Karlsruhe verhandelt über zwangsweisen Ruhestand für Notare ab 70

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über einen Beruf, in dem viele erst mit 70 Jahren in Rente gehen – den Notarsberuf. An das Karlsruher Gericht wandte sich ein Notar aus Nordrhein-Westfalen, der nicht in den Ruhestand will. Das Gesetz sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren vor. (Az. 1 BvR 1796/23)
Das Amt des Notars erlischt dann, er muss zwingend aus seinem Job ausscheiden. Der nordrhein-westfälische Notar sieht dadurch seine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletzt.
Notare beurkunden verschiedene Rechtsvorgänge und beglaubigen Unterschriften, beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Testamenten. Es handelt sich um ein öffentliches Amt. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Nurnotare oder Anwaltsnotare. Diese arbeiten auch als Rechtsanwalt und absolvierten eine Zusatzausbildung zum Notar.
An das Verfassungsgericht wandte sich ein Anwaltsnotar, inzwischen 71 Jahre alt. Er hält die Altersgrenze nicht für mehr verhältnismäßig. Es gebe nicht mehr genügend Bewerber für die Stellen als Anwaltsnotare. Das sei inzwischen anders als bei der Einführung dieser Posten in den 90er Jahren.
Um bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts weiter in seinem Beruf arbeiten zu können, stellte er auch einen Eilantrag. Dieser wurde aber im Oktober 2023 abgewiesen.
Nun wird das Hauptverfahren verhandelt
Das Gericht erklärte damals, dass es sich bei der strikten Altersgrenze um einen erheblichen Grundrechtseingriff handle, der an den Maßstäben des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta zu messen sei.
Der Notar müsse auf das Hauptverfahren warten – in dem nun verhandelt wird. Sollte er Erfolg haben, könne er danach weiter als Notar arbeiten, erklärte das Gericht 2023. Einnahmeausfälle könne der Mann zumindest teilweise über seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausgleichen.
Rechtsanwälte haben keine gesetzliche Altersgrenze, sie können ihren Beruf so lange ausüben, wie sie möchten, und dazu in der Lage sind.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe soll nun unter anderem über die demografische Entwicklung sowie den Mangel an Bewerbern im Anwaltsnotariat gesprochen werden, außerdem über Zugangsmöglichkeiten Jüngerer zu dem Beruf.
Im August 2023 entschied auch schon der Bundesgerichtshof über die Altersgrenze für Notare. Er hält sie nicht für verbotene Diskriminierung. Ob die Verfassungsrichter das ebenso sehen, wird in ihrem Urteil deutlich werden. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung. (afp/red)
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