Gerichtsvollzieher im Dienst getötet – Verdächtiger festgenommen
Im saarländischen Bexbach ist ein Gerichtsvollzieher im Dienst getötet worden. Dem Mitarbeiter der saarländischen Justiz sei am Dienstagmorgen „im Dienst für unseren Rechtsstaat das Leben genommen“ worden, erklärte Landesjustizministerin Petra Berg (SPD) in Saarbrücken. Hintergründe zur Tat wurden zunächst nicht mitgeteilt. Der Mann war 58 Jahre alt.
Der Verdächtige wurde unmittelbar nach dem Angriff festgenommen. Es handelt sich nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Schardt um einen 42-Jährigen aus dem Saar-Pfalz-Kreis. Gegen ihn werde wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt.
Der 58 Jahre alte Gerichtsvollzieher soll nach aktuellem Ermittlungsstand „anlässlich einer Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung“ in der Wohnung des Tatverdächtigen gewesen sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dort soll der Beschuldigte ihn mit einem Messer getötet haben.
Näheres soll am Mittwoch bekannt gegeben werden. Dann wird der Tatverdächtige auch dem Haftrichter vorgeführt.
Viele Fragen offen
Die Tat passierte im Bexbacher Stadtteil Oberbexbach. Der Tatort liegt im ersten Stock eines Reihenhauses, der Zugang zum Treppenhaus befindet sich seitlich in einem Durchgang zum Hinterhof.

Die Spurensicherung war vor Ort im Einsatz. Foto: Brandon Lee Posse/dpa
Nach der Tat waren die Rollläden der Fenster teils heruntergelassen. Die Kleinstadt Bexbach mit rund 18.000 Einwohner liegt im Osten des Saarlandes in der Nähe zur Grenze von Rheinland-Pfalz.
Was sich am Dienstagmorgen dort abgespielt hat, war am Abend noch weitgehend unklar. „Die Ermittlungen zur Aufklärung des Geschehens laufen derzeit“, teilte das saarländische Justizministerium mit.
Bund der Gerichtsvollzieher fordert mehr Schutz
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund fordert anlässlich der Tat ein besseres Schutz- und Sicherheitskonzept für Mitarbeiter im Außendienst.
Als drei „Hauptanliegen“ nennt der DGVB-Vorsitzende Matthias Boek im Gespräch mit dpa eine verbesserte Ausbildung, bessere Schutzausrüstungen wie etwa stich- und schusssichere Westen sowie einen höheren Schutz der Privatsphäre von Gerichtsvollziehern.
Diese seien im beruflichen Alltag größtenteils alleine unterwegs und daher besonders gefährdet. Immer wieder komme es zu Gewalt gegen Gerichtsvollzieher. „Verbale Angriffe sind eigentlich an der Tagesordnung. Das gehört mit zu unserem Alltag“, sagt Boek.
Dazu komme auch körperliche Gewalt: „Das fängt mit Spucken, Kratzen und Schubsen an“ und könne dann auch weiter eskalieren. „Das heute ist natürlich ein außergewöhnlich trauriger und dramatischer Vorfall, aber Gewaltvorfälle erleben Gerichtsvollzieher eigentlich das ganze Jahr über“, so der DGVB-Vorsitzende weiter.
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Deeskalationstraining, Schutzwesten und Anonymität
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund hat laut Boek konkrete Vorschläge, um die Lage für Mitarbeiter im Außendienst zu verbessern. „Wir als Verband fordern schon seit vielen Jahren eine bessere Ausbildung für unsere Kollegen“, sagt Boek.
Dazu gehöre auch ein Deeskalationstraining und das Lernen von Abwehrtechniken. Bisher sei dies aber „nur in sehr rudimentärem Umfang Bestandteil der Ausbildung“, die in jedem Bundesland anders geregelt ist. Die Verwaltungen seien zwar in dem Bereich sensibler geworden, könnten aber „sicherlich noch effektiver sein“.
Auch Schutzwesten hält Boek für sinnvoll. Bislang seien Gerichtsvollzieher meist in Zivil, also ohne Uniform unterwegs, auch zum Schutz der Schuldner vor Stigmatisierung.
„In dem Moment, wo wir die Schutzwesten tragen, sind wir aber auch als Gerichtsvollzieher natürlich nach außen erkennbar. Und die Anonymität des Kunden, des Schuldners ist damit natürlich gegenüber seiner Nachbarschaft nicht mehr gewahrt.“
Mehr Anonymität wünscht sich Boek allerdings auch für die Gerichtsvollzieher, deren Privatleben durch ihre Arbeit beeinträchtigt werden kann. So sei es etwa relativ einfach, eine Anfrage beim Melderegister zu stellen, so dass Schuldner die Wohnanschrift eines Gerichtsvollziehers herausfinden könnten.
Es müsse für Mitarbeiter im Außendienst einfacher werden, eine Meldesperre eintragen zu lassen, um dies zu verhindern, meint Boek. Dahingehende Bemühungen seines Verbandes beim Bundesinnenministerium seien bisher allerdings nicht erfolgreich gewesen.
„Tief erschüttert“
Die Tat löste im Saarland eine große Betroffenheit aus. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte: „Was den Tathergang angeht, wird alles Notwendige und alles Erforderliche getan werden, das jetzt sehr gründlich und zügig auch aufzuklären.“
Die Tat habe ihn „persönlich tief erschüttert“, wie auch die Menschen in ganz Bexbach, sagte Bürgermeister Christian Prech (CDU) dpa.
Die Tat von Bexbach ist der zweite tödliche Angriff auf Staatsbedienstete in den vergangenen Monaten im Saarland.
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Am 21. August war in Völklingen ein 34 Jahre alter Polizist im Dienst erschossen worden, als er versuchte, einen mutmaßlichen Tankstellenräuber zu fassen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mittlerweile Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben, unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes.
Gerichtsvollzieher treffen Menschen oft in Extremsituationen an. Dabei kann es zur Androhung von Gewalt kommen, mitunter gar eskalieren. Zuletzt wurden Amtsträger mit Schusswaffe (April 2025, Nordrhein-Westfalen), Armbrust (Juni 2024, Rheinland-Pfalz) oder brennbarer Flüssigkeit (Mai 2023, Nordrhein-Westfalen) bedroht. (dpa/afp/ks)
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