Kabinett beschließt Umsetzungsgesetz für Europäisches Asylsystem GEAS

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht beschlossen.
Das Bundesinnenministerium sieht darin laut dem Entwurf eine „Grundlage, um EU-weit die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen“. Insbesondere solle sogenannte irreguläre Migration begrenzt werden.
Die Reform sieht eine deutliche Verschärfung der Asylregeln in der EU vor. Nach Möglichkeit sollen Verfahren bereits an den EU-Außengrenzen abgewickelt werden. Dort sollen neue Asylzentren eingerichtet werden. GEAS enthält auch einen Mechanismus zur Verteilung von Migranten in der EU.
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In der Begründung des nun beschlossenen Gesetzentwurfs des Bundesinnenministeriums ist von einer „ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität“ die Rede.
Verwiesen wird dabei neben den Verschärfungen auch auf „humanitäre Standards für Geflüchtete und ihre Familienangehörigen sowie vulnerable Asylsuchende“, um diese zu schützen beziehungsweise ihren Schutz zu verbessern. (afp/red)
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