies damals noch ohne Konsequenzen. Schon kurze Zeit später erhielt er es wieder zurück.

Am 6. Mai 2021 ging er nach Feierabend wieder vor das Bundesverfassungsgericht, um auch dort erneut seinen Protest kundzutun. Dieses Mal bekam er die Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern, die ihm nun den Prozess zunächst vor dem Amts- und dann vor dem Landesgericht bescherten. Zunächst warfen ihm die Polizisten das Abhalten verbotener Versammlungen vor und wollten ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängen. „Doch als sie das Schild [mit der Aufschrift „Impfen macht frei“] sahen, da dachten sie wohl, da könnte man auch mehr daraus stricken und haben mir die Volksverhetzung aufgebrummt.“

Sorge, Meinung, Warnung artikulieren

Spitz verteidigt sich selbst vor Gericht. Für einen Anwalt gebe er kein Geld aus. Akribisch zerpflückt er während der drei Verhandlungstage Paragraphen, spricht einmal sechs und zweimal je drei Stunden. Er benutzt auch nicht den Begriff „Verteidigung“, sondern spricht von „Meinungskundgebung“. Auch sei er mit viel Aufwand auf die Straße gegangen, um „meine Sorge, meine Meinung, meine Warnung zu artikulieren“.

Er habe versucht, Richter oder Staatsanwaltschaft ins Gespräch zu bringen: „Wenn ich ein Argument bringe, dann hätte ich gerne ein Gegenargument“, erläutert Spitz. Doch hätten beide geschwiegen. Doch wenn man wirklich Recht finden wolle, sagt er weiter, dann hätten etwa die Vertreter der Staatsanwaltschaft mit ihm gesprochen. Das sei für ihn ein Beweis für eine mangelnde Rechtsstaatlichkeit: „Die sind nur still, damit sie nichts Falsches sagen.“

Während er für den Richter durchaus lobende Worte findet, weil dieser ihm zugehört und Raum für seine Argumente gegeben hat, übt er massive Kritik an der Staatsanwaltschaft. Spitz nennt sie „Regierungsanwaltschaft“.

Schweigen statt Entlastung

Laut Spitz seien es doch Regierung, Medienvertreter und „Gutmenschen bis hin zur leidigen Antifa“ gewesen, die sich mustergültig nach § 130 (1) StGB der realen Volksverhetzung schuldig gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft habe aber trotz Offizialdelikt bislang keine Ermittlungsverfahren gegen diese „wirklichen Demagogen“ eingeleitet. Dabei müsste sie, „hätten wir eine Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO“, auch Entlastendes suchen. „Das macht sie aber nicht“, stattdessen schweige sie.

Spitz nennt das daher „Gesinnungsjustiz“. Im Gegensatz zu den „aufhetzenden“ Politikern, Medienvertretern etc. habe er mit überdurchschnittlichem Aufwand seine Sorgen vor einem Faschismus unter anderem auch dadurch geäußert, dass er mit einem eindeutigen Bezug auf den letzten Faschismus erinnern und den Betrachter zum Vergleich der aktuellen Geschehnisse mit denen ab 1933 anregen wollte. „Das aber darf nicht als Verharmlosung interpretiert werden, weil ansonsten ja immer ein Bezug zu 1933 verboten werden kann. Wofür haben wir uns denn ansonsten über 80 Jahre die Anfänge und Methoden von damals gemerkt, wenn wir sie nicht zur Mahnung verwenden dürfen?, so Spitz. „Und dennoch sprechen sie von der Verharmlosung des Holocaust.“

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Weiterer Prozess im Oktober

Die sogenannten etablierten Medien kritisiert der 56-Jährige ebenfalls. Die Demokratie könne „definitiv nicht leben“, wenn die Medien „so gleichgeschaltet sind, wie wir das erleben, und sie eine Sache propagieren und die andere vernichtend unterdrücken“. Wenn die Medien „sich derart verkaufen“, dann gebe es für sie keinen Weg zurück. „Sie hätten ja gar nicht mehr die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren.“

Für Meinrad Spitz ist mit dem Karlsruher Freispruch der Vorwurf der Volksverhetzung allerdings noch nicht vom Tisch. Am 13. Oktober steht er in Freiburg in einem weiteren Prozess ab 9 Uhr vor dem Landgericht. Auch hier geht die Anklage auf die Teilnahme an einer Demonstration samt Schildern gegen die Impfung von Kindern mit dem Corona-Impfstoff im Jahr 2021 zurück. „Ich gehe quasi auf Tournee mit meinem Programm“, sagt er.



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