Merz: Heizwende durch Preisdruck nicht durch Verbote

Im Gespräch mit „RTL/n-tv“ hat der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittwochabend, dem 9. April, zur Klimaschutzpolitik der künftigen Koalition unter seiner Führung Stellung genommen. Dabei ging es insbesondere um das sogenannte Heizungsgesetz – die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die 2023 von der Ampelkoalition verabschiedet wurde.
Merz will Abkehr von bestehender Variante des Gebäudeenergiegesetzes
Das Gesetz hatte für breite Proteste in der Bevölkerung gesorgt und gilt als mitverantwortlich für den Vertrauensverlust gegenüber den Ampelparteien. In seiner aktuellen Fassung schreibt es vor, dass neue Heizungsanlagen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Fossile Heizungen wie Gas- oder Ölkessel dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden – etwa, wenn sie mit grünen Gasen oder Ölen betrieben werden.
Außerdem müssen nicht mehr reparierbare Heizsysteme durch solche ersetzt werden, die den neuen Vorgaben entsprechen. Bestehende Systeme dürfen maximal bis Ende 2044 weiterbetrieben werden, anschließend soll die Verwendung fossiler Heizkessel untersagt sein.
Die zu erwartenden Kosten für den kompletten Austausch eines Heizungssystems können im höheren fünfstelligen Bereich angesiedelt sein.
Das und der Umstand, dass Bezirksschornsteinfeger über den Energieverbrauch ihrer Kunden Bericht erstatten sollen, lösten in Teilen der Bevölkerung Empörung aus. In einer überarbeiteten Fassung wurde das Gesetz zum Teil entschärft. Es soll erst dann vollständig greifen, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanung erstellt haben.
„Klimageld“ bereits von der Ampel in Aussicht gestellt
Derzeit heizen noch etwa 30 Millionen Haushalte mit Gas und Öl. Diese sind potenziell vom Heizungsgesetz betroffen. „Wir wollen zurückkehren zu den Grundsätzen des alten Gebäudeenergiegesetzes“, erläuterte Merz im Gespräch mit „RTL/n-tv“. Man wolle lediglich das Heizungsgesetz zurücknehmen, das der scheidende Wirtschaftsminister Robert Habeck auf den Weg gebracht habe.
Stattdessen sollen Innovationen auch im Heizungskeller stattfinden können, und wer etwas ersetzen müsse, solle dies in umweltfreundlicher Weise tun. Die neue Koalition nehme das Thema des Klimaschutzes weiter sehr ernst, gehe allerdings „mit einer anderen Methode“ an dieses heran. Man wolle „auf gute Anreize setzen und die Menschen nicht belehren oder erziehen“.
Was vernünftig sei, solle so ausgestaltet werden, dass „die Menschen Freude daran haben, es zu machen“. Eine Lenkung über den Preis solle jedoch stattfinden, erklärte der CDU-Chef:
„Irgendwann sollen sich die Menschen dann sagen, es lohnt sich nicht mehr, die alte Gas- oder Ölheizung zu behalten, ich mache etwas Neues.“
Es werde aus einem Teil der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung jedoch auch das Klimageld geben, so Merz. Daraus bekämen die Bürger etwas von den Mehrkosten zurück, damit sie ihren Umstieg auf klimaneutrale Technologien auch finanzieren könnten. Bereits die Ampel plante eine ähnliche Leistung, zur Umsetzung kam das Vorhaben jedoch nicht.
Merz-Koalition will Emissionshandel weiter ausbauen
Der Begriff „Klimageld“ kommt im Koalitionsvertrag allerdings nicht vor. Im Kontext mit dem Thema „Emissionshandel“ heißt es, dass man „am System der CO₂-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix“ festhalte.
Der European Green Deal und der Clean Industrial Deal müssten „weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Den Emissionshandel wolle man „europäisch und international vorantreiben“ und weitere Länder für eine CO₂-Bepreisung gewinnen.
„Unbürokratische Kompensation“ soll Bevölkerung vor Preissprüngen schützen
Zur Abfederung von CO₂-Preissprüngen besonders belasteter Haushalte wolle man auf Mittel aus dem Europäischen Klimasozialfonds zurückgreifen. Die CO₂-Einnahmen wolle man „an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurückgeben“.
Um niemanden zu überfordern, versprechen Union und SPD „unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität“ auf den Weg zu bringen. Den stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb stellt die Koalition ebenfalls eine „unbürokratische Kompensation“ in Aussicht.
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