Kosten für Bürgergeldbezieher: Krankenkassen verklagen Bund

Die gesetzlichen Krankenkassen werfen dem Bund vor, sie auf Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern sitzenzulassen. Nun reicht ihr Spitzenverband Klage ein. Weitere Klagen sollen folgen.
Der GKV-Spitzenverband, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, streitet mit dem Bund um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger. (Archivbild)
Der GKV-Spitzenverband, Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, streitet mit dem Bund um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger. (Archivbild)Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times1. Dezember 2025

Im Streit um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger verklagen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Bund.

Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen – lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, kritisierte der GKV-Spitzenverband in Berlin. „Das sind derzeit rund 10 Mrd. Euro Jahr für Jahr.“

Daher habe der GKV-Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Weitere Klagen würden in den kommenden Tagen folgen. Über den Schritt hatte zuvor die „Rheinische Post“ berichtet.

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Immer und immer wieder habe man die Politik auf die „rechtswidrige Unterfinanzierung“ bei den Beiträgen für Bürgergeldbezieher hingewiesen, kritisierte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. Immer wieder sei zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!“

Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen

Das Verhalten des Staates sei unfair gegenüber den gesetzlich Versicherten, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. „Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“

„Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV“, sagte Wagenmann. „Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieher um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.“

Das sei „unfair“ den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und zudem „wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“.

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Mehrere Krankenkassen wie die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin beabsichtigen, sich der Klage anzuschließen.

Reaktion aus dem aus dem Gesundheits- und dem Sozialministerium

Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, die Regierung nehme die Klagen „zur Kenntnis“. Die Entscheidung obliege nun den Gerichten.

Darüber hinaus sei die Regierung der Auffassung, dass das BAS „die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht“.

Eine Sprecherin des Arbeits- und Sozialministeriums ergänzte, die Höhe der zu entrichtenden GKV-Beiträge für Bürgergeldbezieher beruhe „auf eindeutigen gesetzlichen Regelungen“.

Techniker Krankenkasse: Staat verschiebt Belastungen

Die einzelnen Kassen unterstrichen vor diesem Hintergrund ihre Kritik am Bund.

„Der Staat kommt bei den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger seiner finanziellen Verantwortung nicht nach“, erklärte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. „Er verschiebt die finanzielle Belastung auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das muss sich ändern.“

Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, kritisiert die Bundesregierung ebenfalls. „Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026“.

Storm sagte der „Bild“, hätte die gesetzliche Krankenversicherung die ihr zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben. „Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte.“

Gegenstand der Klage seien die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Den ersten Klagen sollen weitere Klagen in den kommenden Tagen folgen, teilte der GKV-Spitzenverband mit. (dpa/afp/red)



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