Justizministerin gegen schärfere Strafen bei Messerangriffen

Pläne für die Verschärfung der Strafen bei Angriffen mit Messern gibt es viele. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht dazu keine Notwendigkeit. Schnellere Verfahren seien jedoch wichtig.
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„Ein Volk, das seine Kinder nicht verteidigt, hat keine Zukunft“ steht auf dem Blatt Papier neben Kerzen und Blumen im Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg am 23. Januar 2025.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times1. Juni 2025

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht keine Notwendigkeit für strengere Strafen bei Messerangriffen.

„Ich verschließe mich keiner ernsthaft geführten Debatte“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Aber sie halte nichts von „lautstarken oder undurchdachten Forderungen nach schärferen Strafen“. Wichtiger seien schnelle Verfahren, klare Ansagen und Prävention – „gerade wenn es um Kinder und Jugendliche geht“, ergänzte die Ministerin.

Hubig sagte überdies, eine Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr, wie sie manche forderten, „kann in besonderen Fällen zu ungerechten Ergebnissen führen“. Das belaste die Justiz und helfe am Ende nicht weiter.

Mit Blick auf die Haltung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte Hubig: „Für das Strafrecht ist das Justizministerium zuständig, nicht das Innenministerium. Aber natürlich stehen wir beide schon jetzt in einem offenen und konstruktiven Austausch.“

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Justiz- und Innenministerium verstünden sich als Partner, nicht als Gegner. „Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir Konflikte nicht öffentlich austragen“, so die SPD-Politikerin.

Mindeststrafe ein Jahr?

Pläne sehen vor, Messerangriffe grundsätzlich als Verbrechen einzustufen und die Mindeststrafe auf ein Jahr anzuheben.

Die Strafen für Messerangriffe hängen vom jeweiligen Straftatbestand ab. Bei einer gefährlichen Körperverletzung, also wenn ein Messer als gefährliches Werkzeug eingesetzt wird, droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. In weniger schweren Fällen kann diese zwischen 3 Monaten und 5 Jahren liegen. In diese Kategorie fallen normalerweise Messerangriffe (§ 224 StGB).

Bei weniger schweren Angriffen, der einfachen Körperverletzung ohne ein gefährliches Werkzeug, kann es bis 5 Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe geben (§ 223 StGB).

Alter für Strafmündigkeit ändern?

„Es ist nicht geplant, das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums Mitte Mai in Berlin. „Wenn junge Menschen unter 14 Jahren Straftaten begehen, werden sie zwar nicht nach dem Strafrecht verfolgt, aber das heißt nicht, dass nichts passiert.“

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Es gebe einen „Instrumentenkasten erzieherischer Maßnahmen“ und zu diesen gehöre auch die geschlossene Unterbringung der Betroffenen, betonte die Sprecherin. „Es gibt also jetzt schon Instrumente, mit denen die Rechtsgemeinschaft reagieren kann.“

Zuvor hatte die AfD die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre gefordert. Der Beginn der Strafmündigkeit mit 14 Jahren sei „nicht mehr zeitgemäß“, erklärte AfD-Vize Stephan Brandner.

Anlass für die Forderung waren zwei zuvor erfolgte Messerangriffe unter Jugendlichen. Dabei wurde in Berlin ein 12-jähriger Schüler mit einem Messer schwer verletzt. Tatverdächtig ist ein 13-jähriger Mitschüler. Im Zweiten Fall griff ein 11 Jahre altes Kind in Remscheid einen 13-Jährigen mit einem Küchenmesser an. (afp/dts/red)



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