Höcke und Urban legen Gutachten gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz vor

Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, schalten sich mit einem Gutachten in den Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz ein. Staatsrechtler Michael Elicker argumentiert darin, dass Maßnahmen, die die Mandatsausübung eines Abgeordneten beeinträchtigen, untersagt sind. Das gelte auch für Aktivitäten des Verfassungsschutzes.
Höcke sieht Gutachten auch als wichtig für Rechtsstreit der Bundes-AfD.
Thüringens AfD-Parteichef Björn Höcke (M.), sein sächsischer Amtskollege Jörg Urban (r.) und Staatsrechtler Michael Elicker (l.) präsentieren ein Gutachten in Berlin.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 14. Mai 2025

Das Gutachten bezieht sich auf den Umgang des Verfassungsschutzes mit AfD-Abgeordneten in Thüringen und Sachsen. Björn Höcke sieht darin auch einen Beitrag für die Gesamtpartei im juristischen Dauerstreit mit dem Inlandsgeheimdienst.

Die Analyse des Staatsrechtlers Prof. Dr. Michael Elicker kommt zu dem Schluss, dass „alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen u. a. des Verfassungsschutzes ‚untersagt‘ sind“. Argumentiert wird mit der sogenannten Indemnität für Abgeordnete in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen.

Dort heißt es: Abgeordnete dürften zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gelte nicht für verleumderische Beleidigungen. Dem AfD-Gutachten zufolge schließt die Regelung in Verbindung mit früherer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz aus.

Wie die Plattform „Apollo News“ berichtet, der das 62-seitige Gutachten nach eigenen Angaben vorliegt, nimmt Elicker auch Bezug auf ein Urteil zugunsten der Linken aus dem Jahr 2013. Bodo Ramelow hatte seinerzeit dagegen geklagt, dass die Beobachtung eines Abgeordneten durch Verfassungsschützer unter dem Aspekt der Abgeordnetenfreiheit ein Grundrechtseingriff sei. Karlsruhe gab Ramelow damals recht. Diese Entscheidung verdeutliche, dass bereits die Beobachtung eines Abgeordneten von verfassungsrechtlicher Relevanz sei. Dies gilt nach Ansicht von Elicker auch dann, wenn – wie damals – die Karlsruher nicht auf eine Indemnitätsklausel Bezug nahmen.

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AfD-Landeschefs und Bundesvorstand beraten am Abend

Höcke sagte bei der Vorstellung des Papiers in Berlin: „Ich gehe davon aus, dass die Bundesebene dieses Gutachten in ihren Rechtskampf integrieren wird.“ Nach seinen und Urbans Angaben beraten der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Landeschefs am Abend in Berlin über das weitere Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz.

Dieser hatte die Bundes-AfD Anfang des Monats als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen setzt sie sich juristisch zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln über einen entsprechenden Eilantrag der Partei hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung wieder auf Eis gelegt. Die AfD wird zunächst weiter nur als sogenannter Verdachtsfall geführt und entsprechend weiter beobachtet. In Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben die Verfassungsschutzbehörden die jeweiligen AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachten diese.

Heftige Kritik der Thüringer Linken

Höcke sprach von „Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes“ bei Oppositionsparteien, „die völlig friedlich unterwegs sind“, Urban von einer Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung und von Stigmatisierung. Die Zustimmungswerte für die AfD könnten ohne diese deutlich größer sein, sagte er.

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Scharfe Kritik kommt von den Linken. Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus ihrer Fraktion im Thüringer Landtag, wies darauf hin, dass Elicker der AfD nahestehe. So ist der Staatsrechtler Präsident des Landesschiedsgerichts Saarland, einer parteiinternen Organisation innerhalb der dortigen AfD. Außerdem gehört er der Bundesprogrammkommission der Partei an, die Partei-, Wahl- und Fachprogramme entwickelt.



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