Linke und FDP kritisieren Dobrindts Pläne zur Speicherpflicht von IP-Adressen

Linke und FDP lehnen Dobrindts dreimonatige Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig ab und sprechen sich für ein gezielteres Verfahren aus.
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Bis zu 3 Monate sollen die zurückverfolgbaren Daten gespeichert werden. Symbolbild.Foto: Tippapatt/iStock
Epoch Times22. August 2025

Linke und FDP haben die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

„Noch nie konnte die Bundesregierung eine sachliche Begründung dafür liefern, warum eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung erforderlich und angemessen sei, etwa zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern“, sagte die Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt der „Augsburger Allgemeinen“.

„Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist bereits mehrfach vor Gerichten gescheitert“, sagte Parteichef der FDP Christian Dürr.

Dürr schlug stattdessen das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ vor, mit dem im Verdachtsfall relevante Daten schnell gesichert werden können. „Es geht darum, Straftäter schnell ausfindig zu machen, anstatt alle Bürger anlasslos zu überwachen“, sagte Dürr.

Gesetzentwurf solle folgen

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter geeinigt.

Damit sollen Ermittler künftig effektiver gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Netz vorgehen können.

Ein entsprechender Gesetzentwurf solle „in den kommenden Wochen“ auf den Weg gebracht werden, erklärte Dobrindt am Donnerstag.

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Bis 2017 gab es die Vorratsdatenspeicherung bereits. Sie wurde ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die damalige Regelung für europarechtswidrig erklärte.

Mit einer Entscheidung von 2022 erlaubte der EuGH aber unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Datenspeicherung. (afp/red)



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