Klingbeil legt Kabinett 100-Milliarden-Euro-Gesetz für Länder vor

In Kürze:
„Risikobasierte Stichproben“: Der Bund soll künftig regelmäßig überprüfen, wofür die Länder die Mittel verwenden.
Weitgehend freie Hand der Länder bei der Verwendung der Mittel
Förderschwerpunkte: Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Kranken-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung
Rückforderung möglich: Werden Gelder falsch verwendet, kann der Bund sie vom jeweiligen Land zurückfordern.
Die Bundesländer sollen dem Bund ab 1. Januar 2026 künftig einmal jährlich berichten, welche konkreten Investitionsmaßnahmen sie mit ihrem Anteil von 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen geplant, begonnen und abgeschlossen haben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) hervor, über den die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Demnach soll der Bund die vorgelegten Maßnahmen im Rahmen von „risikobasierten Stichproben“ regelmäßig überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die 100 Milliarden Euro nur für Investitionen verwendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 neu begonnen, bis Ende 2036 bewilligt und gesetzeskonform verwendet wurden.
Weitgehend freie Hand der Länder
Der Gesetzesentwurf gibt den Ländern weitgehend freie Hand bei der Verwendung der Mittel. Anders als für den Bund soll für sie keine feste Investitionsquote festgelegt werden, die aus dem Kernhaushalt finanziert werden muss, um sicherzustellen, dass es um zusätzliche Investitionen geht.
Allerdings will der Bund die Kontrolle über die Verwendung seiner Mittel auch nicht ganz aus der Hand geben.
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Werden Gelder falsch verwendet, kann sie der Bund vom jeweiligen Land zurückfordern. „Die Mittel sind an die Bundeskasse zuzüglich Zinsen seit Mittelabruf zurückzuzahlen, können aber bis 2043 erneut von den Ländern in Anspruch genommen werden“, heißt es im Entwurf.
Dafür darf investiert werden
Die 100 Milliarden Euro dürfen demnach für Investitionen in den Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur, die Kranken-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, die Energie- und Wärmeinfrastruktur, die Bildungsinfrastruktur, die Betreuungsinfrastruktur, die Wissenschaftsinfrastruktur, die Forschung und Entwicklung sowie die Digitalisierung verwendet werden.
„Die Liste der Förderschwerpunkte ist nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören“, heißt es. Dazu gehörten etwa Investitionen in die Daseinsvorsorge, Wohnungen, Gebäudesanierungen, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und ländliche Infrastrukturen.
Verteilung nach sogenanntem Königsteiner Schlüssel
Dem Gesetzentwurf zufolge richtet sich die Verteilung der 100 Milliarden Euro auf die 16 Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Land erhält demnach gut 21 Prozent, Bayern knapp 16 und Baden-Württemberg gut 13 Prozent. Niedersachsen soll gut neun, Hessen gut sieben, Rheinland-Pfalz knapp fünf und das Saarland gut ein Prozent erhalten.
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Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll an diesem Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Auch ein weiterer Gesetzentwurf, der regelt, dass sich die Länder künftig ebenso wie der Bund mit bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr neu verschulden dürfen, soll ins Kabinett kommen.
Den Gesetzentwurf zur Errichtung des 500-Milliarden-Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz hatte die Regierung bereits verabschiedet. 100 Milliarden Euro davon gehen an die Länder. (dts/red)
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