Handyortung, Sicherung von Fluggastdaten, Drohnenabschuss: Zusätzliche Befugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei soll nach dem Willen der Bundesregierung bald Drohnen, von denen Gefahren ausgehen, abschießen dürfen. In der am Mittwoch, 8. Oktober, vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderung des Bundespolizeigesetzes ist geregelt, „dass die Bundespolizei Maßnahmen zur Abwehr der Drohnen ergreifen kann“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Verlauf einer Pressekonferenz in Berlin am selben Tag. Die Bundespolizei dürfe dabei „auch mit physischen Einwirkungen“ vorgehen, „das heißt, das Abfangen der Drohnen und der Abschuss der Drohnen sind zukünftig durch die Bundespolizei geregelt und möglich“.
Reaktion auf neue Art der Bedrohung
Die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr seien aus Sicht der Bundesregierung bisher „nicht ausreichend geregelt“, sagte Dobrindt und wies auf das bisher gültige Gesetz hin, das seit 1994 gelte.
Im Änderungsentwurf für das Bundespolizeigesetz ist eine Kompetenzerweiterung für die Bundespolizei bei der Drohnenabwehr vorgesehen.
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Damit reagiere die Regierung „auch auf die neue Art der Bedrohung durch Drohnen, wie wir sie jetzt vermehrt sehen können“. Die Bundespolizei werde in die Lage versetzt, „technisch auf der Höhe der Zeit gegen Drohnengefahren vorzugehen, beispielsweise mit elektromagnetischen Impulsen, mit Jamming, mit GPS-Störung“, sagte Dobrindt. Beim Jamming werden die Signale zwischen der Drohne und dem Piloten mit Störsignalen unterbrochen.
Das Abfangen und der Abschuss von Drohnen sind nicht explizit aufgeführt. Die Bundespolizei soll dem Gesetzentwurf zufolge daher mehr Geräte zur Verfügung gestellt bekommen. Deren Kosten belaufen sich auf jährlich 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme und 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Bundespolizei. Zudem sollen 341 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, die sich um die Bedienung und Beschaffung der Geräte kümmern sollen.
Dobrindt kündigte in seiner Pressestellungnahme am Mittwoch auch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an, die derzeit in der Bundesregierung noch in der Abstimmung ist. Darin solle auch die Bundeswehr befugt werden, gegen bestimmte Drohnen vorzugehen. Die Polizeien der Länder und die Bundespolizei sollen demnach zwar in die Lage versetzt werden, „deutlich stärker als heute gegen einen wesentlichen Teil der Drohnen anzugehen“, sagte Dobrindt. „Aber sie werden nicht militärische Drohnen bekämpfen können.“ Dafür solle die Bundeswehr zuständig sein.
Intensiver Austausch mit Israel und Ukraine
Dobrindt kündigte auch die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums an. Bundes- und Länderpolizei könnten sich dort vernetzen, gemeinsame Lagebilder entwickeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Es werde auch eine eigene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei geben. Diese sei zur Drohnenabwehr befähigt und könne auf Anforderung der Länder im Einsatz sein.
Eine weitere Einheit werde sich mit Entwicklung und Forschung der Drohnenabwehr beschäftigen. „Wir sind dazu bereits im Austausch mit Ländern, die da deutlich mehr Erfahrung haben“, führte der CSU-Politiker weiter. Einen „intensiven Austausch“ pflege man mit Israel, ebenso mit der Ukraine.
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Handyüberwachung, Fluggastdaten, Aufenthaltsverbote
Während der Pressekonferenz sprach Dobrindt von einem „starken Gesetz für die Bundespolizei“. Auf neue Bedrohungen wie Cyberangriffe und hybride Anschläge brauche es „zeitgemäße Antworten“. Die Bundesregierung reagiere daher „entschlossen, effektiv und technisch auf der Höhe der Zeit“.
Die Bundespolizei brauche Befugnisse, „die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen“, argumentiert die Bundesregierung.
Der Minister hob auch hervor, dass die Bundespolizei künftig auch befugt sei, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Nur wenn dies möglich sei, könne man das Messerverbot in entsprechenden Zonen auch „effektiv“ durchsetzen.
Dem Gesetz zufolge soll die Bundespolizei auch erweiterte Befugnisse und Kompetenzen bei der Ortung von Handys. Zur Handyortung sollen mehr technische Mittel zum Einsatz kommen dürfen. Dazu gehören etwa sogenannte stille SMS, die dem Empfänger nicht angezeigt werden. Die Bundespolizei soll so besser die Einreise von Extremisten verhindern oder Schleuserrouten aufdecken können.
Zudem sollen die Daten von Fluggästen, die von außerhalb der Schengen-Grenzen nach Deutschland fliegen, von Fluglinien automatisch erhoben und an die Polizei übermittelt werden. Sie muss diese Daten künftig nicht mehr anfordern.
Des Weiteren soll die Polizei zur Verhinderung von Straftaten Aufenthaltsverbote aussprechen können. Damit wird etwa potenziellen Straftätern untersagt, sich an bestimmten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuhalten. Diese neue Kategorie geht über die Regelung mit sogenannten Platzverweisen hinaus, die nur zeitlich befristet Geltung haben. Damit sollen etwa gewaltbereite Personen rund um Fußballspiele daran gehindert werden, Anhängern gegnerischer Vereine aufzulauern, beispielsweise an Fanzügen.
Diese neuen Aufenthaltsverbote sollen unter anderem auch zur Drohnenabwehr in der Nähe von Flughäfen zum Einsatz kommen.
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