Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Beschäftigte in Friseursalons müssen Ausweis mitführen

Nach einem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Friseursalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Laut dem Gesetzentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, soll das Friseur- und Kosmetikgewerbe künftig zu den Branchen gehören, in denen wegen eines erhöhten Risikos für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verschärfte Regelungen gelten.
Werden keine Ausweisdokumente mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Weitere Branchen mit einem erhöhten Risiko für Schwarzarbeit sind demnach das Bau- und das Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.
Die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes seien nach Feststellungen der Zoll-Sondereinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) „besonders stark“ von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, heißt es in der Begründung für das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“.
Ohne Ausweismitführungspflicht sei „die Identifizierung der im Rahmen der Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig“.
Bei Kontrollen der FKS würden bisher häufig nur Bilder von Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. Fälschungen würden dabei häufig nicht erkannt.
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