Urteil: Asylanträge von Syrern können entschieden werden

Es besteht kein Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern aufzuschieben. Das sagt das Karlsruher Verwaltungsgericht. Die Lage in Syrien ist nicht mehr unklar.
Titelbild
Urteile im Bereich von Flüchtlings- und Asylpolitik sind komplex.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times27. Mai 2025

Ein halbes Jahr nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad besteht laut dem Karlsruher Verwaltungsgerichts kein Grund mehr, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.

Es gab der Klage eines betroffenen syrischen Asylbewerbers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Das BAMF sei verpflichtet, über dessen Asylantrag zu entscheiden. (Az. A 8 K 5682/24)

Keine unklare Lage mehr

Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen Entscheidung sind mit dem Beschluss vom 23. Mai nicht verbunden. Das BAMF müssen den Kläger nun zunächst anhören.

Das Gericht befasste sich allein mit der Frage, ob das Amt zu einem weiteren Aufschub der Entscheidung über dessen Asylantrag unter Verweis auf eine zunächst unklare Situation in Syrien berechtigt ist. Seiner Auffassung nach ist das nicht der Fall.

Laut Verwaltungsgericht liegen inzwischen ausreichende Informationen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage nach dem Machtwechsel in dem Land vor.

[etd-related posts=“5138145,5122719″]

Die neue syrische Regierung unter Führung der islamistischen HTS-Miliz halte sich seit Anfang Dezember „stabil an der Macht“ und kontrolliere den Großteil des Landes. Seit März lägen auch ein ausführlicher Länderreport des BAMF sowie Einschätzungen der EU-Asylagentur zu flüchtlingsrechtlichen Fachfragen vor. Zudem gebe es einschlägige deutsche Gerichtsentscheidungen.

BAMF kann sich nicht mehr auf Aufschub berufen

Grund für Verzögerungen bei der Entscheidung über den Asylantrag gebe es vor diesem Hintergrund nicht mehr, so das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss. Dieser kann noch angefochten werden.

Das BAMF könne sich nicht mehr auf die einschlägigen Bestimmungen des Asylgesetzes berufen, die zum zeitweiligen Aufschub der Antragsbearbeitung in Fällen berechtigten, in denen die Lage im Herkunftsland vorübergehend ungewiss sei.

[etd-related posts=“5026011,“]

Anfang Dezember 2024 hatte ein Bündnis um die islamistische HTS-Miliz den langjährigen syrischen Machthaber Assad nach einem mehr als 13 Jahre dauernden Bürgerkrieg gestürzt. Während des Bürgerkriegs flohen Millionen Syrer.

In Deutschland waren laut Statistischem Bundesamts Ende 2023 rund 712.000 syrische Migranten registriert. Sie bilden die größte Gruppe nach Menschen aus der Ukraine. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion